am 22.12.2020 17:09
Hallo zusammen!
Anbei der Sachverhalt wie ich Ihn verstehe - mit der Bitte um Korrektur oder Bestätigung.
1. Ich besitze einige 1000 TUI Aktien.
2. Es liegt eine Barkapitalerhöhungsmaßnahme vor mit einem Bezugsrecht von 29/25.
3. Ich habe somit das Recht zum Kauf einiger 1000 neuer Tui Aktien
4. "Die neuen Aktien werden den bestehenden Aktionären zunächst im Wege des sogenannten mittelbaren Bezugsrechts zum festen Bezugspreis in Höhe von
EUR 1,07 (der „Bezugspreis“) zum Bezug angeboten."
Bedeutet dies, dass ich zum Preis von 1,07 € die neuen Aktien beziehen kann ohne weitere Aufschläge - mal von den Gebühren der Comdirect abgesehen.
Danke für Eure Antwort und beste Grüße
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 12.01.2021 13:54
Ist bei mir ähnlich und in dem letzten Jahr hab ich ganz oft gedacht morgen verkaufst du und steigst erneut ein wenn sie wieder gefallen sind und am nächsten Tag ging es dann wieder steil nach unten. Ich glaube das hatte ich 3 mal im letzten Jahr ....
am 12.01.2021 14:13
Der Gewinn/Verlust aus TUI-Aktien fällt steuerlich in den Bereich Gewinn/Verlust aus Aktien. Der Gewinn/Verlust aus TUI Bezugsrechten fällt dagegen in den Bereich sonstige Gewinne/Verluste. Das kann nicht miteinander verrechnet werden.
am 12.01.2021 14:17
@HvW @Kannst du das bitte genauer erklären. Das heißt bei den Bezugsrechten greift die Steuer sofort ? Ist das so ? Mit welchem Steuersatz ? Ohne Freibeträge ?
Danke schon mal ein voraus
am 12.01.2021 14:24
am 12.01.2021 14:27
Der Anschaffungspreis für die Bezugsrechte beträgt steuerlich 0,00.
Beispiel: Verkauf 10000 Bezugsrechte zu 2,20 = 22.000,-- Gutschrift auf dem Konto 22.000 minus 5.500 Steuern = 16.500 EUR.
am 12.01.2021 14:28
Und was mit den Freibeträgen
am 12.01.2021 14:36
Den Freibetrag von 801,00 kann man selbstverständlich berücksichtigen. Nicht aber die Verluste, die evtl. durch den Verkauf der TUI Aktien entstanden sind. Die können nur mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen verrechnet werden, aber nicht mit Gewinne, die durch den Verkauf von Bezugsrechte entstanden sind.
am 12.01.2021 16:32
@Chris65109 schrieb:@HvW @Kannst du das bitte genauer erklären. Das heißt bei den Bezugsrechten greift die Steuer sofort ? Ist das so ? Mit welchem Steuersatz ? Ohne Freibeträge ?
Danke schon mal ein voraus
Hallo Chris65109,
mich hat das Thema auch interessiert und ich habe noch einmal nachgeforscht.
Wenn Du die TUAG10 verkaufst erzielst Du einen Gewinn, welcher voll versteuert wird. Wenn Du einen Freistellungsauftrag erteilt hast, wird dieser natürlich berücksichtigt. Ansonsten wird die volle Steuer fällig.
Wenn Du die TUAG00 verkaufst und einen Verlust hast, wird die verrichtete Steuer (falls Du gezahlt hast) aus dem Verkauf der TUAG10 NICHT verrechnet. Es handelt sich um einen anderen Verechnungstopf.
Der Verlust den Du aus dem TUAG00 Verkauf trägst, wird (so wie ich es verstehe) vor den Freistellungsauftrag gestellt und bei künftigen Erträgen aus Aktienverkäufen verrechnet.
Solltest Du dieses Jahr keine Erträge mehr erzielen, kann man sich eine Verlustbescheinigung erstellen lassen und in der Steuererklärung angeben.
Hier noch ein paar Infos zu dem Thema:
https://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&katid=13&artikelid=341
Gruß,
Matches
PS: Bitte teilt mir mit, falls Ihr es anders versteht oder anders erlebt habt. Danke
am 12.01.2021 16:40
Hallo zusammen
Wenn man bei der Comdirekt Bank im persönlichem Bereich sein Depot anklickt dann auf den Reiter Steuersimmulation geht und dann seine Häckchen setzt kann man sehr schön sehen wie hoch in etwa die Steuer bei den Bezugsrechten ist.
Allerdings in € und nicht in Prozenten
am 12.01.2021 16:46
Sehr gut erklärt. Genauso ist es.