am 15.09.2023 21:44
Genauso sehe ich das auch. Ich habe von FF heute eine E-mail bekommen, dass ich durch FF ein russisches Konto eröffnen kann, kostet aber 500€ Gebühren. Ganz ehrlich, ich habe mit Gazprom schon 100% Verlust und schmeiße gutes Geld nicht schlechtes Geld hinterher. Vor allem auf dem Weg nach Russland kann es wieDummer Anleg erwähnt verloren gehen. Dann habe ich gar nichts und sogar noch 500 € drauf gezahlt. Wenn die Gazprom Aktien hier zwangsverkauft werden, dann kann ich den Verlust noch steuerlich absetzen. Ich warte jetzt erstmal ab.
am 15.09.2023 21:49
Hallo zusammen Gebeutelte
Können Sberbank ADR nun auch gewandelt werden??
15.09.2023 22:06 - bearbeitet 15.09.2023 22:10
Neue Clearstream Info:
https://www.clearstream.com/clearstream-en/securities-services/settlement/a23080-3678452
Übersetzt mit ChatGPT
Russland: Aktualisierte EU-Verordnung 269/2014 in Bezug auf die Abwicklung von ADR- und GDR-Programmen mit russischen Basiswerten
15.09.2023
Clearstream Banking1 informiert Kunden darüber, dass gemäß Artikel 6b(5aa) der Verordnung (EU) 269/2014 die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates die Umwandlung eines Hinterlegungsscheins mit russischem Basiswert, der bei der Nationalen Abwicklungsgesellschaft gehalten wird, genehmigen können. Der relevante Text lautet:
Kunden und ADR/GDR-Inhaber, die eine Umwandlung wünschen, werden daran erinnert, sich bis spätestens 25. September 2023 an die zuständigen Behörden in ihrem Mitgliedstaat zu wenden, um eine Genehmigung gemäß Artikel 6b(5aa) der Verordnung (EU) 269/2014 zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass die bis zum 30. Dezember 2023 von der Nationalen Abwicklungsgesellschaft erklärte Gebührenbefreiung im Zusammenhang mit freiwilligen Umwandlungen und Stornierungen nicht die Umwandlung eines Hinterlegungsscheins mit russischem Basiswert ohne Genehmigung gemäß Artikel 6b(5aa) der Verordnung (EU) 269/2014 ermöglicht.
Gemäß den Anweisungen der deutschen und luxemburgischen zuständigen Behörden wird Clearstream Banking S.A. (CBL) Umwandlungen bearbeiten, die von ihren Kunden für ADR/GDR-Inhaber durchgeführt werden, die Staatsangehörige oder Einwohner eines Mitgliedstaats sind, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind und Umwandlungen aus anderen Gründen nicht unzulässig sind.
Für jede ADR/GDR-Umwandlungsanweisung in Bezug auf die unten aufgeführten Wertpapiere müssen Clearstream Banking S.A.-Kunden im Bemerkungsfeld ihrer Anweisung (:70E: INST-Feld in MT565 oder im Corporate Action Instructions Narrative im Xact Web Portal) angeben, dass sie die Genehmigung gemäß Artikel 6b(5aa) der Verordnung (EU) 269/2014 erhalten haben, und die folgenden Informationen bereitstellen: (a) den Namen der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, die die Genehmigung erteilt hat, (b) die Referenznummer der Genehmigung und (c) das Datum der Genehmigung.
Anweisungen ohne die erforderliche Angabe zur Sanktionskonformität werden abgelehnt.
Ungeachtet der oben genannten Anforderungen wird Kunden daran erinnert, dass gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Clearstream Banking S.A. Kunden dafür verantwortlich sind sicherzustellen, dass alle von ihnen über Clearstream Banking S.A. abgewickelten Anweisungen den geltenden Gesetzen entsprechen, einschließlich etwaiger Sanktionen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs.
Auswirkungen auf Kunden
Clearstream Banking wird voraussichtlich ab dem 20. September 2023 die Bearbeitung von DR-Umwandlungsanweisungen für diejenigen DR-Programme wieder aufnehmen, bei denen DR-Bevollmächtigte die Umwandlung unterstützen und ihre Bücher für Stornierungen geöffnet sind. Clearstream wird aktualisierte Mitteilungen über Unternehmensaktionen an die Inhaber der betroffenen DR-Programme bereitstellen, für die eine Umwandlung möglich ist.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen können sich Kunden an den Clearstream Banking Client Services oder ihren Relationship Officer wenden.
am 16.09.2023 03:57
am 16.09.2023 03:57
am 16.09.2023 08:47
Danke für die ausführliche und vor allem nüchterne Analyse der Sache.
am 16.09.2023 09:34
Bin etwas verwirrt zweckes des Bundesbank Antrags. Heisst das, ich verpflichte mich gegenüber der Bundesbank dass ich die Originalaktien dann in Russland auch verkaufe?
--->d.h. ich bekomme die Genehmigung von Seitens der Bundesbank nicht wenn ich vorhabe die Aktien in Russland langfristig zu halten?
am 16.09.2023 10:23
@bratse
Erstens kannst du die Aktien (noch) nicht verkaufen und zweitens steht nicht wann du diese verkaufen sollst.
Meiner Meinung nach, habe ich das Recht den Verkaufszeitpunkt selbst zu wählen ... und bis dahin ist entweder der Esel verreckt oder der Schah tot
am 16.09.2023 13:29
Kurze Info zu meinem Versuch die bei scalable lagernden Lukoil ADR zu Freedom 24 zu übertragen...
Am 15.09.23 erhielt ich von Freedom 24 folgende Mitteilung: Confirnation from your broker has not been received.
Tja... damit bin ich soweit wie vorher
am 16.09.2023 15:11
Ich werde gar nichts machen und abwarten
habe zahlreiche/viele Sberbank und ein paar Gazpromanteile.
Eine Eröffnung eines Referenzkontos bekomme ich in 5 Tagen bis 25. September nicht hin.
Zu Freedom Finance etc. versuche ich auch nicht zu transferieren, manchen schreiben schon, dass Anteile verloren gingen.
am 16.09.2023 16:43
Bei der sanktionierten Sberbank ist das eh problematisch, da sie auch teilstaatlich ist und zu sensiblen Branchen gehört. Ich bin auch davon betroffen. Sberbank wird einer der großen Gewinner in Russland. Mein Broker hatte mich angeschrieben eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Macht aus meiner Sicht keinen Sinn. Bücker geschlossen und Wandlung zur Zeit unmöglich. Abwarten und Tee trinken ist für
mich die Devise. Vor allem nicht verrückt machen von dem Umtausch-Hype. Wir bekommen noch unsere Chance.