Steuererklärung
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am 26.10.2021 16:22
Guten Tag! Ich hätte mal eine Frage bezüglich der Steuern. Ich habe 2 Depots (Comdirect, TR). Der Steuerfreibetrag von 801€ gilt ja für beide zusammen. Da ich Student bin und unter dem jährlichen Steuerfreibetrag von etwa 9500 € bleibe, muss ich ja eigentlich keine Steuererklärung abgeben. Meine Frage wäre jetzt, wie es aussieht, wenn ich den Betrag von 801€ (z.B. 801€ Comdirect, 1 € TR) überschreite. Dies wird ja dann nicht versteuert, was es aber müsste. Im Endeffekt würde ich dies ja aber durch eine Steuererklärung wieder zurück bekommen da ich unter den 9500€ bleibe oder?
Ich hoffe die Frage ist einigermaßen verständlich formuliert und jemand kann mir helfen. Danke im Voraus!
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26.10.2021 17:06 - bearbeitet 27.10.2021 10:38
Hallo @Irgendwer ,
ich bin mir nicht (mehr) sicher, ob ich Dich richtig verstehe. Es ist folgendermaßen:
Nach Überschreiten der bei den beiden Banken eingereichten Freistellungsaufträge (in Summe dürfen diese 801 EUR nicht überschreiten) werden deine Kaiptalerträge zunächst mit Abgeltungsteuer belastet. Dann gibst du eine Einkommensteuererklärung ab und bekommst die gezahlten Beträge komplett vom Finanzamt erstattet.
Du kannst dieses Hin&Her vermeiden, indem du im Vorhinein beim Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragst, die du dann bei beiden Banken einreichst. Dann wissen die: Ah, wir brauchen überhaupt keine Steuern einbehalten! In dem Fall entfällt die jährliche Einkommensteuererklärung.
Ich hoffe, ich konnte helfen! Wenn nicht, kannst du gerne noch einmal "nachfassen".
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26.10.2021 17:06 - bearbeitet 26.10.2021 17:12
Deine Frage macht keinen Sinn, denn wenn nichts versteuert wird kann man auch nichts zurückholen. Davon abgesehen wird über 801 € Abgeltungssteuer einbehalten - diese kann man sich ggf. im Rahmen der Steuererklärung erstatten lassen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
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am 27.10.2021 05:40
Auch wenn man aktuell, auch und insbes. als junger Mensch, innerhalb des jährlich angepassten Grundfreibetrags bleibt, würde ich nach meiner persönl. Erfahrung dennoch zu einer ESt Erklärung raten, z.B.:
1) Lerneffekt für zukünft. Jahre bei den "Feinheiten" und wichtigen Details der ESt
2) nur so können, auch kleine, Spenden für die zukünftige Anerkennung festgestellt werden
3) rechtssicherer Bescheid für die Belegung einer möglichen Doppelbesteuerung bei der zukünftigen Rente. (Unzulässigkeit der "Verrechnung" mit dem jährl. Grundfreibetrag)
-> mein Tip: soweit wie möglich die vergangenen Jahre noch nacherklären, ein Aufwand der sich später lohnen kann/wird
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am 27.10.2021 11:39
Danke für die schnellen Antworten! Das Wort „Nichtveranlagungsbeschenigung“kannte ich bis jetzt nicht, aber ich denke das sollte das Problem ja lösen 🙂
Ich hatte jetzt halt noch nie eine Steuererklärung gemacht, deswegen war ich mir unsicher, nicht dass ich „versehentlich“etwas hinterziehe. Aber, sollte ich unter dem Grundfreibetrag bleiben (Gehalt+Kapitalerträge) wäre es ja unproblematisch.
