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Steuer

Colocolo
Autor
3 Beiträge

Hallo Cummunity,

habe drei fragen an euch .-)

 

1.Frage.-->>Habe ich es richtig verstanden wenn man erst seine Aktie mit Gewinn verkauft hat erst dann versteuern muss richtig?.*>also wenn ich nichts verkaufe dann muss ich auch keine steuern zahlen richtig.?

 

2.Frage.-->>wie ist das mit Dividenden wenn ich z.b dieses Jahr Dividende bekomme habe dann muss ich es ja noch in diesem Jahr bei der Steuerabsetzung angeben oder ?

 

3.Frage.-->> wenn ich z.b im februar 2016 eine Aktie mit Gewinn verkauft habe wann muss ich es bei der Steuerabsetzung angeben in dem Jahr noch oder erst im nächsten Jahr.?

 

MFG

 

6 ANTWORTEN

Pramax
Legende
3.633 Beiträge

@Colocolo

 

Frage 1: korrekt

 

Frage 2: Wenn Dir die Bank auf Deine DIvidende(n) Abgeltungssteuer abgezogen hat, ist Deine Steuerschuld damit beglichen. Du musst hierfür keine Steuererklärung abgeben. Es lohnt sich aber dennoch, die bezahlte Abgeltungssteuer in der Steuererklärung für das Jahr, in der sie angefallen ist, anzugeben, wenn Dein Steuersatz niedriger ist, als der Abgeltungssteuersatz. Lass Dir am besten von Deiner Depotbank eine Jahressteuerbescheinigung ausstellen und gib die Daten darin in Deiner Steuererklärung an.

Frage 3: Du gibst dies für die Steuerklärung des Jahres an, in der Du die Steuer bezahlt hast, d.h. in Deinem Fall für 2016.

 

Gruß, Pramax

__________________

Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.

krokodil1
Experte ★★
462 Beiträge

@Colocolo

 

Ergänzung: 

 

Du machst im Jahr 2017 die Steuererklärung für 2016. Einkünfte, gleich welcher Art, die Du im jahr 2016 erlangt hast, müssen im Jahr 2017 in die Steuererklärung für 2016 angegeben werden.

 

Gruß

kroko

Smurf
Experte ★
153 Beiträge
Es gilt das Zuflussprinzip.
Sind Dir die Erträge 2016 zugeflossen, werden sie auch mit der Einkommensteuererklärung 2016 versteuert, piepegal wann Du die abgibst....

krokodil1
Experte ★★
462 Beiträge

Hallo Smurf,

 

Sind Dir die Erträge 2016 zugeflossen, werden sie auch mit der Einkommensteuererklärung 2016 versteuert, piepegal wann Du die abgibst....

 

https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/bis-wann-muss-die-steuererklaerung-abgegeben-werden.htm...

 

Grundsätzlich hast Du recht, allerdings "müssen" Steuererklärungen für 2016 bis Mai bzw. Juli 2017 abgegeben worden sein; andernfalls ist mit Ärger und ggf. Säumniszuschlägen (Zinsen) etc. zu rechnen.

 

Gruß

kroko

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hi,

nicht jeder ist verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Wer es freiwillig macht, kann das recht lange ( also spät) machen.

Die Frist ( bei Erklärungspflicht) wird erst ab VZ ( = Veranlagungszeitraum) 2018 auf Ende Juli verlängert, bis dahin gilt der 31.05.  Wer nen Steuerberater hat, hat grundsätzlich eine längere Frist. Hier kann das Finanzamt jedoch auch eine frühere Abgabe verlangen.

Die Zinsen richten sich im Übrigen nicht nach der Abgabe der Erklärung, sondern nach dem Bescheid. Frühe Abgabe verhindert nicht immer die Festsetzung von Zinsen.  Diese gibt es auch bei einer Erstattung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.  Ein Verspätungszuschlag fällt bei verspäteter Abgabe der Erklärung an ( beim ersten Mal ggfs. nur Androhung) und Säumniszuschläge fallen bei verspäteter Zahlung an ( nicht bei verspäteter Abgabe).

Leider gibt es da viele viele Missverständnisse und falsche Aussagen von Laien.

 

Schöne Grüße

A. Wichert

Smurf
Experte ★
153 Beiträge

Das ist allerdings auch richtig, das eine schliesst das andere ja nicht aus...

aber Abgabefrist ist ja nun wieder ein anderes Thema.

 

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