am 16.11.2017 10:42
am 16.11.2017 17:17
Sinn und Zweck eines Wertpapiersparplans ist der langfristige
Vermögensaufbau durch Ansparen von Kapital und Erzielen
von Kursgewinnen und nicht das Sparen von Steuern.
Gruß, Pramax
am 16.11.2017 17:21
Das mag zwar so sein, es ist aber wenig überzeugend wenn man durch einen Wertpapiersparplan zusätzlich zu den 25% Steuern am Ende bei Verkauf jedes Jahr 200 EUR zusätzlich an Steuern zahlen muss.
am 16.11.2017 17:44
"Ist ja Irre! Also macht es keinen Sinn Sparpläne anzulegen /Fonds länger als 1 Jahr zu halten da man sonst dauerhaft keinen Freibetrag hat."
Wenn Du erstmal ein Kapital > ca. 30.000 Euro hast, sollte das kein Problem mehr darstellen. Dann legst du dein Geld in ausschüttenden Fonds an, erhältst um die 1.000 Euro an Auschüttungen pro Jahr und dein Freibetrag ist dadurch jedes Jahr aufgebraucht.
Die Versteuerung der Kursgewinne bleibt dir dann später für den Verkaufszeitpunkt; das hat noch den Vorteil, dass du dir den Zeitpunkt derart bestimmen kannst, wenn du vielleicht gerade mal einen niedrigen Steuersatz hast. Immer vorausgesetzt, die Steuergesetze ändern sich nicht und das Wahlrecht zwischen Abgeltungssteuer und tatsächlicher Einkommensteuer bleibt erhalten.
am 16.11.2017 17:48
Endlich sagt es mal einer...Daumen hoch
hätte täte wenn und aber...Daumen runter
G.
k.
Pramax schrieb:Sinn und Zweck eines Wertpapiersparplans ist der langfristige
Vermögensaufbau durch Ansparen von Kapital und Erzielen
von Kursgewinnen und nicht das Sparen von Steuern.
Gruß, Pramax
am 16.11.2017 17:54
Hallo @ArneK
Irgendwie scheinen wir aneinander vorbeizureden.
Steuern zahlst Du immer dann:
1. Wenn Dein Wertpapier Erträge abwirft, und zwar auf die
erzielten Erträge (z.B. Ausschüttungen bei Fonds, Zinsen bei Anleihen,
Dividenden bei Aktien).
2. Wenn Du Dein Wertpapier mit Gewinn verkaufst, und zwar auf die Differenz
zwischen Verkaufspreis und Kaufpreis.
Solange Du Dein Wertpapier nicht verkaufst, wird auch keine Steuer nach Punkt Nr. 2 fällig.
Der Sparerfreibetrag von 801 Euro (für Singles) wird Dir pro Jahr gewährt.
Du kannst diesen in dem Jahr nutzen, in dem Du Ausschüttungserlöse und/oder Verkaufserlöse erziehlst. Wenn Du keine Ausschüttungserlöse und/oder
Verkaufserlöse erziehlst, verfällt der Sparerfreibetrag am Ende des Jahres.
Du kannst ihn, wenn Du ihn nicht nutzst, nicht ins nächste Jahr mit hinüber nehmen, und dann meinetwegen mit 1602 Euro Freibetrag im nächsten Jahr rechnen. Es sind immer nur maximal 801 Euro im Jahr.
Gruß Pramax
16.11.2017 17:57 - bearbeitet 16.11.2017 17:58
Soweit ist mir das schon klar. Den Freibetrag benutze ich aber doch auch zusätzlich für die Steuervorpauschale und kann ihn dann in dem Jahr eben nicht mehr für Gewinne aus Aktienverkäufen benutzen, oder? Ich dachte, das ist eben die Neuerung die 2018 kommt. Dementsprechend kann ich meinen Steuerfreibetrag in keinem Jahr nutzen indem mein Fond/ETF um min. 801 EUR an Wert zulegt, egal ob ich die Anteile von dem Fond/ETF verkaufe oder nur halte.
EDIT: So zumind. habe ich Ihre Beiträge bisher verstanden.
am 16.11.2017 17:59
Danke! Die Überlegung macht Sinn. Also macht es mehr Sinn einen Fonds zu suchen der einmal Jährlich etwas ausschüttet.
am 16.11.2017 18:07
Bei Fonds kannst Du den Sparerfreibtrag ab 2018 bei
der Vorabpauschale nutzen, wenn Du einen thesaurierenden Fonds
besparst. Bei ausschüttenden Fonds reduzierst Du damit die Steuer
auf die jeweilige Ausschüttung.
Aber, wie schon gesagt: die 801 Euro Sparerfreibetrag gelten nur für das jeweilige Jahr. Im alten Jahr nicht ausgenutzte bzw. nicht ganz in Anspruch genommene
Teile des Sparerfreibetrags kannst Du nicht mit ins nächste Jahr hinübernehmen.
Gruß, Pramax
am 16.11.2017 18:13
Also wenn mein thesaurierender Fond jedes Jahr 801 EUR an Wert zu legt (kompletter Freibetrag verbraucht) und ich zusätzlich 1000 EUR mit Wertpapieren verdiene dann zahle ich immer 250 EUR Steuern jedes Jahr. Dann wenn ich den Fonds verkaufe zahle ich für den Wertzuwachs von 801 EUR mal z.B. 11 Jahre dann nochmal Steuern i.H. von 8010/4= 2002,5 EUR. In anderen Worten: mein Gewinn von 8010 EUR verringert sich effektiv um 4004,75 (2002,5 EUR PLUS die 200,25 EUR jedes Jahr die ich nicht anrechnen konnte auf meine anderen Aktiengeschäfte): Also knapp 50% mit der neuen Regelung wenn man in thesaurierende Fonds investiert und auch ander Zins/Wertpapiereinnahmen jedes Jahr hat.
am 16.11.2017 18:24
Armer @Pramax
Ich drücke dir die Daumen, dass du hier gut rauskommst.