am 02.01.2023 10:22
Der Bankberater der VB war bemüht und hat auch aktiv nach Lösungen gesucht.
Die DB war nicht besondern, nur das Notwendige.
Ebendso die CD, da hatte man oft das Gefühl es wird stark im Sinne des Mehrheitseigentümer gehandeln, statt im Sinne des Kunden.
am 02.01.2023 12:15
@Jörg73 schrieb:Der Bankberater der VB war bemüht und hat auch aktiv nach Lösungen gesucht.
Die DB war nicht besondern, nur das Notwendige.
Ebendso die CD, da hatte man oft das Gefühl es wird stark im Sinne des Mehrheitseigentümer gehandeln, statt im Sinne des Kunden.
Den seit vielen Monaten immer wieder geäusserten Unmut über die verschiedenen Banken und die teilweise deutlich emotionale Kritik an den Banken/Brokern kann ich nur sehr eingeschränkt verstehen.
Nach meinem Verständnis ist der Gesetzgeber der „wahre Schuldige“. Die Banken sind allenfalls die Erfüllungsgehilfen.
(die sich teilweise mehr oder weniger geschickt oder eben überhaupt nicht zum Sachstand äussern)
Interessant finde ich im beigefügten Artikel auch den Hinweis auf die "Blockadehaltung" einiger deutscher Notare.
Der SdK äussert sich im aktuellen „Schwarzbuch Börse“ dazu eindeutig :
(Zitat-Ausschnitte unten, Copyright bei SdK)
Grundsätzlich keine neuen Informationen, lediglich Zusammenfassung des letzten Stands.
(November 2022) Die Newsletter zum ADR-Thema sind bei SdK frei lesbar....
„Nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine wurde der Handel mit diesen DRs bereits im März 2022 als Folge von EU-Sankti- onen eingestellt. Als Reaktion hatte Russland daraufhin angeord- net (Gesetz Nr. 114-FZ), dass russische Aktiengesellschaften ihre Vereinbarungen über ADR/GDR-Programme mit den (zumeist westlichen) Depositary- bzw. Programm-Banken beenden müssen. Die Depositary-Banken haben daraufhin den DR-Inhabern an- geboten, die DR in Aktien umzutauschen. Ein Vorgehen, wie es beispielsweise nach Auslaufen von DR-Programmen üblich ist. Durch einen solchen Tausch bliebe zumindest eine Eigentums- position des jeweiligen DR-Anlegers (dann als Aktionär) erhalten mit der Aussicht auf politischen Wandel in Moskau und einer Normalisierung des Austauschs mit dem russischen Kapitalmarkt.
Von weiteren Sanktionen .
Aber dieser Umtauschweg über die westlichen Depositary-Banken erwies sich für die allermeisten westlichen DR-Inhaber versperrt: Aufgrund weiterer westlicher Sanktionsmaßnahmen, insbesondere des sechsten EU-Sanktionspakets, wurden unter dem Begriff „Handelsaktivität“ auch DR-Konvertierungen untersagt. Des- halb lehnten sämtliche Depotbanken die Anlegerweisungen zum DR-Umtausch ab. Die Sorge des Kapitalmarkts, dass ein eigener Beitrag eventuell als Sanktionsverstoß zu werten sein könnte, ließ (und lässt bis heute) zahlreiche Intermediäre von für den DR-Um- tausch notwendigen Dienstleistungen schlagartig Abstand nehmen.
Zwar ist unter den geltenden EU-Sanktionen seit einer Absage an die Vereinnahmung von Gebühren durch den Russian Central Se- curities Depository (NSD — russischer Wertpapierverwahrer) die DR-Umwandlung wieder zulässig. Hinzu traten aber ab August dieses Jahres Schwierigkeiten für Clearstream beim Lagerstellen- wechsel aufgrund US-amerikanischer Regelungen zu Low Priced Securities.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hat daher mit einem offenen Brief an die bundesdeutschen Finanzpolitiker appelliert, dieses Thema auf ihre Agenda zu nehmen. Im Herbst hat sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages dann mit dem Thema beschäftigt.
Die deutschen Fachpolitiker bedauern demnach durch die Bank die „großen und schmerzhaften Belastungen“ für (Klein-)Anleger, weisen aber darauf hin, dass dem nationalen Gesetzgeber die Hän- de gebunden seien, da die EU-Finanzsanktionen „von den Mit- gliedstaaten einheitlich umgesetzt werden müssen, um wirksam zu sein.“ Zwar wolle man im Finanzausschuss „gesetzlichen Anpas- sungsbedarf prüfen“, aber es steht zu erwarten, dass sich die ver- trackte Lage für DR-Anleger nicht zügig ändern wird. Im Ergeb- nis bleibt der „westliche Weg“ über die Programm-Banken für die allermeisten Anleger derzeit auf absehbare Zeit wohl verschlossen.
.Zu neuen Hürden
Erstaunlicherweise war aber zwischenzeitlich der russische Ge- setzgeber aktiv geworden und versuchte seit Juli 2022, einen „russischen Weg“ zur DR-Konvertierung zu ebnen (Gesetz Nr. 319-FZ vom 14.7.2022). Demnach soll der Umtausch ohne Nutzung ausländischer Infrastruktur auf ein russisches Depot durchführbar sein. Damit würden die Sanktionen der EU bzw. die Mitwirkung seitens westlicher Dienstleister wie z. B. Clearstream obsolet.
Im Allgemeinen richtet sich der „russische Weg“ an DR-Inhaber, deren Inhaberschaft über eine nichtrussische Organisation ver- bucht wurde und die die notwendige Umwandlung der DR in Originalaktien nicht durchführen können sowie die zugrunde- liegenden russischen Original-Aktien aufgrund von Sanktionsbe- schränkungen oder als Ergebnis von „unfreundlichen Handlun- gen ausländischer Staaten gegenüber Russland“ nicht eingebucht erhalten. In diesen Fällen ist ein solcher DR-Inhaber berechtigt, bei der russischen Depotbank des DR-Programms einen Antrag darauf zu stellen, dass die russische Depotbank des DR-Programms den Umtausch der DR in die zugrundeliegenden russischen Original-Aktien direkt durchführt.
Inzwischen sind auch erfolgreiche Konvertierungen von DR in Stammaktien auf dem „russischen Weg“ bekannt. Vielfach kommt es aktuell aber auch hier zu unerwarteten Hürden: Zum einen ist das Prozedere bei den russischen Banken kompliziert und für die Banken selbst mit vielen Unklarheiten belastet. Manche Fristen für den Umtausch liefen bereits Mitte November aus. Zum anderen weigern sich neuerdings deutsche Notare, unter Verweis auf die EU- Sanktionen, Vollmachten deutscher Anleger für russische Anwälte zu beglaubigen, und Depotbanken lehnen es ab, die erforderlichen Nachweise über die DR-Inhaberschaft für Anleger auszustellen.
Der deutsche bzw. europäische Gesetzgeber hat also weiterhin Handlungsbedarf. Ein lapidares Bedauern aus Berlin mit der lauen Begründung „uns sind da die Hände gebunden“ hilft den vielen Tausenden Anlegern nicht.
Der Gesetzgeber muss vielmehr deutlich machen, dass die Sicherung von russischen Vermögenswerten westlicher Anleger, insbesondere die Konvertierung von DR in rus- sische Stammaktien, nicht gegen westliche Sanktionen verstößt. Das kann er auch. Denn letztlich ist der Kern des einleitenden Zitats doch folgender: Dem Gesetzgeber sind in seiner Freiheit, Gesetze zu beschließen, nur wenige Grenzen gesetzt. Dann sollte er diese Freiheit auch zum Wohle der Bürger nutzen. „
am 02.01.2023 13:52
Guten Tag,
Danke für den Experten-Beitrag. Sie haben in meinen Augen die Sachlage sehr gut dargestellt. Es bestätigt meine praktische Erfahrungen die ich bis jetzt auf dem Wege der "Rettung meiner ADRs" gemacht habe. Ich bin mit Ihnen einverstanden das die Deutsche Politik und die Politik der Europäischen Union sich um diese festgefahrene Situation kümmern sollten. Ich wiederhole mich gerne, es geht um das Vermögen der Deutschen und anderen europäischen Anleger, dass ist ein Vermögen das bei Total-Verlust nicht mehr in Deutschland eingesetzt werden kann.
Mein Telefonat heute, mit der comdirect hat nur eine Untätigkeit der Bank in diesem Fahl bestätigt. Es wird abgewartet.
am 02.01.2023 14:27
Danke für den Beitrag und die zusammenfassende Info zu den SDK Aktivitäten.
Beweist nur einmal mehr mit welcher Kurzsichtigkeit Dinge in Brüssel entschieden werden, ohne sie in den Konsequenzen zu durchdenken, und unsere Berliner Führungs-"Elite" dann in blindem Gehorsam hinterhertrottet (natürlich nur zum Wohle des deutschen Volkes. "Zynismus aus")
Alles getreu der alten Management-Weisheit: "Mit operativer Hektik kann man sehr gut geistige Windstille kaschieren."
Fakt ist aber: Kein ADR-Eigentümer will durch den Tausch von ADRs in Aktien Rußland unterstützen. Es fließt dadurch kein einziger Euro in Rußlands Staatskasse, zumal ja auch noch auf russischer Seite auf die Erhebung von Gebühren offiziell verzichtet wurde. Durch den Tausch sollen lediglich die vorhandenen Eigentumsansprüche - jetzt aber ohne Zwischenschaltung des ADR-Emittenten - gesichert werden. Das Risiko auf Wertverfall der Eigentumsanteile oder sogar Insolvenz/Verstaatlichung des Unternehmens, an dem man beteiligt ist, trägt nach wie vor voll und ganz der Investor.
am 03.01.2023 06:11
Sollte man denken. Warum sollte man also sonst die westlichen Investoren mit Sanktionieren? Vermutlich um das Aktiengeschäft mit russischen Wertpapieren allgemein und zukünftig als risikoreich aussehen zu lassen. Ganz schmieriges Geschäft was die da mit uns abziehen.
am 04.01.2023 17:40
Ich wurde falsch verstanden.Ich bezahle 4,5% von der Wert der Wert der ADR basiert auf die Quotierung am 27.07.2022 in Moskau an der Kanzlei Goldenstein für die Eröffnung des Depots und S-Cash Konto.Die ADRs sind damit umgewandelt in Aktien und gehören mir.
am 05.01.2023 11:45
"Nach meinem Verständnis ist der Gesetzgeber der „wahre Schuldige“. Die Banken sind allenfalls die Erfüllungsgehilfen.
(die sich teilweise mehr oder weniger geschickt oder eben überhaupt nicht zum Sachstand äussern)
Interessant finde ich im beigefügten Artikel auch den Hinweis auf die "Blockadehaltung" einiger deutscher Notare."
Naja hätte Putin die Ukraine nicht überfallen, hätten wir alle keine Probleme mit den ru. ADR`s !
M.M. ist zur Zeit immer noch die die ich vor 3 Monaten geäußert habe.
Meine ru. ADR`s werde ich nicht Tauschen und warte mal ab wann die "Barabfindung" erfolgt. Dann werde wir sehen was die ADR`s noch wert sind.
Meine Hoffnung ist das bis zum Sommer 2023 der Krieg in der Ukraine endet!
Aber bis dahin sind es noch fast 8 Monate und ich denke ,dass genausoviele an Opfern es kosten wird. Wie der der Krieg bisher gefordert hat!
am 05.01.2023 11:46
Aber nur solange wie der Wladel im Kremel sie dir lässt!
am 05.01.2023 20:15
@woma schrieb:Aber nur solange wie der ... sie dir lässt!
Das Problem der Enteignung durch eine Staatsmacht, haben Sie bei allen Wertanlagen. (Außer natürlich, Sie besitzen illegal erworbene Werte, die sie einsam im Wald vergraben haben.) Das Enteignungsargument, ist also KEIN Argument für oder gegen irgendwelche Anlageklassen/Wertpapiere etc.pp., sondern nur eines pro schnellstmögliche Verkasematucklung aller Werte. - Was man ja hier im Moment im Westen Regierungsseitig erreichen will. ^^
am 05.01.2023 20:28 - zuletzt bearbeitet am 06.01.2023 11:06 von SMT_Jan-Ove
am 05.01.2023 20:28 - zuletzt bearbeitet am 06.01.2023 11:06 von SMT_Jan-Ove
@woma schrieb:
"Nach meinem Verständnis ist der Gesetzgeber der „wahre Schuldige“. Die Banken sind allenfalls die Erfüllungsgehilfen.
(die sich teilweise mehr oder weniger geschickt oder eben überhaupt nicht zum Sachstand äussern)
Interessant finde ich im beigefügten Artikel auch den Hinweis auf die "Blockadehaltung" einiger deutscher Notare."
Naja hätte Putin die Ukraine nicht überfallen, hätten wir alle keine Probleme mit den ru. ADR`s !
M.M. ist zur Zeit immer noch die die ich vor 3 Monaten geäußert habe.
Meine ru. ADR`s werde ich nicht Tauschen und warte mal ab wann die "Barabfindung" erfolgt. Dann werde wir sehen was die ADR`s noch wert sind.
Meine Hoffnung ist das bis zum Sommer 2023 der Krieg in der Ukraine endet!
Aber bis dahin sind es noch fast 8 Monate und ich denke ,dass genausoviele an Opfern es kosten wird. Wie der der Krieg bisher gefordert hat!
-gelöscht wegen Off-Topic-
3.) Eine Zwangskonvertierung mit Barabfindung seitens des Westens wird es kaum in absehbarer Zeit geben. Denn niemand weiß hier mehr (weder im Westen noch in Moskau) wer noch was besitzt. Der Westen nicht, weil Moskau ohne Rückmeldung einfach umtauscht, und Moskau weiß es nicht, weil Moskau nicht weiß, wer hier von uns wann welche ADRs von den Emittenten gekauft hat. Also wie will man da jemals was geregelt Zwangsumtauschen?
Es sieht eher so danach aus, dass es nur noch einen Umtausch durch Moskau geben kann in Zukunft. Die EU und der Westen haben sich wohl wieder klassisch selbst ins Knie geschossen. Darin sind wir ja derzeit Weltmeister. 😄