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Steuererklärung bei ETF SParplan ohne Verkauf

ETF_Newbie_
Autor ★
3 Beiträge

Hallo liebe Community,

 

ich hätte eine Frage zum ETF-SParplan und der jährlichen Steuererklärung.

 

Ich bespare über mehrere Monate (2017 & 2018) meinen Sparplan mit 3 Wertpapieren. Einen Verkauf von Anteilen gab es bis jetzt noch nicht.

 

Meine Frage ist nun, muss ich ANgaben in meiner Steuererklärung für 2017 machen, obwohl noch kein Verkauf und somit auch kein Erlös stattgefunden hat?

 

Meiner Meinung nach müssen erst nach dem Verkauf der Anteile ANgaben in der Steuererklärung angegeben werden, oder?

 

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir hierbei helfen würdet.

 

Viele Grüße

 

der ETF_Newbie_

12 ANTWORTEN

Necoro
Mentor ★
1.071 Beiträge

Hallo @ETF_Newbie_,

 

willkommen in der Community. Kurzantwort: Nein, du musst nix angeben.

 

Langantwort:

Prinzipiell sind keinerlei Angaben in der Steuererklärung notwendig. In Deutschland gibt es die Abgeltungssteuer, d.h. sobald auf Kapitalerträge diese Abgeltungssteuer erhoben wurde, ist alles gut. Einziger Grund, etwas anzugeben, ist der Wunsch evtl bezahlte Steuern zurückzuholen (wegen nicht eingereichtem Freistellungsauftrag, Steuersatz < 25%, etc).

 

Zweitens: Es gibt es auch Erträge, die abseits von Verkäufen zu versteuern sind, zum Beispiel Ausschüttungen. Aber auch hier gilt: Die Steuer wird automatisch abgezogen, nur wenn du was wiederhaben willst, musst du dich damit in deiner Erklärung beschäftigen.

 

Beste Grüße,

Necoro

 

P.S.: Das ganze Thema ausl. Thesaurierungen und ausschüttungsgleiche Erträge lassen wir hier mal unter den Tisch fallen.

 

P.P.S.: Eine Ausnahme gäbe es, wenn du kirchensteuerpflichtig bist, deine KiSt-Merkmale beim BZSt aber gesperrt hast und die Bank daher keine Kirchensteuer abgeführt hat. Aber wenn du das getan hättest, wüsstest du das wahrscheinlich 😉

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Na ja, ich würde das nicht unter den Tisch fallen lassen wollen. Ausländische thesaurierende Fonds sind nicht unbedingt selten, und die müssen (für 2017 noch) angegeben werden.

ETF_Newbie_
Autor ★
3 Beiträge

Hallo,

 

vielen Dank für Eure Antworten.

 

Aber eine generelle Frage habe ich dennoch:

Wenn ich KEINE Anteile in 2017 verkauft habe, wie soll ich denn dann etwas angeben, unabhängig von ausländisch thesaurierend oder nicht?

Necoro
Mentor ★
1.071 Beiträge

@ETF_Newbie_: Für die Steuer ist es irrelevant, ob die Erträge aus Verkäufen, Ausschüttungen, Zinsen, o.ä. stammen.

Eigentlich ist das auch alles irrelevant: Du bekommst ja, sofern Steuern angefallen waren, eine Jahressteuerbescheinigung. Da steht alles drauf. Schau auch nochmal hier: https://nutzer.comdirect.de/cms/finanzwissen-steuerthemen.html

 

@chi: Gerade 2017 halte ich für irrelevant: Die ganzen agE sind wegen Rumpfgeschäftsjahr eh in der fiktiven Veräußerung einberechnet und damit (halt einige Jahre später) versteuert. Ferner kommen dabei, wie in diesem Fall, frisch besparten Depots ja so kleine Werte zusammen, die kann man sich auch schenken. Denn ich wage zu bezweifeln, dass das FA einen Mehrwert darin sieht auf irgendwelche 2,50EUR noch Steuern (hey, 65ct, also gerundet ... 0) zu erheben.

paba
Mentor
962 Beiträge

Hallo @Necoro,

 

ich glaube nicht, dass die fiktive Veräußerung zum Jahreswechsel 2017/18 von der Verpflichtung befreit, die möglicherweise in 2017 erhaltenen Thesaurierungen für ausländische Fonds in seiner Steuererklärung anzugeben.

 

 

Hallo @ETF_Newbie_,

 

du erhältst von comdirect eine Jahressteuerbescheinigung (oder hast sie bereits erhalten). Wenn dort unter "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds und Mehr-/Mindestbeträge aus intransparenten Fonds" ein Wert von 0,00 EUR steht, musst du nichts in deiner Steuererklärung angeben (keine Anlage KAP). Dann hat die Bank im Normalfall für dich bereits alle fälligen Steuern durch die Abgeltungssteuer beglichen (siehe aber die Ausnahme, die @Necoro ober erklärt hat).

 

Gruß paba

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

@Necoro: Daß es nicht unbedingt sinnvoll ist – klar. Das hat das Steuerrecht öfter mal an sich. Es macht aber schon einen praktischen Unterschied, weil die Steuer auf den fiktiven Verkauf auf unbestimmte Zeit gestundet ist, die auf die ausschüttungsgleichen Erträge aber nicht.

 

In den meisten Fällen darfst du bei der Steuererklärung auf ganze Euro runden, zu deinen Gunsten (also Einkünfte abrunden, Abzüge aufrunden). Aber wenn du wirklich € 2,50 hattest, mußt du die als € 2 angeben. Das Runden bei der anfallenden Steuer übernimmt dann das Finanzamt.

Necoro
Mentor ★
1.071 Beiträge

Ich werde das auch weiterhin nicht mit angeben, die Stundung bringt niemanden um bei so Bagatellbeträgen. Insbesondere, da man, um es korrekt zu machen, die Fonds im Bundesanzeiger nachschlagen müsste -- in der Regel sind die JSBs ja vor den Meldungen der Fonds.

ETF_Newbie_
Autor ★
3 Beiträge

Hallo paba,

 

ich habe keine Jahressteuerbescheinigung erhalten. Lediglich die Steuerermittlung zu den einzelnen ETFs konnte ich in meinem Postfach finden.

 

In diesen Ermittlungen stehen jeweils 0€ Beträge.

 

Mein Gedanke:

Es muss nicht in der Steuereklärung eingetragen werden. Korrekt?

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

@NecoroNecoro schrieb:

Ich werde das auch weiterhin nicht mit angeben, die Stundung bringt niemanden um bei so Bagatellbeträgen.


Nein, um sicher nicht, allenfalls ins Gefängnis. 😉 (Realistischer wird das Verfahren eingestellt, gegen eine trotzdem happige Geldauflage.) Du kannst es natürlich so machen, wenn du dir des Risikos bewußt bist (und keinesfalls diesen Thread zeigst, denn er belegt den Vorsatz); aber als Ratschlag ist es nicht gut.

 


Insbesondere, da man, um es korrekt zu machen, die Fonds im Bundesanzeiger nachschlagen müsste -- in der Regel sind die JSBs ja vor den Meldungen der Fonds.

Ja, das ist ja das Doofe an der bisherigen steuerlichen Behandlung von ausländischen thesaurierenden Fonds. Zum Glück ist das für die Zukunft Geschichte.