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Verlust aus Wertpapierverkauf wird steuerlich nicht anerkannt.

Aktien2016
Autor
3 Beiträge

Hallo @all,

 

Der Verlust aus einem Wertpapierverkauf wurde steuerlich nicht anerkannt, weil die Gebühren höher als der Verkaufserlöse sind.

 

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und/oder einen Ratschlag, ob man bei der Erstellung des Einkommensteuererklärung den Verlust mit Aussicht auf Erfolg geltend machen kann?

 

Danke!!!!!!!!!!!

2 ANTWORTEN

paba
Mentor
889 Beiträge

Hallo @Aktien2016,

dass ist mir auch schon passiert: Bei einer Kapitalerhöhung habe ich Bezugsrechte für neue Aktien erhalten und ich habe neuen Aktien gekauft, soweit Bezugsrechte für „ganzer“ Aktien vorhanden waren. Es sind aber Bezugsrechte übrig geblieben, die nur noch für den Kauf eines Bruchteils einer Aktie gereicht hätten. Deshalb habe ich diese restlichen Bezugsrechte einfach im Depot liegen gelassen. Die sollten wertlos verfallen, denn die waren sowieso nur wenige Cent wert. comdirect hat diese Bezugsrechte aber dennoch eigenmächtig am letzten Handelstag verkauft. Die Handelskosten waren natürlich wesentlich höher als der Verkaufserlös und als Krönung wurde mir dieser Verlust dann steuerlich nicht einmal angerechnet.

Selbstverständlich habe ich mich schriftlich (e-Mail) beschwert und folgende Antworten erhalten (wörtlich):
Zum eigenmächtigen Verkauf am letzten Handelstag:Dieses Vorgehen können Sie unserem Preis- und Leistungsverzeichnis unter Punkt II Kapitalveränderungen entnehmen“.

Zur steuerlichen Nicht-Anrechnung:Gemäß gesetzlicher Vorgabe, darf eine Verlustverrechnung nur dann erfolgen, wenn beim Verkauf ein positiver Veräußerungserlös entsteht. Da das bei Ihnen nicht der Fall ist, war eine Verlustverrechnung nicht zulässig“.  

Gruß paba

Aktien2016
Autor
3 Beiträge

Hallo paba,

 

die steuerliche Regelung ist im BMF-Schreiben vom 9.10.2012, BStBl. 2012 I S. 953Rz. 59 festgehalten. Später wurde er sogar so ergänzt, dass eine nachtrgliche Absenkung der Gebühren der Bank nicht akzeptiert wird. (Also dass dann die Verkaufserlöse doch höher als die Gebühren wären und der Verlust anerkannt würde.)

 

Im Bereich Optionen ist schon ein Gerichtsverfahren anhängig.

 

Im Bereich Aktien habe ich da nichts gefunden.

 

Gruß Aktien2016