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Steuerliche Behandlung von Transaktionsgebühren

Erdie
Autor ★★
12 Beiträge

Auch auf die Gefahr, dass die Frage naiv klingt, stelle ich sie hier mal:

 

Wenn ich eine Transaktion mit Gewinn mache, werden ja die Steuern sofort abgezogen. Wir werden dabei eigentlich die anfallenden Gebühren berücksichtigt? Werden die vom Bruttogewinn abgezogen bevor dann versteuert wird oder ist das nicht der Fall?

 

Grüße

Erdie

4 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

@Erdie  schrieb:

Auch auf die Gefahr, dass die Frage naiv klingt, stelle ich sie hier mal:

 

Wenn ich eine Transaktion mit Gewinn mache, werden ja die Steuern sofort abgezogen. Wir werden dabei eigentlich die anfallenden Gebühren berücksichtigt? Werden die vom Bruttogewinn abgezogen bevor dann versteuert wird oder ist das nicht der Fall?


Für die steuerliche Bemessungsgrundlage werden die anrechenbaren Handelskosten berücksichtigt.

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Erdie
Autor ★★
12 Beiträge

Danke, das habe ich schon vermutet, war mir aber nicht sicher. Welche Kosten sind denn anrechenbar und welche nicht?

Rostam1
Experte ★
135 Beiträge

Eigentlich sind doch alle mit dem Verkauf/Kauf in Verbindung stehenden Kosten, die Dir von Deiner Bank in Rechnung gestellt werden, steuerlich relevant, also zu berücksichtigen... oder irre ich mich da? Mir fällt spontan nichts ein

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"The mass of men lead lives of quiet desperation."
Henry David Thoreau

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

Etwaige laufende Depotgebühren sind nicht abzugsfähig. Alle direkt mit dem Kauf und dem Verkauf im Zusammenhang stehenden Kosten hingegen schon.