am 25.09.2026 17:34
Überraschungen gibt es immer wieder. Es gibt aktuell eine neue russische Steuerdiskussion, aber die Aussage „35 % Quellensteuer auf Typ-C-Konten kommt“ ist nach dem derzeit auffindbaren Stand so nicht belegt.
Wichtig ist die Unterscheidung:
Das russische Finanzministerium hat am 24. September 2026 Änderungen für 2027 vorgeschlagen. Dabei soll die Besteuerung bestimmter passiver Einkommen stärker progressiv ausgestaltet werden; für bestimmte Einkommen werden Sätze bis 22 % genannt. �
Радио Свобода + 1
35 % existieren im russischen Steuerrecht bereits, betreffen aber spezielle Einkünfte, etwa bestimmte Werbegewinne oder bestimmte Zinsvorteile – nicht pauschal Guthaben auf Typ-C-Konten. Die russische Steuerbehörde nennt 35 % ausdrücklich für diese besonderen Einkommensarten. �
Bundessteuerdienst
Für Dividenden, die wegen der Sanktionen auf Typ-C-Konten landen, ist die Situation komplizierter. Russland plant bzw. diskutiert gerade neue Regeln für Dividenden an ausländische DR-Inhaber, einschließlich einer Gutschrift auf Typ-C-Konten. �
Interfax
Clearstream beschreibt Typ-C-Guthaben weiterhin als grundsätzlich blockiert bzw. nur eingeschränkt verfügbar; das ist aber eine Verfügungsbeschränkung, keine 35-%-Quellensteuer. �
am 26.09.2026 11:12
Laut Meldung aus Amerika sind nun alles US Bürger ausgezahlt auch über die City US. Clearstream und auch die Broker müssen bevor Sie die Auszahlung vornehmen mitteilen das keine Sanktionierten Kunden oder Konten betroffen sind. Vorher wird es keine Auszahlung geben. Da durch fehlende Transparenz der Comdirect zu dem Thema auch niemand weiß wie der aktuelle Status ist, kann man nicht abschätzen wann es überhaupt mal zu einer Auszahlungen kommen könnte. Bei fehlender Mitteilung kann sich jeder ausmalen was das heißt.
am 26.09.2026 12:30
Engpass: Weiterleitung Barabfindungen oder die kleinen Geheimnisse der Commerzbank oder wie die Anleger hingehalten und getauscht werden.. Bei der Commerzbank liegt der Engpass typischerweise genau dort, wo du ihn beschreibst: USD-Zahlungen laufen über die US-Korrespondenzbank (häufig Citi). US-Personen lassen sich dort vergleichsweise sauber zuordnen und screenen. Bei Non-US-Empfängern oder komplexen Inhaberstrukturen stoppt Citi bzw. die Commerzbank-Compliance, solange die wirtschaftlichen Eigentümer nicht vollständig offengelegt sind.
Warum Commerzbank + Citi so streng sind
Die Commerzbank hat 2015 einen großen OFAC-/AML-Vergleich (rund 1,45 Mrd. USD insgesamt) wegen intransparenter USD-Zahlungen abgeschlossen. Seither gilt intern oft ein höherer Standard als das gesetzliche Minimum. Citi als US-Clearingbank prüft zusätzlich jede Zahlung gegen SDN-Liste, 50-Prozent-Regel und sanktionierte Jurisdiktionen. Fehlt die UBO-Kette, gilt das Risiko als nicht ausräumbar – die Zahlung wird nicht freigegeben.
Was in der Praxis meist fehlt
aktuelle Gesellschafterliste / Transparenzregister-Auszug
UBO-Erklärung bis zur natürlichen Person (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz)
bei GmbH & Co. KG, Stiftungen, Trusts oder Holdingketten: durchgehende Eigentumskette
Nachweis, dass kein sanktionierter Inhaber direkt oder indirekt ≥ 50 % hält oder kontrolliert
Ohne diese Unterlagen kann weder die Commerzbank intern noch Citi die Sanktionsprüfung abschließen.
Was üblicherweise hilft
Vollständiges UBO-Paket an den zuständigen Betreuer oder an Compliance senden (nicht nur an den Filialmitarbeiter).
Explizit um schriftliche Auflistung der noch fehlenden Dokumente bitten.
Bei Gesellschaften: beglaubigte Registerauszüge + Organigramm der Eigentumsverhältnisse.
Falls die Empfängerstruktur komplex ist: anbieten, die Auszahlung auf ein Konto einer eindeutig identifizierten natürlichen Person umzuleiten (sofern vertraglich möglich).
US-Bürger können über Citi US oft schneller bedient werden, weil deren Status und Screening für die US-Bank klarer sind. Bei Non-US bleibt es eine Dokumentenfrage, keine grundsätzliche Zahlungsverweigerung.