am 05.10.2021 02:10
05.10.2021 02:39 - bearbeitet 05.10.2021 02:44
Es gibt unterschiedliche Verrechnungstöpfe, so dass Kapitalertrag nicht gleich Kapitalertrag ist.
Deine Aktienverluste (280 €) sind daher nur mit Aktiengewinnen, nicht aber mit Gewinnen aus ETFs, Dividenden oder Fonds-Ausschüttungen verrechenbar. Wenn Du also derartige Erträge hast (bisher mindestens 534 € in diesem Kalenderjahr), dann reduzieren die folglich unmittelbar den Freibetrag (falls keine Verluste in "Sonstige" dokumentiert sind).