am 22.07.2019 16:45
Hallo @Galbatorix,
unter den Voraussetzungen, dass das erwähnte Gemeinschaftskonto ein Ehe-Konto ist und ein gemeinsamer Freistellungsauftrag vorliegt, kann es am Jahresende zu einer ehegattenübergreifenden Verlustverrechnung kommen.
Beste Grüße
Jan-Ove
am 23.07.2019 13:25
Danke für die schnelle Antwort.
Eine Frage hätte ich aber doch noch.
Wie ist "....,kann es am Jahresende zu einer ehegattenübergreifenden Verlustverrechnung kommen." zu interpretieren?
- wenn die Voraussetzungen erfüllt sind automatisch
oder
- wenn die Voraussetzungen erfüllt sind nach Beantragung.
Vielen Dank für die freundliche Unterstützung.
Gruß
Galbatorix
am 23.07.2019 14:36
Hallo @Galbatorix,
sie erfolgt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, automatisch.
Gruß aus Quickborn
Erik