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Steuerliche Behandlung der Wahldividende bei Hamborner REIT

Locutus
Experte ★
130 Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich zweifele gerade etwas an der Richtigkeit der Steuermitteilungen in meiner Postbox und würde mich über eure Einschätzung freuen. Vielleicht hält der ein oder andere ja auch das selbe Papier. Kurz zum Hintergrund:

 

Die Hamborner REIT hat ihre Dividende in diesem Jahr als Wahldividende ausgeschüttet, d.h. man konnte sich zwischen Bar- und Aktiendividende entscheiden. Realisiert wurde das so:

  • Gesamtdividende: 0,47 EUR,
  • Bardividende an alle: 0,14 EUR (um mindestens die zu erbringede Steuer in Bar auszuschütten),
  • Restliche Dividende von 0,33 EUR als Wahlanteil.

 

Ich selber habe mich für eine reine Bar-Auszahlung entschieden und habe noch hinreichend Freibetrag übrig, sodass ich erwartet hätte, hier keine Steuer zahlen zu müssen. Nun gab es zwei Buchungen und zwei Abrechnungen:

 

  1. Sockelanteil: Die 0,14 EUR wurden mit einer steuerlichen Bemessungsgrundlage von 0,47 EUR ausgeschüttet. So weit so richtig, denn diese Buchung ist ja genau dafür da, die ggf. anfallende Steuer zu decken. In meinem Fall wurde dies vom Freibetrag abgezogen und keine Steuer berechnet. Also, alles gut.
  2. Der restliche Bar-Anteil: Hier gilt als Steuerbemessunggrundlage 0 EUR. Auch das ist soweit nachvollziehbar. Aber: Laut Steuerbescheinigung wurden hier 0,087025 EUR an Steuern direkt durch die Kapitalgesellschaft einbehalten und somit werden auch nur 0,242975 EUR tatsächlich ausgezahlt. Das ist der Teil, der mich wundert.

 

Ich habe jetzt also Kapitalertragssteuer + Soli auf einen Teil der Dividende gezahlt, obwohl mein Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist. In der Abrechnung der Buchung findet sich folgendes:

 

Die oben ausgewiesene Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag wurde bereits durch den Emittenten /die Kapitalanlagegesellschaft einbehalten und wird - unter Berücksichtigung Ihrer bei uns gespeicherten persönlichen Daten - automatisch erstattet oder bescheinigt. Weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung dieses Geschäftsvorgangs und den auf Ihrem Konto gebuchten Endbetrag finden Sie aufder separaten Steuermitteilung (Referenz-Nr. XXX).

 

Genau diese Steuermitteilung enthält jedoch leider keinerlei Erstattung der Steuer.

 

Die Hamborner selbst hat ein FAQ Dokument zu der Wahldividende. Darin heißt es:

 

Im Rahmen der zweiten Buchung erhalten Sie den Restbetrag in Höhe von EUR 0,33 netto, also ohne weitere Abzüge, je Aktie ausbezahlt.

 

Übersehe ich hier etwas oder ist das ein Fall zur Reklamation?

13 ANTWORTEN

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@SMT_Jan-Ove  schrieb:

 

An einer Bereinigung wird bereits gearbeitet. Wir hoffen, dass diese zeitnah umgesetzt wird.

 


...ansonsten gibt es viele traurigen Kinderaugen am Weihnachtsabend...

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Radix
Autor
2 Beiträge

Hat schon jemand die Differenz ausgezahlt bekommen?
Ich warte noch auf etwa ~200€ Korrektur.

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@Radix  schrieb:

Hat schon jemand die Differenz ausgezahlt bekommen?
Ich warte noch auf etwa ~200€ Korrektur.


Ich warte auch noch.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@dg2210  schrieb:

@Radix  schrieb:

Hat schon jemand die Differenz ausgezahlt bekommen?
Ich warte noch auf etwa ~200€ Korrektur.



Das Geld ist da - Weihnachten kann kommen!!!

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)