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VanEck Vectors Ethereum ETN - Besteuerung / Sicherheit / Sitz des ETN

chrisst27
Autor ★★
14 Beiträge

Moin zusammen!

 

Etherum wird immer spannender und dank der netten Krypto Auflistung von @Weinlese bin ich auf folgenden Titel gestoßen, welcher an der Börse gehandelt werden kann:

 

Der Etherum ETN wkn A3GPSP (und auch der BTC ETN wkn A28M8D) scheint mit seinen 1% Management Gebühren sehr attraktiv zu sein als Alternative zum normalen Bitcoin Handel per App und Wallet oder Website... fast so günstig wie ein ETF 😉

 

Abgesehen natürlich von der deutschen Abgeltungssteuer die bei einem Verkauf anfällt, wie bei allen Zertifikaten. Doch die hätte man beim normalen Bitcoin Handel ja theoretisch auch insofern man ihn nicht über ein Jahr lang hält.

(nach Spekulationsfrist 1 Jahr = auch Steuerfrei in Deutschland)

 

Dafür ist er hier aber theoretisch durch die Einlagensicherung der Bank abgesichert - und/oder laut Prospekt auch teilweise durch den Emmitenten VanEck selbst.

 

Jetzt aber die Frage aller Fragen eines frischen Steuerausländers:

 

WKN: A3GPSP ISIN: DE000A3GPSP7

 

Gilt hier, weil ISIN aus Deutschland, die deutsche Besteuerung - oder weil der ETN in Liechtenstein sitz - die dortige Besteuerung? Für Deutschland hätte mein neues Heimatland ein DBA und ich würde meine Steuern dann nur hier zahlen müssen...

Bei Kapitalerträgen wäre ich somit zumindest in Deutschland erst einmal befreit.

 

Bei Sitz in Liechtenstein wäre die Lage schon wieder etwas undurchsichtiger...

 

PS: Ein Sonderbesteuerungsrecht wie bei Xetra Gold gibt es hier wohl leider (noch) nicht, obwohl die Zertifikate alle 100% physisch in ETH hinterlegt werden. 

5 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge
@chrisst27  schrieb:

PS: Ein Sonderbesteuerungsrecht wie bei Xetra Gold gibt es hier wohl leider (noch) nicht, obwohl die Zertifikate alle 100% physisch in ETH hinterlegt werden. 


Entscheidend für die Behandlung in Analogie zu Xetra-Gold ist nicht, ob die Coins zu 100% physisch hinterlegt sind, sondern ob du sie dir jederzeit physisch auszahlen lassen kannst. Dann wäre der ETF nämlich mehr als "Verwahr-Dienstleister" anzusehen, statt als Finanzprodukt. Dies ist hier jedoch nicht der Fall.

 

Bei diesem Bitcoin-Zertifikat dagegen gibt es nach meiner Rechtsauffassung eine Besteuerung in Analogie zu Xetra-Gold. Dass die Comdirect (mutmaßlich) Abgeltungssteuer auf das Produkt abführt, hat nichts zu sagen. Die können ja nicht wissen, wie die Rechtslage definitiv ist. Das weiß man erst, wenn hierzu das letzte Urteil in der höchsten Instanz gefallen ist. Man müsste also im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung die Abgeltungssteuer zurückholen, und ggfs. klagen, falls das Finanzamt die Analogie zu Xetra-Gold nicht erkennen will.

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@chrisst27  schrieb:

 

 

Gilt hier, weil ISIN aus Deutschland, die deutsche Besteuerung - oder weil der ETN in Liechtenstein sitz - die dortige Besteuerung?


Weder noch. 

Zuerst mußt du in das DBA schauen und herausfinden, welchem Land das Besteuerungsrecht für derartige Einkünfte zufällt. Dann versteuerst du deine Erträge dort.

 

DBA wird meist als "Doppelbesteuerungsabkommen" interpretiert, tatsächlich ist es aber ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Folge: hat dein Steuer-Land bzw Wohnsitzland  kein DBA mit dem Ertrags-Land, so droht dir die doppelte Besteuerung der Erträge. 

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Thorsten_
Legende
4.660 Beiträge

@chrisst27  schrieb:

Dafür ist er hier aber theoretisch durch die Einlagensicherung der Bank abgesichert ...


Die Einlagensicherung gilt nur für dein Bankguthaben (Wertpapiere zählen nicht dazu).

chrisst27
Autor ★★
14 Beiträge

Absolut logisch eigentlich, Danke das du mich dieses Irrtums erleuchtet hast - man lernt nie aus... und fragt sich im Nachhinein wie man zu solch einer Hirnrissigen Ansicht gekommen ist 😉 (vermutlich irgendwann mal "schöngelesen"...)

 

Trotz allem habe ich hier nun zugeschlagen - mal sehen was aus dem Investment wird...

 

Nun aber das nächste Mysterium: Im BIB steht Managementgebühr = 1% per Anno.

 

In meiner Kosten Information steht 2% per Anno.

 

Vermutlich muss ich hier der Kosteninformation glauben schenken, auch wenn dann das BIB dann falsch wäre... Schon etwas verwirrend!

 

Würden mich jetzt nicht umbringen die 2% - aber trotzdem mal eben doppelt soviel wie beworben...

Hatte schonmal jemand solche Abweichungen?

Thorsten_
Legende
4.660 Beiträge

Andersrum: das BIB ist bindend, die Kosteninformation kannst du getrost ignorieren.