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Steuerfrage zu thesaurierenden ETF

AMG63
Autor
4 Beiträge

Hallo liebe Community,

 

im September diesen Jahres habe ich angefangen in ETF zu investieren. Zuerst habe ich für etwa 4500 Euro thesaurierende ETF gekauft. Ab 1.10 habe ich in dieselben ETF insgesamt 500 Euro monatlich eingezahlt. Ingesamt habe ich also 6000 Euro investiert und dabei einen Gewinn von etwas über 400 Euro gemacht. Zum Ende des Jahres interessiert mich natürlich die Steuerberechnung. Wie groß sollte der Freibetrag eurer Meinung nach sein, um den gesamten Gewinn abdecken zu können, also damit ich für dieses Jahr keine Steuern zahlen muss?

(Da ich den Freibetrag auf verschiedene Banken aufteilen muss, bringt mir die Antwort, ich solle den ganzen Freibetrag hier einreichen, nicht weiter)

8 ANTWORTEN

uburoi
Experte
83 Beiträge

Bei thesaurierenden Fonds musst du die Vorabpauschale berechnen, hier steht wie das geht: https://www.test.de/Fondsbesteuerung-ab-2018-Das-muessen-Sie-ueber-die-Fondssteuer-wissen-5124267-54...

Der Freistellungsauftrag muss also so hoch gewählt sein, dass er die Vorabpauschale abdeckt.

Grüße

 

AMG63
Autor
4 Beiträge

100 Euro reichen dementsprechend locker?!

Weil was mich verwundert ist, dass ich bisher 100 Euro als Freibetrag eingetragen habe, und trotzdem zeigt es mir bei der Steuersimulation an, dass ich etwa 40 Euro Steuern zahlen muss?

paba
Mentor
954 Beiträge

@AMG63  schrieb:

100 Euro reichen dementsprechend locker?!


Hallo @AMG63,

 

wenn du nur thesaurierende Fonds hast, wird die Steuer für 2019 wird erst Anfang 2020 zu Lasten des Freibetrags für 2020 eingezogen (bzw. vom Verrechnungskonto, wenn für 2020 noch keinen Freibetrag eingerichtet hast). Die Kursgewinne spielen bei der Steuer erst eine Rolle, wenn du deine Anteile verkaufst. Du muss daher bei thesaurierenden Fonds lediglich eine geringe Vorabpauschale versteuern.

 

Falls es sich um "Aktienfonds" handelt werden maximal 0,672035 € je 1000,-€ Anlagesumme für das Gesamtjahr fällig (bei "sonstigen Fonds" sind es 0,960050 € je 1000,-€ Anlagesumme). Da du aber unterjährig (erst ab September) angelegt hast, wird bei dir entsprechend weniger Steuer fällig. Es dürften nach meiner groben Rechnung maximal 1,07€ insgesamt sein, falls sich um "Aktienfonds" handelt (bei "sonstigen Fonds" sind es 1,52€).

 

Es ist also ein Schnäppchen!

 

Gruß paba

paba
Mentor
954 Beiträge

@uburoi  schrieb:

Der Freistellungsauftrag muss also so hoch gewählt sein, dass er die Vorabpauschale abdeckt.


... nicht die Vorabpauschale muss abgedeckt sein, sonder die um die Teilfreistellung reduzierte Steuer auf die Vorabpauschale. Das sind bei Aktienfonds ca. 18% der Vorabpauschale.

 

Gruß paba

NordlichtSH
Mentor ★★
1.947 Beiträge

@AMG63  schrieb:

100 Euro reichen dementsprechend locker?!

Weil was mich verwundert ist, dass ich bisher 100 Euro als Freibetrag eingetragen habe, und trotzdem zeigt es mir bei der Steuersimulation an, dass ich etwa 40 Euro Steuern zahlen muss?


Die Steuersimulation simuliert den Verkauf der Wertpapiere, nicht die Vorabpauschale.

GetBetter
Legende
7.867 Beiträge

@paba  schrieb:

@uburoi  schrieb:

Der Freistellungsauftrag muss also so hoch gewählt sein, dass er die Vorabpauschale abdeckt.


... nicht die Vorabpauschale muss abgedeckt sein, sonder die um die Teilfreistellung reduzierte Steuer auf die Vorabpauschale. Das sind bei Aktienfonds ca. 18% der Vorabpauschale.

 

Gruß paba


Aus meiner Sicht muss die um die Teilfreistellung reduzierte Vorabpauschale abgedeckt sein, also 70% der Vorabpauschale. Andernfalls wird darauf die Steuer von 26,375%, also rd. 18% der Vorabpauschale, fällig.

 

paba
Mentor
954 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

Aus meiner Sicht muss die um die Teilfreistellung reduzierte Vorabpauschale abgedeckt sein, also 70% der Vorabpauschale. Andernfalls wird darauf die Steuer von 26,375%, also rd. 18% der Vorabpauschale, fällig.

... du hast völlig recht; Denkfehler von mir! Danke für die Richtigstellung.

paba
Mentor
954 Beiträge

@AMG63, bitte beachten, dass die Beträge, die ich oben ausgerechnet habe, die möglicherweise zu entrichtende Steuer beziffern. Der Freistellungsauftrag muss aber um den Faktor 4 bis 5 höher liegen, weil dieser ja - wie @GetBetter mich zu Recht korrigiert hat - die steuerfrei einzunehmenden Eträge (hier die also der Vorabpauschale) abdecken muss.

 

Gruß paba

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