am 01.01.2021 14:51
Ich weiß nicht wie andere das im Detail machen, rede also nur von mir:
Ich war noch nie darauf aus mit gefüllten Töpfen ins neue Jahr zu gehen, schon gar nicht, wenn wie von Töpfen (Plural!) reden. Wenn es nur einer ist, dann ist das kein Grund für Panik, da dieser Topf ja nicht verloren geht, der Freibetrag aber durch die andere Verrechnungsschiene trotzdem ausgenutzt worden sein kann.
Außerdem hat nicht jeder Depots bei mehreren Brokern, so dass ein Hin- und Herschieben von FSA nicht immer möglich ist bzw. mangels Gestaltungsmöglichkeiten zum gewünschten Ergebnis führt.
am 01.01.2021 14:59
@GetBetter gut, dass wir darüber reden, denn es ist ja nicht immer ganz einfach. Ich rede im Allgemeinen, da bei mir die Situation simpel ist: zwei Depots und dort FSA aufgebraucht, keine negativen Töpfe, ein Depot negative Töpfe und Buchgewinn hoch genug um diese wenn gewollt vollständig auszunutzen. Aber die Information ist dennoch ein wichtiges Detail für seine steuerliche Entscheidung.
Gut, dass darauf aufmerksam gemacht wurde!
am 01.01.2021 16:53
@GetBetter schrieb:Ich weiß nicht wie andere das im Detail machen, rede also nur von mir:
Außerdem hat nicht jeder Depots bei mehreren Brokern, so dass ein Hin- und Herschieben von FSA nicht immer möglich ist bzw. mangels Gestaltungsmöglichkeiten zum gewünschten Ergebnis führt.
Ich weiß nicht, warum Ihr euch jetzt noch mit dem Thema befasst.
Der "Drops" ist für 2020 "gelutscht" .
Wer seinen Freibetrag oder den dopplten für 2020 noch nicht verbraucht hat , kann das jetzt nicht mehr tun. Trost: Für 2021 gibt es wieder diesen FSA.
Auch Gewinne für 2020 können jetzt nicht mehr bei der Bank steuerlich verrechnet werden.
Verluste dagegen werden automatisch ins neue Jahr oder später vorgetragen.
Richtig, nicht jeder hat Depots bei verschiedenen Brokern.
Aber es gibt sie doch.
Diese Leute müssen auch nicht den FSA von Depot zu Depot verschieben.
Wer hohe Dividendenerträge hat, für den sind die Freibeträge peanuts, die schnell bei einem Broker aufgebraucht sind.
Wer viele und große Depotwerte hat, die zu unterschiedlichen Zeiten und Kursen angeschafft wurden, für den machen Depotverschiebungen Sinn, um Gewinne und Verluste steuerlich sinnvoll zu gestalten. (Aushebelung des Fifo Prinzips)
Dass Verlustvorträge sinnvoll sein können, darüber will ich mich hier nicht mehr auslassen.
Steuergestaltung bei Kapitalerträgen ist nur im begrenzten Maße möglich.
Bei anderen Einnahmen oder Erträgen gibt es durch Werbungskosten viel größere Gestaltungsmöglichkeiten.
am 01.01.2021 17:14
Ich hege immer noch die Hoffnung, dass die Leute die Suchfunktion nutzen und diejenigen, die es 2020 nicht geschafft haben und jetzt oder vor ein paar Tagen erst auf den Thread gestoßen sind, diese Sachen mit in 2021 zu nehmen.
Ja, 2020 ist vorbei, da kann man nichts mehr machen, haste recht. Aber 2021 hat begonnen, die Sachen kann man mit in 2021 nehmen. Von daher keine vergebene Mühe, auch wenn andere anderer Meinung zu sein scheinen. Deshalb befasst man sich mit solchen Sachen, weil es auch hilft für 2021 Sachen vorzubereiten. Neue Depots eröffnen, sind eh kostenlos, um im Notfall durch Überträge den FSA auszunutzen. Egal ob 2020 vorbei ist - steuerliche Optimierung geht das ganze Jahr über. Waren das nicht auch deine Worte, lieber @hvd? 😉
Ein Anfänger und jemand, der in steuerlichen Belangen absoluter Anfänger ist wie der ursprüngliche Fragesteller hat keinen hohen Betrag in Dividendenaktien investiert um mit den Dividenden den Freibetrag zu nutzen. Wenn er mit Derivaten experimentiert kommt auch die Aussage nicht hin, da ein gefüllter Verrechnungstopf "Sonstiges" dies verhindert. Und schon ist der schöne Vorteil fort.
Wer jedoch nicht mit Derivaten zockt oder damit keine hohen Verluste hat kann mit Dividenden oder ETF Ausschüttungen den Freibetrag einfach ausnutzen - da stimme ich dir zu. Es ist sinnvoll sich in der Hinsicht was aufzubauen, fundamental gute und starke Dividendentitel können hierfür eine gute Basis bilden. Stimmst du mir da zu, @hvd?
01.01.2021 18:01 - bearbeitet 01.01.2021 18:02
01.01.2021 18:01 - bearbeitet 01.01.2021 18:02
Ich stimme dir diesmal voll zu.
Mein Beitrag bezog sich nicht auf den Threadersteller, sondern war an @GetBetter gerichtet.
Klar , Steuergestaltung sollte früh im Jahr anfangen, und nicht am Ende des Jahres.
Hier wurde dasThema aber erst im Dezember und in den letzten beiden Tagen heiß diskutiert. Man muss aber nicht unbedingt am 01. Januar unendliche Diskussionen darüber fortsetzen.
Noch haben die Broker die Tore nicht geöffnet , noch sind keine Dividenden erzielt worden , noch konnten keine Gewinne gemacht werden, um den Freibetrag auszuschöpfen. ![]()
Es ist sinnvoll sich in der Hinsicht was aufzubauen, fundamental gute und starke Dividendentitel können hierfür eine gute Basis bilden.
Vor allem dieser Satz aus deinem Mund gefällt mir sehr. ![]()
Und auch, dass du dich kürzer gefasst hast.![]()
am 01.01.2021 19:44
@hvd schrieb:Mein Beitrag bezog sich nicht auf den Threadersteller, sondern war an @GetBetter gerichtet.
Dann will ich Dir auch gerne antworten.
@hvd schrieb:Ich weiß nicht, warum Ihr euch jetzt noch mit dem Thema befasst.
Was heißt hier "noch"?
Es ging um die Beantwortung einer Frage die heute Vormittag von @isi1969 gestellt wurde. Die kam natürlich zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt, aber das ist ja kein Grund nicht zu antworten.
@hvd schrieb:Der "Drops" ist für 2020 "gelutscht" .
Korrekt. Aber der für 2021 ist noch gar nicht ausgepackt und der soll ja idealerweise etwas runder gelutscht werden als der für 2020.
Wie Du ja selber sagst sind dafür nicht nur die vier letzten Wochen des Jahres entscheidend sondern die gesamten zwölf Monate. Und die fangen, börsentechnisch betrachtet, am kommenden Montag an.
am 01.01.2021 21:45
Dass der 'Drops für dieses Jahr gelutscht' ist, ist mir klar.
Aber ich würde dennoch gerne darüber Bescheid wissen.
Immer wenn ich denke, ich habs verstanden, schreibt ihr wieder irgendwas, was mir ein neues Fragezeichen ins Gesicht zaubert...😂
Also, ich habe jetzt anscheinend durch den Verkauf mit Minus indirekt den Freistellungsauftrag wieder dezimiert, aber dieser Verlust darf in 2021 zu den neuen 801 euro mit positiven Aktienverkäufen bzw. Gewinnen gegengerechnet werden, wenn ich es richtig verstehe?
D.h. zum Beispiel:
801 Euro Freibetrag wurden ausgeschöpft.
Weitere Gewinne realisiert, 20 Euro Kapitalertragssteuer wurden einbehalten.
Alibaba mit Minus verkauft, sagen wir mal 100 Euro Verlust.
Jetzt kann ich im nächsten Jahr 801 Euro plus 100 Euro Gewinne/Zinsen steuerfrei bekommen? Bzw. Die 100 Euro Aktienverlust nur mit Aktiengewinnen gegenrechnen und die 801 Euro auch mit ETF/Fondsverkauf? 🤔
LG
Isi
am 01.01.2021 21:57
Die 100€ abzüglich der gemachten Gewinne.
Du gehst einfach mal bitte in deinem Depot auf Steuersimulation. Da hast Du Verlustverrechnungstöpfe angezeigt. Und die haben einen Wert.
Dieser Wert plus 801€ können nun als steuerfreie Gewinne realisiert werden. Aber erst die Töpfe, dann der Freistellungsauftrag.
Hinzu kommt die Art der Verrechnung.
Du hast (noch) zwei Töpfe. Noch weil niemand weiß wie sich alles Mögliche ändert.
Topf Aktien und Topf Sonstiges.
Schnellübersicht:
Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.
Sonstige Verluste können mit allem verrechnet werden.
Du hast einen persönlichen Steuerfreibetrag, den Du auf alle Depots verteilen musst.
Aber jedes Depot hat eigene Verrechnungstöpfe.
Und mit diesen Informationen kannst Du nun überlegen wie Du steuerlich das Beste raus holst 🙂
Und natürlich gern weiter fragen 🙂
01.01.2021 23:57 - bearbeitet 01.01.2021 23:58
01.01.2021 23:57 - bearbeitet 01.01.2021 23:58
@isi1969 schrieb:D.h. zum Beispiel:
801 Euro Freibetrag wurden ausgeschöpft.
Weitere Gewinne realisiert, 20 Euro Kapitalertragssteuer wurden einbehalten.
Alibaba mit Minus verkauft, sagen wir mal 100 Euro Verlust.
Jetzt kann ich im nächsten Jahr 801 Euro plus 100 Euro Gewinne/Zinsen steuerfrei bekommen? Bzw. Die 100 Euro Aktienverlust nur mit Aktiengewinnen gegenrechnen und die 801 Euro auch mit ETF/Fondsverkauf?
Basierend auf Deinem vereinfachten Beispiel ist Deine Annahme leider nicht richtig.
Da Du zunächst den Freibetrag ausgeschöpft hattest, dann nach Verkauf der Alibaba-Aktien aber eine Rückerstattung erhalten hast, musst Du vorher mal Aktiengewinne realsiert haben. Nur ließen sich mit dem Verlst verrechnen.
Die Summe aus den zunächst realisierten Gewinnen (x €) und dem nachfolgenden Verlust (-100 €) ist aber sicher nicht -100 € sondern weniger da x ja ein positiver Wert sein muss (sonst wäre es kein Gewinn gewesen).
Ins Folgejahr mitnehmen kannst Du einen Verrechnungstopf nur, wenn er am Jahresende einen negativen Stand hat. Das Gesetz sieht nämlich nur einen Verlustvortrag vor, aber leider keinen Gewinnvortrag.
Welchen Stand Dein Verrechnungstopf am Jahresende hat kann man aus den hier gemachten Angaben leider nicht sagen. Dafür musst Du tatsächlich gemäß der Beschreibung von @Zilch im persönlichen Bereich nachsehen.
Ungeachtet dessen erhälst Du aber in jedem Fall für 2021 einen neuen Freibetrag von 801 €.
am 02.01.2021 00:08
@Zilch schrieb:Aber jedes Depot hat eigene Verrechnungstöpfe.
Das stimmt nur noch bedingt.
Entgegen bisheriger Praxis werden ab 2021 Verluste sofort auch mit anderen Depots verrechnet, vorausgesetzt diese Depots laufen auf die gleiche Person.
Verrechnungen zwischen Depots unterschiedlicher Inhaber finden weiterhin erst am Jahresende statt. Dazu muss ein gemeinsamer Freistellungsauftrag erteilt worden sein (notfalls auch mit einem Betrag von 0 €).