25.04.2022 15:39 - bearbeitet 25.04.2022 15:41
Aus gegebenen Anlass. Russland will die ADR´s aufkündigen. Was sagt die Comdirect dazu? Welche Möglichkeiten hat der Anleger?
https://www.adrbnymellon.com/files/al996040.pdf
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 25.09.2026 17:34
Überraschungen gibt es immer wieder. Es gibt aktuell eine neue russische Steuerdiskussion, aber die Aussage „35 % Quellensteuer auf Typ-C-Konten kommt“ ist nach dem derzeit auffindbaren Stand so nicht belegt.
Wichtig ist die Unterscheidung:
Das russische Finanzministerium hat am 24. September 2026 Änderungen für 2027 vorgeschlagen. Dabei soll die Besteuerung bestimmter passiver Einkommen stärker progressiv ausgestaltet werden; für bestimmte Einkommen werden Sätze bis 22 % genannt. �
Радио Свобода + 1
35 % existieren im russischen Steuerrecht bereits, betreffen aber spezielle Einkünfte, etwa bestimmte Werbegewinne oder bestimmte Zinsvorteile – nicht pauschal Guthaben auf Typ-C-Konten. Die russische Steuerbehörde nennt 35 % ausdrücklich für diese besonderen Einkommensarten. �
Bundessteuerdienst
Für Dividenden, die wegen der Sanktionen auf Typ-C-Konten landen, ist die Situation komplizierter. Russland plant bzw. diskutiert gerade neue Regeln für Dividenden an ausländische DR-Inhaber, einschließlich einer Gutschrift auf Typ-C-Konten. �
Interfax
Clearstream beschreibt Typ-C-Guthaben weiterhin als grundsätzlich blockiert bzw. nur eingeschränkt verfügbar; das ist aber eine Verfügungsbeschränkung, keine 35-%-Quellensteuer. �
am 26.09.2026 11:12
Laut Meldung aus Amerika sind nun alles US Bürger ausgezahlt auch über die City US. Clearstream und auch die Broker müssen bevor Sie die Auszahlung vornehmen mitteilen das keine Sanktionierten Kunden oder Konten betroffen sind. Vorher wird es keine Auszahlung geben. Da durch fehlende Transparenz der Comdirect zu dem Thema auch niemand weiß wie der aktuelle Status ist, kann man nicht abschätzen wann es überhaupt mal zu einer Auszahlungen kommen könnte. Bei fehlender Mitteilung kann sich jeder ausmalen was das heißt.
am 26.09.2026 12:30
Engpass: Weiterleitung Barabfindungen oder die kleinen Geheimnisse der Commerzbank oder wie die Anleger hingehalten und getauscht werden.. Bei der Commerzbank liegt der Engpass typischerweise genau dort, wo du ihn beschreibst: USD-Zahlungen laufen über die US-Korrespondenzbank (häufig Citi). US-Personen lassen sich dort vergleichsweise sauber zuordnen und screenen. Bei Non-US-Empfängern oder komplexen Inhaberstrukturen stoppt Citi bzw. die Commerzbank-Compliance, solange die wirtschaftlichen Eigentümer nicht vollständig offengelegt sind.
Warum Commerzbank + Citi so streng sind
Die Commerzbank hat 2015 einen großen OFAC-/AML-Vergleich (rund 1,45 Mrd. USD insgesamt) wegen intransparenter USD-Zahlungen abgeschlossen. Seither gilt intern oft ein höherer Standard als das gesetzliche Minimum. Citi als US-Clearingbank prüft zusätzlich jede Zahlung gegen SDN-Liste, 50-Prozent-Regel und sanktionierte Jurisdiktionen. Fehlt die UBO-Kette, gilt das Risiko als nicht ausräumbar – die Zahlung wird nicht freigegeben.
Was in der Praxis meist fehlt
aktuelle Gesellschafterliste / Transparenzregister-Auszug
UBO-Erklärung bis zur natürlichen Person (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz)
bei GmbH & Co. KG, Stiftungen, Trusts oder Holdingketten: durchgehende Eigentumskette
Nachweis, dass kein sanktionierter Inhaber direkt oder indirekt ≥ 50 % hält oder kontrolliert
Ohne diese Unterlagen kann weder die Commerzbank intern noch Citi die Sanktionsprüfung abschließen.
Was üblicherweise hilft
Vollständiges UBO-Paket an den zuständigen Betreuer oder an Compliance senden (nicht nur an den Filialmitarbeiter).
Explizit um schriftliche Auflistung der noch fehlenden Dokumente bitten.
Bei Gesellschaften: beglaubigte Registerauszüge + Organigramm der Eigentumsverhältnisse.
Falls die Empfängerstruktur komplex ist: anbieten, die Auszahlung auf ein Konto einer eindeutig identifizierten natürlichen Person umzuleiten (sofern vertraglich möglich).
US-Bürger können über Citi US oft schneller bedient werden, weil deren Status und Screening für die US-Bank klarer sind. Bei Non-US bleibt es eine Dokumentenfrage, keine grundsätzliche Zahlungsverweigerung.
am 26.09.2026 14:42
@ Masala, Brast & Co:
Wäre es möglich, also nur wenn es euch keine Umstände macht, dass ihr eure hochgeistigen Einlassungen zum Thema „Rückzahlung von xxx“, das hier augenscheinlich und nach allem was von so verfolgt, herzlich wenig Forum-Teilnehmer interessiert, in einem neuen Thread be- und abhandelt? Der Thread hier war einst gedacht für „Russische ADR umwandeln in Original-Aktien“ – und hat mit eurem vor einigen Monaten aufgemachten Thema herzlich wenig bis gar nichts zu tun. Das wäre echt toll! Denn um ehrlich zu sein: ich habe keine Lust mehr auf regelmäßig-unregelmäßige e-mail-Benachrichtungen, die von neuen langwierigen und langatmigen Abhandlungen und Lamentierungen, Klagen etc. handeln, ohne dass wirklich etwas (neues) passiert oder scheinbar Fortschritte zu verzeichnen sind. Und wenn ihr jetzt meint, ich könne doch die Benachrichtigung für diesen Thread einfach abstellen: ich war vor euch da! Und ich will keinesfalls den Traum verpassen, dass wenn Mr. P. aus M. eines Tages nicht mehr unter uns weilt, dass dann das darniederliegende Land R. momentan wertlose russische ADRs, die noch im Depot schlummern, wieder wertvoll und handelbar macht. Ein Traum, ich weiß, aber die Hoffnung… Danke für euer Verständnis.
am 26.09.2026 14:56
Ich verstehe den Wunsch nach einer thematischen Trennung. Allerdings gehört die Frage der Barabfindung unmittelbar zum Thema russische ADR.
Ein ADR ist gerade kein eigenständiges Wertpapier ohne Bezug zu den hinterlegten Originalaktien. Wenn ein ADR-Programm beendet bzw. abgewickelt wird und die ADR nicht mehr in Originalaktien umgewandelt werden können, stellt sich zwangsläufig die Frage, was mit dem wirtschaftlichen Gegenwert der ADR geschieht – insbesondere mit den daraus resultierenden Barerlösen.
Deshalb halte ich die Diskussion über die Barabfindung nicht für ein völlig fremdes Thema. Sie ist vielmehr ein weiterer Teil der Frage: Was geschieht mit den Rechten des ADR-Inhabers, wenn eine Umwandlung in die Originalaktien nicht mehr möglich ist?
Gerade bei den russischen ADR ist das derzeit von erheblicher Bedeutung, weil die Fälle unterschiedlich behandelt werden: Einige Anleger konnten umwandeln, andere erhielten eine Barabfindung, bei anderen sind die Gelder weiterhin blockiert oder wurden sogar wieder zurückgebucht.
Dass darüber ausführlicher diskutiert wird, muss natürlich nicht jedem gefallen. Aber solange diese Fragen nicht abschließend geklärt sind, halte ich es für legitim, sie auch in einem Thread zu den russischen ADR zu behandeln.