Verlusttöpfe innerhalb comdirect
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am 25.02.2018 08:49
Hallo ich habe eine Steuerfrage zu den Verlusttöpfen innerhalb der Bank,
Mit einer Verlustbescheinigung können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung eine Verrechnung von Kapitalerträgen – die auf Ihren Konten/Depots bei anderen Kreditinstituten angefallen sind - veranlassen.
So steht es bei Codi geschrieben, würde folglich bedeuten dass die Töpfe 1./2.-Depot automatisch ausgeglichen werden weil ja innerhalb der Bank. Sieht aber nicht so aus, bei mir ging von 1. KapSteuer ab in 2. bleibt der Verlust.
Das Problem sollte öfters auftauchen und nicht nur bei mir.
Also, muss nun den Weg über die Steuererklärung gehen?
Gruß Codi
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am 25.02.2018 10:21
Das Problem hatte ich auch schon. Nach Rücksprache mit Codi entsteht es nur, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt. Lösung: Einen Freistellungsauftrag einreichen mit einem Wert on mindestens 0,00 Euro.
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am 25.02.2018 11:57
Hallo @Codi,
wenn du mit „Topf 2“ den Verlusttopf für Aktiengeschäfte meinst, dann kann das völlig in Ordnung sein, denn Verluste aus Aktiengeschäften können nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden, nicht aber mit Gewinnen aus sonstigen Geschäften. Demgegenüber können aber Verluste aus sonstigen Geschäften sowohl mit Gewinnen aus sonstigen Geschäften als auch mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Einfach mal anrufen (04106 - 708 25 00), dann klärt sich das bestimmt.
Gruß paba
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am 25.02.2018 19:54
Ich bin bei meiner Antwort davon ausgegangen, das Codi bei der Comdirect 2 Depots hat und zwischen den Depots keine Verrechnung stattfindet.
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am 26.02.2018 12:03
@Codischrieb:Hallo ich habe eine Steuerfrage zu den Verlusttöpfen innerhalb der Bank,
Mit einer Verlustbescheinigung können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung eine Verrechnung von Kapitalerträgen – die auf Ihren Konten/Depots bei anderen Kreditinstituten angefallen sind - veranlassen.
So steht es bei Codi geschrieben, würde folglich bedeuten dass die Töpfe 1./2.-Depot automatisch ausgeglichen werden weil ja innerhalb der Bank. Sieht aber nicht so aus, bei mir ging von 1. KapSteuer ab in 2. bleibt der Verlust.
Das Problem sollte öfters auftauchen und nicht nur bei mir.
Also, muss nun den Weg über die Steuererklärung gehen?
Gruß Codi
Etwas weiter unten auf der Seite mit dem von Dir genannten Text steht:
"Seit 2010 erfolgen zusätzlich zur unterjährigen Verlustverrechnung kontoübergreifende Verlustverrechnungen. Zwischen unterschiedlichen Konten mit gleich lautendem Kontoinhaber wird einmalig zum Jahresende eine Verlustverrechnung durchgeführt.
Zu verrechnende Verluste oder noch anrechenbare Quellensteuer werden zur Verrechnung mit Gewinnen einer anderen Kontoverbindung herangezogen. Gegebenenfalls resultiert hieraus eine Steuergutschrift oder eine Reduzierung der Inanspruchnahme des Freistellungsauftrages.
Voraussetzung für die kontoübergreifende Verlustverrechnung ist ein gültiger Freistellungsauftrag. Falls das Freistellungsvolumen bereits bei anderen Kreditinstituten ausgeschöpft ist, kann ein Freistellungsauftrag in Höhe von 0 Euro eingereicht werden."
Hattest Du denn einen Freistellunsgauftrag erteilt? Ohne dies bleibt nur der Weg über die Steuererklärung, aber nur wenn Du die Verlustbescheinigung beantragt hast. Ansonsten sind die Verluste in den Töpfen ja schon ins Jahr 2018 fortgeschrieben worden.
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am 27.02.2018 20:10
Ja, in beiden Depots geht es um die Verlusttöpfe aus Aktiengeschäften.
In Topf 1=Depot 1 wurde nach Verkauf KAP abgeführt obwohl in Topf2=Depot2 Verlust hätte gegengerechnet werden können.
Freistellungsauftrag ist gestellt und leer geräumt in Depot 1.
Gruß und danke erstmal, Codi
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am 27.02.2018 20:16
...oh, besten Dank, Verrechnung am Jahresende, das habe eben erst gesehn.
Ja, Freistellungsauftrag ist erteilt, nehme an es reicht 1x (nicht extra für Zweitdepot).
Frage mich nur wie der Ausgleich gehen soll, da die KAP ja schon abgeführt wurde.
Gruß und Danke, Codi.
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am 28.02.2018 14:45
wenn der Freistellungsauftrag erteilt war, dann hätte es in dieser Konstellation zum Jahresende eine Buchung geben sollen, die den Verlust im einen Depot mit dem Gewinn aus dem anderen verrechnet, was zu einer Steuererstattung hätte führen sollen. Wenn so eine Buchung nicht passiert ist, dann rufe doch Mal im Kundenservice an.
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am 04.08.2018 16:31
.....das werde Ende 2018 sehen.
Also nochmal zusammengefasst:
Egal ob mehr oder 1 Depot bei codi:
1.Freibetrag ist ausgeschöpft
2.bei Gewinn wird KAP-Steuer abgeführt
3.im selben Jahr Verluste realisieren,
4."Gewinn" veringert sich somit
5.Jahresendabrechnung >>somit zu viel gezahlte KAP-Steuer wird rückerstattet?
Somit wäre es möglich bereits abgeführte Steuern "zurückzuholen" in dem man Verluste im gleichen Jahr realisiert. Man könnte Aktien verkaufen und gleich wieder kaufen. (wenn man noch an sie glaubt)
Der Verlust müsste auch dann mit dem "Gewinntopf" verrechnet werden und bereits abgeführte >KAP-Steuer zurückerstattet werden.
Die telef. Auskunft schien mir nicht ganz sicher, was meint ihr?
Danke Euch allen. Codi.
04.08.2018 17:00 - bearbeitet 04.08.2018 17:03
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04.08.2018 17:00 - bearbeitet 04.08.2018 17:03
Gewinne und Verluste werden mit jeder Abrechnung innerhalb eines Depots verrechnet. Verluste aus Aktien können nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden und alle anderen Verluste mit allen Gewinnen.
Hast Du also bereits Steuern auf Aktiengewinne bezahlt und verkaufst nun Aktien mit Verlust erhälst Du eine Rückerstattung der zuviel gezahlten Steuer.
Wenn Du mehre Depots hast und einen Freistellungsauftrag, werden am Jahresende die Gewinne und Verluste der einzelnen Depots nochmal miteinander verrechnet und evtl. gezahlte Steuer erstattet.
Also genau so wie es in den anderen Beiträgen schon steht.

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