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Software AG Übernahmeangebot

DannyS
Autor ★★
43 Beiträge

Moin ferne Verwandte und Bekannte,

 

habe eine kurze Frage, weil´s erst mein zweites Mal ist.

Ich habe bereits einmal Aktien angedient und die wurden auch recht zügig dann im Depot hinterlegt und ausbezahlt auf das Girokonto.

 

Lief alles perfekt beim ersten Mal.

Jetzt habe ich die Software AG Aktien angedient zum Übernahmepreis von 32€ je Aktie.

Die Dinger sind eingebucht unter neuer WKN A35JSW - das ist irgendwann Mitte Juni oder so passiert.

 

Ich bin absolut verwundert und frage mich, wann das Geld automatisiert auf dem Girokonto landet? So funktionen alle Weisungen über comdirect doch, oder etwa nicht?

 

Die Software AG soll wohl Q4 23 von der Börse genommen werden. Muss ich solange warten oder wäre es vllt sogar dann zu spät und hier läuft irgendwas schief?

 

Bin dankbar für jede Antwort. Aus dem Datenblatt in meiner Postbox zur Weisung gehen leider genau die Infos nicht hervor..

 

Besten Dank bereits vorab!!

9 ANTWORTEN

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Wann die Zahlung erfolgt steht in aller Regel in den Angebotsbedingungen. Die sind auf der Website des Angebots einsehbar die normalerweise im Schreiben verlinkt bzw. genannt ist.

 

Allgemein läuft das aber auf "nach Zustimmung der Kartellbehörden" raus, weil logischerweise erst dann die Übernahme erfolgen kann.

DannyS
Autor ★★
43 Beiträge

Auszug aus dem Angebot:

"Die Abwicklung des Angebots und die Zahlung des Angebotspreises an die annehmenden
SAG-Aktionäre kann sich aufgrund der durchzuführenden fusionskontrollrechtlichen und
außenwirtschaftskontrollrechtlichen Freigabeverfahren (vgl. Ziffern 11.1 und 11.3 dieser
Angebotsunterlage) bis maximal zum 28. Juni 2024 verzögern bzw. ganz entfallen"

 

Hört sich ja echt vielversprechend an. 1 Jahr keinen Zugriff auf das Geld + es kann nicht weiter angelegt werden, da geht ja echt viel Geld drauf.

und entfallen klingt nach  Totalverlust?!

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

@DannyS  schrieb:

Hört sich ja echt vielversprechend an. 1 Jahr keinen Zugriff auf das Geld + es kann nicht weiter angelegt werden, da geht ja echt viel Geld drauf.


Hätte man sich dann vielleicht vor der Annahme des Angebots durchlesen sollen.

Außerdem sind die zum Verkauf eingereichten SAG Aktien handelbar.

 


@DannyS  schrieb:

und entfallen klingt nach  Totalverlust?!


Nein das heißt einfach nur dass keine Zahlung erfolgt. Wenn du den gesamten Absatz liest dann steht auch da wann genau das der Fall wäre: Nämlich genau dann wenn es nicht zur Übernahme kommen kann/darf weil die fusionsrechtlichen Kontrollen nicht durchgehen. Dann kriegst du einfach die alten Aktien wieder.

DannyS
Autor ★★
43 Beiträge

Naja ehrlicherweise war die Übernahme der Software AG durch den Bieterwettkampf und die Ablehnung von besseren Angeboten einfach ein komplettes Chaos.. Es wurde nie konkret kommuniziert wie schnell sowas abläuft oder ablaufen kann.

Bei meiner vorherigen Übernahme hat es 1 Monat gedauert, deswegen bin ich blöderweise davon ausgegangen, dass das gesetzlich so vorgeschrieben ist.

 

Aber danke dir für den Hinweis mit der Rückbuchung bei Nicht Übernahme.

 

Es fehlen im Übrigens (sofern das wen interessiert, der mitliest) noch die Freigaben von Deutschland, Frankreich und Spanien.

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

@DannyS  schrieb:

Es wurde nie konkret kommuniziert wie schnell sowas abläuft oder ablaufen kann.


...??? Doch. In der Angebotsunterlage. Die du oben zitiert hast.

 


@DannyS  schrieb:

Bei meiner vorherigen Übernahme hat es 1 Monat gedauert


Es gibt eben Übernahmen wo die Freigabeverfahren schnell durch sind und andere wo es Jahre dauert.

Die comdirect Übernahme durch die Commerzbank war inklusive dem Angebot damals auch in 2 Monaten durch, die Activision Übernahme durch Microsoft dauert jetzt schon über 1 Jahr. Hängt eben davon ab welche wettbewerbsrechtlichen Bedenken einzelne Staaten äußern oder ggf. noch Bedingungen anknüpfen.

DannyS
Autor ★★
43 Beiträge

Da hast du Recht, in der 100 seitigen Angebotsunterlage stand es drin. Hätte die Info aber schon als so wichtig erachtet, dass die Sondermitteilung im Postfach der comdirect das 2024 Datum enthalten hätte sollen. Da war nämlich nie die Rede von und man verlässt sich ja dann gerne darauf. Aber jetzt bin ich eben schlauer und weiß, dass sich das ziehen kann.

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

@DannyS  schrieb:

Aber danke dir für den Hinweis mit der Rückbuchung bei Nicht Übernahme.


Zu Bedenken ist hierbei allerdings, dass eine Rückbuchung nicht zwingend auch die Handelbarkeit wiederherstellt. Wenn das Delisting unabhängig des Angebots schon durchgeführt wurde müssten die Aktien erst wieder gelistet werden.

 


@DannyS  schrieb:

Hätte die Info aber schon als so wichtig erachtet, dass die Sondermitteilung im Postfach der comdirect das 2024 Datum enthalten hätte sollen.


In der Angebotsunterlage stehen aber noch eine Menge andere wichtige Sachen drin (ca. 93 Seiten wichtiges), und deshalb verweisen die Angebote auch immer nur darauf. So ein Datum kann sich auch mal ändern und dann würde dir das im Schreiben auch nichts bringen.

 

Das sind außerdem Standardschreiben in die nur die Eckdaten eingetragen werden, oder glaubst du wirklich da setzt sich jemand bei der Commerzbank hin und schreibt den ganzen Tag 3-seitige Texte für 800 Kapitalmaßnahmen?

DannyS
Autor ★★
43 Beiträge

Ne gebe ich Dir schon Recht, die Arbeit wird sich keiner machen.

Aber hätte gedacht, dass es hier (wie in Deutschland üblich) für jede Kleinigkeit irgendwie Pflichtangaben geben muss, um halt Transparenz zu gewährleisten. Die meisten Anleger hier, unterstelle ich einfach mal, sind ja eher passiv und haben nicht wirklich Lust sich so ein Buch durchzulesen. Insbesondere wenn Sie nur einen kleineren Betrag investiert haben.

Aber vermutlich blick ich da nicht hinter und aus fundierten Gründen können sich vermutlich diesen Daten eben mehrere Male ändern, sodass man die Privatanleger nur noch mehr irritieren würde durch ständige Korrekturschreiben.

 

Witzigerweise kann man die angedienten Aktien verkaufen (was bei der ersten Übernahme nicht der Fall war, weil diese sofort als Delisting deklariert waren) - aber ich denke mal beim selbstständigen Verkauf der angedienten Anteile fallen wieder exorbitante CoDi Gebühren an. 😛

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

@DannyS  schrieb:

Aber hätte gedacht, dass es hier (wie in Deutschland üblich) für jede Kleinigkeit irgendwie Pflichtangaben geben muss, um halt Transparenz zu gewährleisten.


Die einzige Pflichtangabe ist eigentlich die Weiterleitung des Angebotes. Es gibt öfter mal Angebote für nicht mehr gehandelte Aktien oder Anleihen von diversen "Investment GmbHs" (Metafina und die üblichen Verdächtigen), bei denen steht in den Mitteilungen von comdirect nur dass es ein Angebot im Bundesanzeiger gibt und man sich selbst informieren möge. An sich kann man die """""Angebote""""" aber auch ignorieren, das hat FakeAccount's Nachbar in der Vergangenheit schonmal erörtert.

 


@DannyS  schrieb:

Witzigerweise kann man die angedienten Aktien verkaufen (was bei der ersten Übernahme nicht der Fall war, weil diese sofort als Delisting deklariert waren) - aber ich denke mal beim selbstständigen Verkauf der angedienten Anteile fallen wieder exorbitante CoDi Gebühren an. 😛


Ob zum Verkauf eingereichte Aktien handelbar sind oder nicht bestimmt der Emittent. In den meisten Fällen wird das gemacht wenn vorhersehbar ist, dass die fusionsrechtlichen Kontrollen einige Zeit in Anspruch nehmen würden. Beim Verkauf fallen natürlich die regulären Orderentgelte an. Muss man für sich wissen ob die einem das Wert sind.