am 21.02.2022 08:57
Liebe Community,
ich habe heute morgen ein größeres Verlustgeschäft im Bereich Aktien realisiert. Aktuell habe ich lediglich den Verkaufswert der Aktie ins Depot bekommen, die bereits getätigten Kapitalerträge, Soli und Kirchensteuer fehlen.
Bei früheren Verlustgeschäften verlief es stehts automatisch, nun aber nicht. Liegt es ggf. daran, dass ich bis dato noch keine Gewinne verbucht habe und mein Verlusttopf gefüllt wurde?
Danke fürs Kümmern.
21.02.2022 09:02 - bearbeitet 21.02.2022 09:04
Was steht denn auf der (vor)letzten Seite der Abrechnung unter "Steuerliche Behandlung" ?
am 21.02.2022 09:14
Hallo dg2210,
diese habe ich noch nicht erhalten. Vielleicht bin ich zu ungeduldig, aber sonst ging es immer mit dem aktuellen Verkaufswert der Aktie einher und kam nicht im Nachhinein.
am 21.02.2022 09:19
Hallo @TSBO , losgelöst von dem was @dg2210 geschrieben hat:
Du schreibst, dass du bisher keine Gewinne erwirtschaftet hast. Gegen was sollen die Verluste dann verrechnet werden? Eine Verrechnung würde erst dann erfolgen, wenn du mit Aktien einen Gewinn erwirtschaftest.
PS: Beachte, dass Verluste aus Aktiengeschäften nur gegen Gewinne aus Aktienveräußerungen gerechnet werden dürfen.
Beste Grüße aus dem hohen Norden
am 21.02.2022 09:25
Das ist mir bewusst. Es mag sein, das ich mich missverständlich ausgedrückt habe. I.d.R. war ich es gewöhnt bei Verlustverkäufen von Wertpapieren die im Kauf abgezogenen Steuern (Kapital, Soli, Kirche) zurückerstattet zu bekommen?!
am 21.02.2022 09:29
Bei Aktienkäufen werden keine Steuern einbehalten. Schau dir mal in der PostBox deine Kaufabrechnung zu deinem Wertpapier an. Da dürfte keine Steuer abgeführt sein.
am 21.02.2022 09:55
Das stimmt. Finde schwierig für das Problem Worte zu finden: Bisher war es stehts so, das bei einem Minusverkauf von Aktien abgeführte Steuern zu Gunsten des Verkäufers ausfielen, sprich man bekam die rund 28% (KAP, Soli, Kirche) vom Verlust abgezogen und zum eigentlichen Verkaufswert hinzuberechnet.
21.02.2022 10:41 - bearbeitet 21.02.2022 12:53
Hallo @TSBO
du bekommst im Verlustfall nur maximal die Steuern zurückerstattet, die du zuvor im gleichen Jahr für realisierte Gewinne gezahlt hast.
Ein Beispiel:
10.01.22
Gewinn aus Aktienveräußerung 2.000 €
Steuern (nur KapSt, kein SolZ und keine Kist) 500 €
Du bekommst 1.500 € ausgezahlt.
20.01.22
Verlust aus der Veräußerung 500 €
Die codi merkt nun, dass du nun insgesamt in 2022 zu viel Steuern gezahlt hast. Denn im Ergebnis hast du ja in 2022 nur 1.500 € Gewinn gemacht, aber es wurden bei der Veräußerung am 10.01.22 Steuern in Höhe von 500 € einbehalten. Das wird mit der jetzigen Verlustveräußerung korrigiert und du bekommst 125 € wieder erstattet.
Diese Erstattung funktioniert aber nur dann, wenn vor dem Verlustgeschäft auch im gleichen Jahr schon eine Gewinnbesteuerung stattgefunden hat. Ich gehe in deinem Fall davon aus, dass du im laufenden Jahr 2022 einfach noch keine Gewinn realisiert und damit noch keine Steuern bezahlt hast. Demzufolge gibt es auch nichts zu erstatten. Es wird nur dein Verlusttop gefüllt.
Wenn du jetzt demnächst Gewinne machst, werden diese Erträge nicht mit Steuern belegt, soweit du Verluste im Verlusttopf hast.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Viele Grüße
Lukas
am 21.02.2022 11:22
Hallo Lukas,
vielen Dank für die gute Erklärung und Beantwortung meiner Frage.
TSBO