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Unterschied Wertpapierindex-Sondervermögen und Sondervermögen

Markus W.
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2 Beiträge

Hallo liebe Experten,

ich habe diese Tage Post von der comdirect bekommen. Laut diesem Schreiben findet beim iShares Dow Jones Global Titans 50 ETF eines Änderung statt. Statt vollständiger Replikation (deshalb hatte ich mir diesen ETF ins Depot gelegt) wird dieser ab 10. April 2020 auf "Optimierungstechniken basieren". Laut Schreiben wird der Fonds "ab dem Datum des Inkrafttretens kein Wertpapierindex-Sondervermögen mehr sein."

Nun stellt sich mir die Frage, worin der Unterschied für mich hinsichtlich der Sicherheit meiner Investition besteht. Genauer: Was ist der Unterschied zwischen "Sondervermögen" und "Wertpapierindex-Sonervermögen" ? (Wobei ich davon ausgehe, dass der ETF nach wie vor zum Sondervermögen zählt, also kein Teil der Insovenzmasse im Falle des Pleitegehens von Blackrock ist). 

Wer kann hier Licht ins Dunkel bringen? Google wusste hier auch keine Antwort...

 

Danke!

Markus

2 ANTWORTEN

nmh
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9.962 Beiträge

@Markus W. :

 

Wundert mich, dass Google nichts dazu wusste.

 

Die Antwort auf Deine Frage steht in Par. 209 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Dort heißt es:

 

Ein Sondervermögen (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren = OGAW) ist ein Wertpapierindex-OGAW "... wenn nach den Anlagebedingungen die Auswahl der für den inländischen OGAW zu erwerbenden Wertpapiere darauf gerichtet ist, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung einen bestimmten, von der Bundesanstalt [= Bafin] anerkannten Wertpapierindex nachzubilden (Wertpapierindex-OGAW)".

 

Bezüglich der Sicherheit (juristisch: Sondervermögen) sehe ich keine Unterschiede zu einem "normalen" OGAW. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es in anderen gesetzlichen Bestimmungen beispielsweise Beschränkungen gibt, wonach jemand nur in Wertpapierindex-OGAW investieren darf.

 

Den Brief von Blackrock habe ich auch erhalten, da steht aber leider keine richtige Erklärung drin. Auf der Website der Bafin findest Du hier (unter Punkt 23) ein wenig dazu. Oder frag doch mal bei der Bafin nach (poststelle@bafin.de) und poste hier das Ergebnis!

 

Hilft das ein wenig?

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

t.w.
Legende
5.124 Beiträge

Hier hatten wir das Thema die Tage schon mal, helfen Die die Antworten dort weiter?