am 05.02.2020 14:56
Hallo liebe Community!
Ich überlege mir die Unilever Aktie in meinen Sparplan aufzunehmen. Das Vorhaben wollte ich gerade umsetzen, als ich etwas verspätet sah, dass Unilever eine Namensaktie ist.
Jetzt meine Frage: wenn Unilever im Sparplan läuft, zahlt man dann bei jedem Kauf das Umschreibeentgelt in Höhe von 0,95€ oder nicht?
Warum ich das aus der "Namensaktie" nicht rauslese ist, da Infineon, Münchener Rück und Shell alle 3 Namensstammaktien sind, bei Infineon und Münchener Rück das Entgelt anfällt, bei Shell jedoch nicht. Finde das etwas verwirrent.
Danke für die Auskunft und schöne Woche!
am 05.02.2020 14:59
Zahls Du beim Sparplan tatsächlich jedes Mal ->Geld für Namensaktian lieber sammeln und seltener für einen höheren Betrag den Sparplan laufen lassen.
Gruß Crazyalex
am 05.02.2020 15:02
Nein, ich habe keine der 3 oben genannten im Sparplan - jedoch alle 3 im Depot.
Daher weiß ich bei welcher das Umschreibeentgelt angefallen ist und bei welcher nicht. Ich habe keine Namensaktie bei welcher das Entgelt anfällt im Sparplan.
Daher auch die Frage bezüglich Unilever - ob das Entgeld hier anfällt bzw. wonach das gerichtet ist.
am 05.02.2020 17:59
Jetzt meine Frage: wenn Unilever im Sparplan läuft, zahlt man dann bei jedem Kauf das Umschreibeentgelt in Höhe von 0,95€ oder nicht?
Warum ich das aus der "Namensaktie" nicht rauslese ist, da Infineon, Münchener Rück und Shell alle 3 Namensstammaktien sind, bei Infineon und Münchener Rück das Entgelt anfällt, bei Shell jedoch nicht. Finde das etwas verwirrent.
Das Umschreibeentgelt gilt nur für deutsche Namensaktien.
Als Sparplan handelst Du die Unilever (A0JMQ) nach holländischem Recht.
Bei Unilever handelt es sich zwar auch um Namensaktien, allerdings bleibst Du als Aktionär anonym, das heißt keine Eintragung in das elektronische Aktienregister.
Bei Royal Dutch Shell gilt, je nachedem was Du kauft, entweder das britische oder das holländische Recht und damit fällt keine Umschreibeeentgelt an. Bei Munich Re und Infinion gilt wieder die Regelung für deutsche Namensaktien.
am 05.02.2020 18:22
Ah ok, jetzt kenn ich mich aus, vielen vielen Dank!
Was ist der genaue Hintergrund dieses Umschreibeentgeltes? Bzw. warum fällt dieses nur bei deutsche Aktien an, nicht jedoch bei ausländischen? Gibt es dieses elektronische Aktienregister nur in Deutschland?
am 05.02.2020 18:54
@Xaartacar schrieb:Ah ok, jetzt kenn ich mich aus, vielen vielen Dank!
Was ist der genaue Hintergrund dieses Umschreibeentgeltes? Bzw. warum fällt dieses nur bei deutsche Aktien an, nicht jedoch bei ausländischen? Gibt es dieses elektronische Aktienregister nur in Deutschland?
Die Grundlage dafür ist das Aktiengesetz (AktG). Als Inhaber von Namensaktien wirst Du unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und Postanschrift in das elektronische Aktienregister der Gesellschaft eingetragen. Damit bist Du der Aktiengesellschaft namentlich bekannt, unter diesem Punkt also transparenter als bei Inhaberaktien.
Das Aktienregister gibt es noch in der Schweiz, heißt dort aber Aktienbuch. Um in der Schweiz eingetragen zu werden musst Du die Aktie entweder direkt über den Börsenplatz Schweiz ordern oder Du kannst die Aktie nach Kauf an einem deutschen Börsenplatz gegen eine Gebühr auf die schweizer Lagerstelle wechseln lassen.
am 06.02.2020 19:39
Sehr gut, vielen Dank für die Info!
Da kennt sich jemand aus, das merk ich schon!
Danke 🙂