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Russische Staatsanleihen - NSD

holiday
Autor ★★
26 Beiträge

Hallo, hab jetzt noch russische Staatsanleihen im Depot.

Nun habe ich aktuell ein Schreiben im Postfach, betreffend A1HFLY, dass Clearstream mitteilt, dass
die Zahlung von Zinsen über NSD erfolgen kann.


Einmal heißt es, die Zahlung kann auf ein eigenes Konto bei der NSD oder bei einer Korrespondenzbank, das in RUB lautet, erfolgen.
(Hab ich natürlich nicht). Im nächsten Satz heißt es dann, "Standardmäßig werden die Erlöse auf das Konto, das im Namen der Verwahrstelle Clearstream Banking bei der NSD geführt wird, überwiesen." Dazu bräuchte ich dann kein eigenes Konto in Russland.


Man soll dann Daten übermitteln lassen und Unterlagen direkt an die NSD in Moskau schicken.
Mir ist der Zusammenhang nicht klar und ich bin zu doof zu lesen. Wenn es standardmäßig möglich ist, Erlöse an Clearstream zu übermitteln,
warum ist dann der Vorgang mit Formularen etc. nötig? Ober bleibt das Geld dann wegen der Sanktionen bei Clearstream hängen, weil dann hier die Politik ihre Blockade-Finger im Spiel hat? Ich ziele hier auf den 2.ten Absatz, der mir nicht so klar ist...
Was passiert denn, wenn ich nichts mache, dann bleibt das Geld bei der NSD, also hier dann in Russland?
Oder ich führe den genannten Prozess durch und das Geld wird mit Hilfe der Daten und Formulare dann auf meinen Namen bei der NSD geführt und nicht mehr auf dem Konto der Verwahrstelle Clearstream Banking bei der NSD?

Ehrlich gesagt, letztendlich wäre es mir egal, wenn das Geld bis auf weiteres einfach mal in Russland registriert bliebe, die Daten wurden ja im Rahmen der Einführung der russischen Quellensteuer sowieso schon mal früher übermittelt.
Letztendlich werde ich mal das Formular für comdirect besorgen sowie die Unterlagen für die NSD, vielleicht kommt ja bis September nochmal etwas Licht in die Sache. Zumal das ja nicht das einzige Papier ist, das im Depot liegt. Bis 2028 ist ja noch eine zeitlang hin.

Außerdem habe ich noch einen zweiten Posten, A1G10S, der bis  2027 läuft. Hierzu habe ich aber kein Schreiben. Irgendwo hab ich dann noch gelesen, dass wohl 2013 irgendein relevantes Datum ist.

 

Letztendlich wäre ich auf der Suche, was ich bei der NSD ausfüllen und beibringen muß, damit ich dort als Privatanleger registriert werden kann. Und die Anlage inklusive Zinsen einfach dort verwaltet wird, sozusagen als Verwahrstelle, aber bei mir im Depot nicht verschwindet (Stückzahlen ohne Wert und Zahlen würde genügen). Oder alternativ die Zinsen aufgelaufen seit 2022 zu mir gelangen, aber die Anleihe dort bleibt. Das Geld brauch ich ja so gesehen bis 2028 nicht, solange hier so eine Verwirrung herrscht. Auch die 30 % russische Quellensteuer stört mich so gesehen nicht, in D sind es ja auch 25 % + Soli etc.
Grüße und vielen Dank.

47 ANTWORTEN

bandit68
Autor ★★★
80 Beiträge

Korrektur: Der Leitzins der russischen Zentralbank liegt derzeit bei 20%. Staatsanleihen sind in Russland derzeit lt. Google mit 14% bis 16% - je nach Laufzeit verzinst.

holiday
Autor ★★
26 Beiträge

Als einzige Neuigkeit habe ich wieder, wie letztes Jahr, ein Schreiben im Postfach mit dem Hinweis auf das NDS-Formular und der Angabe eines russischen Kontos. Komischerweise kommt von anderen Banken (z.B. Hypo bzw. Unicredit) nie was. Bis 2027 und 2028 ist ja noch eine Zeit hin.

bandit68
Autor ★★★
80 Beiträge

Dito, ich auch. Allerdings ist in dem Schreiben ebenfalls folgendes Erwähnt: "Allerdings ist damit zu rechnen, dass aufgrund der russischen Sanktionen die Gelder eingefroren werden und nicht zur Auszahlung gelangen." Könnte auch gut sein, dass sie einem Wiederaufbau der Ukraine zugute kommen. 
Schauen wir mal, was bis 2028 passiert.

g.e
Autor ★
5 Beiträge

5.12.2025: Der Bundestag hat in namentlicher Abstimmung den Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Eingefrorenes russisches Staatsvermögen der Ukraine vollumfänglich zur Verfügung stellen“  ... abgelehnt:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw49-de-ukraine-1128240

 

12.12.2025: Über eingefrorene russische Staatsvermögen soll nicht mehr einstimmig, sondern gemäss Merz, Macron und von der Leyen mit einfacher Mehrheit entschieden werden:

https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/viktor-orban-rechtsstaatlichkeit-eu?amp=1

 

Das Ziel soll aber scheinbar nicht gleich die endgültige Enteignung russischen Vermögens sein (wie in den meisten Kommentaren zu diesem Artikel unterstellt wird), sondern man will verhindern, dass Ungarn mit einem Veto gegen EU-Sanktionsbeschlüsse die Freigabe der eingefrorenen Mittel veranlassen kann. 

 

 

Ich habe nun über einige Wochen verteilt mehrfach über das EU-Kontaktformular um Auskunft bezüglich der Anleihen ersucht, aber keine einzige Antwort erhalten. Anrufe wurden nicht entgegengenommen. Bei Clearstrem war man sehr freundlich, wollte mir aber ebenfalls keine Auskunft geben.

Aus einer Telegram-Gruppe ist mir bezüglich der Privatanleger eine Antwort eines Abgeordneten der FDP bekannt, der sich zumindest grundsätzlich für den Schutz unseres Eigentums einsetzen will.

 

FD774
Autor ★★★
80 Beiträge

Die Anleihen sind nach meinem Verständnis kein russisches Staatsvermögen, sondern russische Schulden - also nicht betroffen. 

Klever
Mentor ★★
1.916 Beiträge

@g.e  schrieb:

der sich zumindest grundsätzlich für den Schutz unseres Eigentums einsetzen will.

 


Ein ganz vernünftiger Beitrag von Dir (auch wenn ohne Bezug zum Thema dieses Fadens) bis auf den letzten Halbsatz. Der macht aus meiner Sicht keinen Sinn. 

Wie sollte denn "Dein Eigentum" von der Entscheidung der EU betroffen sein? 

 

Übrigens hast Du als Gläubiger des Russischen Staates kein Eigentum erworben, aber das nur nebenbei. 

 

Grüße

Klever

Glücksdrache
Legende
4.215 Beiträge

Hallo @holiday, hallo Community, 

 

ich versuche die Logik der Datenübermittlung zu erklären, ohne dass ich in die Leitplanken der Forenregeln hineinfahre - ein Kotflügel soll kein Verschleißteil sein. 😉 

 


@holiday  schrieb:

Hallo, hab jetzt noch russische Staatsanleihen im Depot.

Nun habe ich aktuell ein Schreiben im Postfach, betreffend A1HFLY, dass Clearstream mitteilt, dass
die Zahlung von Zinsen über NSD erfolgen kann.


Einmal heißt es, die Zahlung kann auf ein eigenes Konto bei der NSD oder bei einer Korrespondenzbank, das in RUB lautet, erfolgen.
(Hab ich natürlich nicht). Im nächsten Satz heißt es dann, "Standardmäßig werden die Erlöse auf das Konto, das im Namen der Verwahrstelle Clearstream Banking bei der NSD geführt wird, überwiesen." Dazu bräuchte ich dann kein eigenes Konto in Russland.


Man soll dann Daten übermitteln lassen und Unterlagen direkt an die NSD in Moskau schicken.
Mir ist der Zusammenhang nicht klar und ich bin zu doof zu lesen. Wenn es standardmäßig möglich ist, Erlöse an Clearstream zu übermitteln,
warum ist dann der Vorgang mit Formularen etc. nötig?

[...]

Grüße und vielen Dank.


In der Lagefeststellung ist möglichst ohne Einbeziehung oder Nennung politischer Farben daran zu denken, dass die damals mitzuständige Außenminister:in (w) wohl irgendeinen Kurs an der London School of Economics belegt hat, aber einen Studienabschluß in internationalem Recht / Völkerrecht nicht glaubhaft nachweisen kann. Wie viele Versionen ihres Lebenslaufes im Umlauf sind kann wahrscheinlich nicht einmal die Internet Wayback Machine sagen. Ein erprobter Finanzbeamter, Steuerfahnder, Wirtschaftsprüfer hätte schon vor dem ersten Sanktionspaket die Öffentlichkeit informiert und deutlich unterschieden zwischen Kriegserklärung Rußlands (eventueller Einziehung des Staatsvermögens) und den Rechtsansprüchen unbescholtener Bürger.

 

Deshalb versuche ich als Nicht-Politiker die möglichen Fallunterscheidungen zu übermitteln, die der Substantiierung dienen, warum du etwas ausfüllen musst und welche Rechtsfolgen dies haben kann. Dies sozusagen mit einem Feierabend-Getränk in der Hand und ohne irgendeine Rechtsbindung auszulösen.

 

Mit den einzusendenden Unterlagen löst du eine Fall-Unterscheidung aus innerhalb deines Status als Gebietsansässiger. Dann wird mindestens unterschieden zwischen Privatperson, Privatperson der Kategorie PEP (Politisch Exponierte Person), juristische Person (Unternehmen, Stiftung) etc. oder ob du sozusagen ein Auslandskonto des russischen Staates oder eines seiner Unternehmen hast. Treuhandverwaltender Investmentfonds beispielsweise für ursprünglich russisches Vermögen.

 

Je nach Kategorie sollte dann eine unterschiedliche Rechtsfolge eintreten.

 

Die auszahlende Stelle und die zentrale Anti-Geldwäschebehörde in Frankfurt können ja sonst auf keinen Fall wissen ob diese Zahlungen legal erfolgen, welchen Rechtsgrund diese haben. 

 

Deshalb ausfüllen. Da der Russische Staat bis zum heutigen Tag die Insolvenz nicht erklärt hat, sollten deine Ansprüche auf Zinsen geltend gemacht werden können. Die Clearingstelle braucht diese Daten wohl für die halb manuell zu prüfende, verspätete Durchleitung der Zinsen.

 

Was vielleicht noch wichtig ist: Weder Clearstream, noch die Commerzbank/comdirect oder die auszahlende Stelle in Russland haben sich das ausgesucht. Also bitte etwas Geduld.


 

Liebe Grüße 

 

Gluecksdrache

Glücksdrache
Legende
4.215 Beiträge

Hallo @g.e,

 

noch eine kurze Ergänzung: 

 


@g.e  schrieb:

[...] 

Ich habe nun über einige Wochen verteilt mehrfach über das EU-Kontaktformular um Auskunft bezüglich der Anleihen ersucht, aber keine einzige Antwort erhalten. Anrufe wurden nicht entgegengenommen. Bei Clearstrem war man sehr freundlich, wollte mir aber ebenfalls keine Auskunft geben.

Aus einer Telegram-Gruppe ist mir bezüglich der Privatanleger eine Antwort eines Abgeordneten der FDP bekannt, der sich zumindest grundsätzlich für den Schutz unseres Eigentums einsetzen will.

 


Das EU-Kontaktformular folgt einer Logik, die sich von der früher gewohnten Auskunftspraxis der öffentlichen Verwaltung in Deutschland unterscheidet. Als "Nicht-Medienunternehmen" kannst du (wie ich auch) etwas an Europe Direct senden, was aber mehr eine Art Kontaktcenter ist und dich im besten Fall an eine Repräsentanz oder eine  Bücherei weiterleiten würde. Vielleicht gibt es da noch ein paar Souvenirartikel wie Europa-Flaggen. 

Im "analogen" Zeitalter gab es beispielsweise bei der Verwaltung in Deutschland immer ein Aktenzeichen und der Vorgang wanderte physisch durch die Behörden. So viel ich verstanden habe löst Europe Direct keinen weitergehenden Verwaltungsvorgang aus.

 

Wenn du also etwas Konkretes wissen wollen würdest, müsstest du einen Abgeordneten des EU-Parlamentes direkt anschreiben. Die Vorgehensweise mit dem Einreichen der Formulare sollte aber klar sein.

 

Als ehemaliger Ehrenamtlicher der Gelben kann ich dir sagen, dass das Einsetzen für den Schutz des Eigentums nicht gerade zum Markenkern der FDP gehört. Bezugnehmend auf die Stabilität der Währung Euro/Kohäsionsfonds oder die deutliche Unterscheidung des Begriffs Europa ungleich Europäische Union gab es fast schon ein Diskussionsverbot bzw. dies wurde gleich abgebügelt.

 

Liebe Grüße 

 

Gluecksdrache