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Verlustbescheinigung Aktientopf isoliert

noreven
Autor ★
3 Beiträge

Hallo,

 

 ich habe eine Frage zur Verlustbescheinigung. Bei anderen Banken gibt es die Möglichkeit, eine Verlustbescheinigung zum Jahresende nur für einen der beiden Verlustverrechnungstöpfe zu beantragen. Auch ich möchte konkret nur eine Bescheinigung für den Verlustverrechnungstopf aus dem Verlust aus Aktien bekommen. Und den Verlust im Topf „Sonstige Verluste“ bei der comdirect stehen lassen und ins nächste Jahr übertragen lassen. Leider habe ich jetzt vom Support der comdirect die Information erhalten, dass das nicht möglich sei und bei der comdirect nur eine ganzheitliche Bescheinigung über beide Töpfe ausgestellt werden kann.

 

 Hat hier jemand bereits Erfahrung mit diesem Thema und weiß evtl. auch wie die rechtlichen Vorschriften hierzu sind?

 

 Danke vorab.

 

5 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @noreven,

 

herzlich willkommen in unserer Community.

 

Die Möglichkeit zur Ausstellung getrennter Verlustbescheinigungen bieten wir aktuell leider nicht an. Bei uns kannst du als Kunde nur für alle Verlustverrechnungstöpfe eine Verlustbescheinigung beantragen.

 

Grundsätzlich ist die Erstellung der Verlustbescheinigung im §43a EStG geregelt. Inwiefern einzelne Verlusttöpfe zu bereinigen sind, ist nicht verankert.

 

Viele Grüße

Mario
 

MikeCharly
Experte ★★
370 Beiträge

Seit 2021 ist wohl auch eine getrennte Verlustverrechnung mittels Zweitdepot nicht mehr vorgesehen, wenn dieses auf denselben Inhaber läuft. Die Alternative fällt damit auch aus.

noreven

Hallo Mario,

 

vielen Dank für die Auskunft. Aber meines Erachtens ist diese Vorgehensweise rechtlich nicht korrekt.

 

Im BMF-Schreiben vom 18.01.2016 bzgl. der Einzelfragen zur Abgeltungssteuer ist im Rz 233 eindeutig vermerkt „Der Antrag auf die Erteilung der Verlustbescheinigung kann für beide Töpfe getrennt gestellt werden.“

Der Bundesfinanzhof führt auf dieser Grundlage aus: „Bei Erteilung einer… Verlustbescheinigung sind danach Aktienverlustverrechnungstopf und der sonstige Verlustverrechnungstopf —je nach Antrag— beide oder einzeln zu schließen und im Rahmen des Steuerabzugs nicht mehr fortzuführen.

Daher bieten andere Banken diese Möglichkeit in ihren Formularen auch entsprechend an, die Bescheinigung für die Verlustverrechnungstöpfe isoliert voneinander zu beantragen.

 

Könntet ihr das vor diesem Hintergrund bitte noch einmal prüfen…

 

Vielen Dank und viele Grüße

Michael

SMT_Jessica
ehemaliger Mitarbeiter
1.179 Beiträge

Hallo @noreven

 

gerne haben wir für dich nachgefragt. 

 

Wie beschrieben ist die Bereinigung einzelner Verlusttöpfe hier nicht verankert. 

 

Viele Grüße

Jessica

noreven
Autor ★
3 Beiträge

Danke für deine Anmerkung!

 

Wenn die comdirect die Vorgaben aus dem BMF-Schreiben vom 18.01.2016 bzgl. der Einzelfragen zur Abgeltungssteuer korrekt umsetzen würde, wäre diese Alternative auch gar nicht notwendig. Dort ist im Rz 233 eindeutig vermerkt „Der Antrag auf die Erteilung der Verlustbescheinigung kann für beide Töpfe getrennt gestellt werden.“

 

Andere Banken machen das ja auch so.

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