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Verluste bei Ur-Alt-Aktien/Fondanteil ohne Kapitalertrag-Steuer geltend machen?

wagadugu
Autor ★
4 Beiträge

Hallo Zusammen,

mein Papa hat´s damals gut gemeint und 2008 (damit Kapitalertragssteuer-frei) einen "Rohstoff-Fond" (A0D97Z) gekauft, der leider Erfolglos lief.
Nachdem ich Einfluss auf das Depot hatte, habe ich ihn 2019 mit -70% verkauft, kurz bevor er aufgelöst wurde.

 

Der Verlust betrug ca. 5000€, nur ein bisschen was ist durch diese "Aufhebung des Bestandsschutz für Altfonds zum 01.01.2018" in die Steuerermittlung 2019 eingeflossen. Na klar... der große Batzen ist ja KapSt. frei und hat demnach keinen Einfluss!

 

Die Frage ist jetzt, kann ich diese 5K  in irgendeiner Form geltend machen?

Überall lese ich, das Gewinne aus Alt-Anteilen KapSteuerfrei mitgenommen werden können und man sich freuen soll.

Wie man mit Verlusten umgeht steht leider nirgends...oder ich habe es noch nicht gefunden. Habt Ihr vielleicht einen Tipp für mich?

 

 

Zum 01.01.2018 hatte sich ja in der Besteuerung von Alt-Fonds einiges geändert.

Bis ende 2017 (war auch schon tief im Minus) war alles noch KapSteuer frei.

In der Nacht zum 01.01.18 wurde alles "Virtuell Verkauft und gleich wieder gekauft" um dann sowas wie einen Einstandspreis für die zukünftige KapSteuer Berechnung des Fonds zu haben. (wer sich auch immer sowas ausdenkt...)

 

Ich danke Euch schonmal!  😄

3 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
7.314 Beiträge

Die Sache ist ziemlich einfach: Was weg ist, ist weg.

 

Die Gewinne wären ohne Beteiligung des Finanzamtes zu 100% bei Dir geblieben, die Verluste tun das in gleicher Weise natürlich auch.

Dies bezieht sich auf jenen Verlust, der bis zum virtuellen Verkauf am 31.12.2017 enstanden ist.

 

Verluste die seit dem virtuellen Wiederkauf bis zum zum endgültigen Verkauf in 2019 enstanden sind landen dagegen, ggf. unter Berücksichtigung einer Teilfreistellung,  im Verlusttopf und können mit Gewinnen des Jahres 2019 ff. verrechnet werden.

dg2210
Legende
6.237 Beiträge

@wagadugu  schrieb:

Hallo Zusammen,

mein Papa hat´s damals gut gemeint und 2008 (damit Kapitalertragssteuer-frei) einen "Rohstoff-Fond" (A0D97Z) gekauft, der leider Erfolglos lief.
😄


Diese Rohstoff-Anlagen wurden zwischen 2005 und 2008 stark beworben (Ich selbst war in dieser Zeit auch einmal auf einem Jim Rogers (bitte googeln) Seminar). Theoretisch sind das ideale,  langfristige Anlagen; praktisch haben die entsprechenden Produkte den Anlegern aber ziemliche Verluste gebracht.

 

 



 

Der Verlust betrug ca. 5000€, nur ein bisschen was ist durch diese "Aufhebung des Bestandsschutz für Altfonds zum 01.01.2018" in die Steuerermittlung 2019 eingeflossen. Na klar... der große Batzen ist ja KapSt. frei und hat demnach keinen Einfluss!

😄


So ist es. Es hat keinen Einfluss. Die Altverluste trägst du ganz alleine; die Neuverluste (ab 2018) wurden bereits berücksichtigt.

 

wagadugu
Autor ★
4 Beiträge

Ihr habt mir sehr geholfen, vielen Dank!