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Rückgabe von Immo-Fondsanteilen an KAG

Merowech
Autor ★★
13 Beiträge

Liebe Community,

ich würde gerne wegen der anhaltend schlechten Performance Anteile am Haus-Invest-Fonds verkaufen.
Über die Börse müsste ich aktuell einen Abschlag von ca. 6% in Kauf nehmen.
Da es zeitlich nicht so pressiert, denke ich an eine Rückgabe der Anteile an die Fondsgesellschaft nach.
Meine Anteile halte ich seit mehr als 2 Jahren im Depot.
Die Kündigungsfrist für Rückgaben an die KAG beträgt meines Wissens nach 12 Monate.
Zur technischen Umsetzung würden mich folgende Punkte interessieren:
1. Wie läuft das mit der Kündigung ?
2. Wird der Verkauf/die Rückgabe nach 12 Monaten automatisch ausgelöst oder wird man vorab benachrichtigt?
3. Kann man evtl. die Verkaufsorder noch nachträglich ändern, z.B. in puncto Stückzahl ?
4. Kann man die Verkaufsorder nachträglich auch noch stornieren ?

Vielleicht hat ja jemand aus der Community schon Erfahrungen diesbezüglich machen können.
Ich würde mich über ein Feedback freuen.

11 ANTWORTEN

wocharge
Beobachter
2 Beiträge

Ich muss mich korrigieren....

Obigen Beitrag hatte ich geschrieben, nachdem ich eine Stunde erfolglos durch alle möglichen menus gegangen bin.

Die Möglichkeit, online Anteile zurückzugeben besteht doch noch.

Ich konnte die Option "(Zum Festpreisgeschäft)" aufs display forcieren, durch erst KAUF anzuwählen und dann VERKAUF.

 

Vielleicht hat es auch etwas mit der Uhrzeit zu tun (nach 11.40 ist (Zum Festpreisgeschäft) aktiv😄) und es hatte nichts mit KAUF/VERKAUF selektieren.

 

Wenn jemand andere Erfahrungen hat, sagt Bescheid.

Glücksdrache
Legende
4.197 Beiträge

Hallo @wocharge,

 

ob es auch bitte mit etwas mehr Wertschätzung geht: 

 


@wocharge  schrieb:

Hallo,

 

[...]

 

Meine letzte Rückgabe (09/25) musste telefonisch stattfinden, mit dem üblichen vorgelesenen blablabla dem ich dann zustimmen musste.

Orderkosten: 0 Euro

 


Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von comdirect und allen anderen Banken müssen sich durch eine immer höhere Wand an Vorschriften, Regelungen und vieles mehr kämpfen, die alle eines gemeinsam haben: Der Gesetzgeber vornehmlich in Brüssel hat vorsichtig formuliert nicht das Leitbild eines mündigen Verbrauchers, sondern eher von Menschen, die standardisierte Formblätter brauchen. Um nur so ein Haushaltsgerät oder ein Geldanlageprodukt zu verstehen. Da seit ca. 2017 insbesondere die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes vom Gesetzgeber umgekehrt und abgeschafft wurde: Muß der Mitarbeiter das Vorlesen, weil der Kunde im Konfliktfall die Sprachaufzeichnung verlangen kann.

 

Deshalb bitte mehr Wertschätzung und nicht alles glauben was von Seite der selbst ernannten Verbraucherschützer so verlangt und dann eingeführt wird.

 

Das Positive: Eine nicht angemessen performende Geldanlage zurückzugeben ist ein guter Zug, der dein Interesse für Finanzen und dein Wissen in diesem Bereich zeigt.

 

Liebe Grüße 

 

Gluecksdrache