am 23.09.2020 17:55
Ich hatte Deinen ursprünglichen Beitrag anders verstanden:
@Necoro schrieb:Hintergrund: KiSt und SolZ werden als Prozent von der AbgSt erhoben, nicht auf den Gewinn.
Ich hatte die Ursache Deiner Unterscheidung zwischen AbgSt und Gewinn darin gesehen, dass aufgrund der Anerkennung der ausländischen QSt die AbgSt nicht auf den gesamten Gewinn anfällt. Macht natürlich keinen Sinn da wir hier ja nicht notwendigerweise von Dividendeneinnahmen sondern auch von Verkäufen reden.
Der Knoten ist also schon mal raus.
Jetzt kommt der nächste:
Wenn die Abgeltungssteuer aufgrund der eines realisierten Gewinnes zwar eigentlich anfällt, aufgrund der Verrechnung aber nicht gezahlt werden muss, fällt dann tatsächlich kein SolZ an?
Scheint mir auf den ersten Blick unlogisch zu sein da ja auch beim früheren Füllen des Topfes für diese Beträge kein SolZ angefallen ist.
am 23.09.2020 18:18
@GetBetter schrieb:
Jetzt kommt der nächste:
Wenn die Abgeltungssteuer aufgrund der eines realisierten Gewinnes zwar eigentlich anfällt, aufgrund der Verrechnung aber nicht gezahlt werden muss, fällt dann tatsächlich kein SolZ an?
Korrekt. Bemessungsgröße von SolZ (und KiSt) ist die höhe der KESt¹. Wenn diese 0 ist, ist auch der SolZ null.
Fun Fact: Hab gerade den §32d EStG gefunden. Da steht die Formel sogar direkt drin :).
Gruß,
Necoro
¹ Hab oben immer 'AbgSt' geschrieben, was nicht ganz korrekt ist: Angefallen ist ja die 'Kapitalertragssteuer'
am 23.09.2020 19:15
@Necoro schrieb:Hab gerade den §32d EStG gefunden. Da steht die Formel sogar direkt drin :).
Ok, hast gewonnen. Der Faktor ist tatsächlich exakt 4 ![]()
@Necoro schrieb:Hab oben immer 'AbgSt' geschrieben, was nicht ganz korrekt ist: Angefallen ist ja die 'Kapitalertragssteuer'
Kein Wunder dass ich das nicht sofort verstanden habe ![]()
Bezogen auf die AbgSt ist der Faktor dann nämlich nicht 4 ![]()
am 23.09.2020 19:53
Puh...
hmm ich glaub ich habs verstanden 😄
Danke 🙂