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Rückfrage Vorgehen Übernahmeangebot va-Q-tec AG

chrisnbr
Autor ★★★
46 Beiträge

Liebe Community,

ich habe eine Frage bzgl. eines Übernahmeangebots für die Firma va-Q-tec. Es gab hierzu bereits ähnliche Fragen im Forum (zu anderen Unternehmen), so richtig schlau bin ich hieraus allerdings nicht geworden… von daher verzeiht mir bitte die Nachfrage.

Ich habe Aktien des Unternehmens va-Q-tec (WKN: 663668). Für diese Aktien liegt den Investoren ein Übernahmeangebot i.H.v. 26,00€ vor. Nun ist mir bewusst, dass sich der Kurs bei Nicht-Erreichen der Annahmeschwelle erneut nach oben (nachgebessertes Übernahmeangebot) oder unten (nicht nachgebessertes Übernahmeangebot/kein erneutes Übernahmeangebot) entwickeln kann. Wenn ich nun jedoch die 26,00€ pro Aktie annehmen will, wie wäre das Vorgehen hierzu:

Fülle ich a) das im Postfach befindliche Schreiben aus und schicke es der comdirect zurück oder beantrage ich b) die Weisung in der Online-Eingabemaske zur Kapitalmaßnahme bei der ich den Umtausch in die A32VPJ ebenso wie in a) beantrage – nur eben online?

Leider bin ich etwas verwirrt hierbei, da es für mich augenscheinlich erstmal ein sehr ähnlicher Vorgang ist. Wird nur bei a) verkauft und bei b) nur umgetauscht oder hat beides (bei erfolgreichem Erreichen der Annahmeschwelle) den Verkauf i.H.v. 26€, wie in a) beschrieben, zur Folge? Wenn a) und b) deckungsgleich sind, reicht dann nur a) oder nur b) aus oder muss ich sowohl den Wisch im Postfach ausfüllen und zurückschicken als auch der Online-Eingabemaske (zur Weisung/Umtausch) folgen?

Vielen Dank vorab und liebe Grüße

Wortlaut Schreiben (a)) anbei:

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben bitte/n ich / wir Sie hiermit, meinen / unseren Depotbestand für Stück .................... meines / unseres in obigem Depot verbuchten Bestandes WKN 663668 für das freiwillige Übernahmeangebot der Fahrenheit AcquiCo GmbH zu EUR 26,00 je Aktie anzumelden. Ich / Wir weise/n Sie an, die angemeldeten Aktien in die WKN A32VPJ umzubuchen und den ausmachenden Betrag zu gegebener Zeit meinem / unserem bei Ihnen geführten Geldkonto gutzuschreiben.

3 ANTWORTEN

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Du brauchst (und kannst) nur eine der beiden Aktionen machen.

 

Welche ist egal. Die Umbuchung in die neuen Stücke erfolgt so oder so (steht ja auch im Schreiben, und online siehst du direkt den Umtausch).

 

Die Barabfindung erfolgt dann irgendwann, wenn die kartellrechtlichen Freigaben durch sind und die Übernahme tatsächlich stattfinden darf.

chrisnbr
Autor ★★★
46 Beiträge

Vielen Dank für die kurze und hilfreiche Antwort @Tarulia !

Jetzt habe ich nochmal eine Frage: Wenn das Angebot nicht zustande kommen sollte, werden die Aktien dann automatisch zurückgetauscht?
Vorausgesetzt es folgt kein weiteres Angebot...

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Ja, werden automatisch zurückgebucht wenn das Angebot offiziell abgesagt wird. Das veranlasst der Emittent, da musst du auch nichts unternehmen.

 

Die "zum Verkauf angemeldeten" Aktien sind eine neue WKN die nur für dieses eine Angebot aufgelegt wird.

 

So am Rande: Die zum Verkauf angemeldeten Stücke sind nicht immer börsennotiert. Ob die handelbar sind oder nicht steht in der Regel im Angebotsschreiben.