Steuerfrage zu thesaurierenden ETF
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am 30.12.2019 13:08
Hallo liebe Community,
im September diesen Jahres habe ich angefangen in ETF zu investieren. Zuerst habe ich für etwa 4500 Euro thesaurierende ETF gekauft. Ab 1.10 habe ich in dieselben ETF insgesamt 500 Euro monatlich eingezahlt. Ingesamt habe ich also 6000 Euro investiert und dabei einen Gewinn von etwas über 400 Euro gemacht. Zum Ende des Jahres interessiert mich natürlich die Steuerberechnung. Wie groß sollte der Freibetrag eurer Meinung nach sein, um den gesamten Gewinn abdecken zu können, also damit ich für dieses Jahr keine Steuern zahlen muss?
(Da ich den Freibetrag auf verschiedene Banken aufteilen muss, bringt mir die Antwort, ich solle den ganzen Freibetrag hier einreichen, nicht weiter)
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am 30.12.2019 13:36
Bei thesaurierenden Fonds musst du die Vorabpauschale berechnen, hier steht wie das geht: https://www.test.de/Fondsbesteuerung-ab-2018-Das-muessen-Sie-ueber-die-Fondssteuer-wissen-5124267-54...
Der Freistellungsauftrag muss also so hoch gewählt sein, dass er die Vorabpauschale abdeckt.
Grüße
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am 30.12.2019 13:39
100 Euro reichen dementsprechend locker?!
Weil was mich verwundert ist, dass ich bisher 100 Euro als Freibetrag eingetragen habe, und trotzdem zeigt es mir bei der Steuersimulation an, dass ich etwa 40 Euro Steuern zahlen muss?
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am 30.12.2019 14:01
@AMG63 schrieb:100 Euro reichen dementsprechend locker?!
Hallo @AMG63,
wenn du nur thesaurierende Fonds hast, wird die Steuer für 2019 wird erst Anfang 2020 zu Lasten des Freibetrags für 2020 eingezogen (bzw. vom Verrechnungskonto, wenn für 2020 noch keinen Freibetrag eingerichtet hast). Die Kursgewinne spielen bei der Steuer erst eine Rolle, wenn du deine Anteile verkaufst. Du muss daher bei thesaurierenden Fonds lediglich eine geringe Vorabpauschale versteuern.
Falls es sich um "Aktienfonds" handelt werden maximal 0,672035 € je 1000,-€ Anlagesumme für das Gesamtjahr fällig (bei "sonstigen Fonds" sind es 0,960050 € je 1000,-€ Anlagesumme). Da du aber unterjährig (erst ab September) angelegt hast, wird bei dir entsprechend weniger Steuer fällig. Es dürften nach meiner groben Rechnung maximal 1,07€ insgesamt sein, falls sich um "Aktienfonds" handelt (bei "sonstigen Fonds" sind es 1,52€).
Es ist also ein Schnäppchen!
Gruß paba
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am 30.12.2019 14:08
@uburoi schrieb:Der Freistellungsauftrag muss also so hoch gewählt sein, dass er die Vorabpauschale abdeckt.
... nicht die Vorabpauschale muss abgedeckt sein, sonder die um die Teilfreistellung reduzierte Steuer auf die Vorabpauschale. Das sind bei Aktienfonds ca. 18% der Vorabpauschale.
Gruß paba
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am 30.12.2019 14:31
@AMG63 schrieb:100 Euro reichen dementsprechend locker?!
Weil was mich verwundert ist, dass ich bisher 100 Euro als Freibetrag eingetragen habe, und trotzdem zeigt es mir bei der Steuersimulation an, dass ich etwa 40 Euro Steuern zahlen muss?
Die Steuersimulation simuliert den Verkauf der Wertpapiere, nicht die Vorabpauschale.
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am 30.12.2019 15:04
@paba schrieb:
@uburoi schrieb:Der Freistellungsauftrag muss also so hoch gewählt sein, dass er die Vorabpauschale abdeckt.
... nicht die Vorabpauschale muss abgedeckt sein, sonder die um die Teilfreistellung reduzierte Steuer auf die Vorabpauschale. Das sind bei Aktienfonds ca. 18% der Vorabpauschale.
Gruß paba
Aus meiner Sicht muss die um die Teilfreistellung reduzierte Vorabpauschale abgedeckt sein, also 70% der Vorabpauschale. Andernfalls wird darauf die Steuer von 26,375%, also rd. 18% der Vorabpauschale, fällig.
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am 30.12.2019 15:07
@GetBetter schrieb:
Aus meiner Sicht muss die um die Teilfreistellung reduzierte Vorabpauschale abgedeckt sein, also 70% der Vorabpauschale. Andernfalls wird darauf die Steuer von 26,375%, also rd. 18% der Vorabpauschale, fällig.
... du hast völlig recht; Denkfehler von mir! Danke für die Richtigstellung.
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am 30.12.2019 17:03
@AMG63, bitte beachten, dass die Beträge, die ich oben ausgerechnet habe, die möglicherweise zu entrichtende Steuer beziffern. Der Freistellungsauftrag muss aber um den Faktor 4 bis 5 höher liegen, weil dieser ja - wie @GetBetter mich zu Recht korrigiert hat - die steuerfrei einzunehmenden Eträge (hier die also der Vorabpauschale) abdecken muss.
Gruß paba
