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21.03.2018 09:38 - bearbeitet 21.03.2018 10:54
Hallo zusammen,
ich habe mal eine spannende Frage. Muss beim Verkauf und der anschliessenden steuerlichen Betrachtung des Verlustopfes die Handelszeit (der Zeitpunkt des Verkaufes) betrachtet werden?
Beispiel
Ich verkaufe um 11:10 mit -100 Euro Verlust Aktie A
Ich verkaufe um 11:12 mit -300 Euro Verlust Aktie B
Ich verkaufe um 11:16 mit 200 Euro Gewinn Aktie C
Abgerechnet wird nun aber in der Reihenfolge
Verlustopf am Anfang 0
Aktie => neuer Wert Verlustopf
A => -100
C => +100 (Gewinn 200 - 100 Verlusttop = 100 Euro zu versteuern)
B = -200
Ich bin der Ansicht das die Reihenfolge der Verkäufe beim verrechnen des Verlusttopfes eingehalten werden muss.
Meinungen dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Schnell
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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Wertpapierkredit
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am 21.03.2018 10:35
Das ist doch nur problematisch, falls gegen 11.15 Uhr ein neues Steuerjahr begonnen hätte. Gut, daß in der tatsächlichen Neujahrsnacht kein Handel stattfindet.
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am 21.03.2018 11:00
Da alle Trades taggleich erfolgen spielt die Reihenfolge keine Rolle.
Am Ende des Tages hast Du 200 Euro Verlust und keine Steuern bezahlt.
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am 21.03.2018 11:12
Hallo @Goliath74,
Leider ist es nicht so. Da die Steuerliche Behandlung je Buchung erfolgt und nicht gesammelt am Ende des Tages.
Grüße
Eckhard
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am 21.03.2018 11:15
@Goliath74: Taggleich braucht es gar nicht zu sein, jahresgleich reicht aus für die Verrechnung.
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am 21.03.2018 11:20
Doch denn die Steuern die Du bei C zahlst bekommst Du bei B wieder.
Da alle Buchungen am selben Tag erfolgen ist es also egal.
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am 21.03.2018 11:22
Was ist denn jetzt eigentlich die Frage, @eckhardschnell? Wie die Bank das mit der nachträglichen Verlustverrechnung abrechnet und bucht?
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am 21.03.2018 11:30
Hallo @Goliath74 und @chi,
Nein die Frage ist, wie die Bank die Verlustverrechnung handhaben würde/müsste wenn ich am selben Tag mehrere Wertpapiere mit Verlust und eines mit Gewinn Verkaufe. Reihenfolge siehe erster Post hier.
Die Steuermitteilung und Verrechnung kommt je Trade und nicht gesammelt für den Tag.
Daher ist aus meiner Sicht die Reihenfolge schon wichtig. Nur beachtet die Bank in welcher Reihenfolge der Handel stattfand oder darf Sie die Buchungen und Steuerverrechnung in der Reihenfolge machen wie es Ihr gefällt.
Ich habe gerade nämlich so ein Fall, wo die Reihenfolge der Abrechnungen nicht der Handelsreihenfolge entspricht und deswegen was im Verlusttopf verbleibt und ich Steuern auf Gewinn zahlen musste.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Schnell
21.03.2018 11:35 - bearbeitet 21.03.2018 11:37
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21.03.2018 11:35 - bearbeitet 21.03.2018 11:37
Und alle drei Trages sind wirklich mit Aktien?
Laufen alle Gewinne und Verluste in den selben Topf?
Was sein könnte ist das dieses Jahr mal "Sonstige Verluste" mit "Aktien Gewinnen" verrechnet wurden.
Dann gibt es Varianten wo der Aktien Gewinn nachtröglich wieder auflebt.
Das ist mir aber ehrlich gesagt zu schwer zu Erklären ohne alle Abrechnugen zu haben.
Also alles wie immer, anrufen und prüfen lassen.
PS. Ich selbst hatte noch nie den Fall das die Steuerverrevhnung falsch war. Undurchsichtig ja, falsch nie.
PPS. Wenn Du die Lösung weist bitte berichten.
21.03.2018 11:39 - bearbeitet 21.03.2018 11:39
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21.03.2018 11:39 - bearbeitet 21.03.2018 11:39
Hallo @Goliath74,
alle drei sind Aktien.
Angerufen hab ich schon und Sie prüfen es.
Ich wollte nur in die Runde fragen ob ich mit meiner Meinung, das die Reihenfolge eingehalten werden muss, allein auf weiter Flur bin oder nicht.
Werde euch auf den laufenden halten.
Grüße
Eckhard
