08.01.2021 13:27 - bearbeitet 08.01.2021 13:57
08.01.2021 13:27 - bearbeitet 08.01.2021 13:57
Ich bin beim Lesen des Beitrages von @Saferbull auch spontan etwas unruhig geworden und dachte schon, ich müsse die meiner Frau gegebenen Instruktionen für den Ernstfall entsprechend anpassen. Dieser Punkt wäre mir nämlich völlig neu gewesen.
Nach kurzer Recherche glaube ich Entwarnung geben zu können. Wie @DrTool schon sagte ist diese Stelle tatsächlich missverständlich formuliert.
Die Fussstapfen-Theorie funktioniert also weiterhin.
Allerdings bin ich auf einen anderen Punkt gestoßen, der mir auch nicht bewußt war:
Verrechnungstöpfe können nicht vererbt werden. Insofern macht es also Sinn diese ggf. innerhalb einer überschaubaren Zeit abzubauen.
Das passt aber thematisch nicht in diesen Thread weswegen ich ab jetzt schon wieder still bin.
am 08.01.2021 14:58
Ich entschuldige mich für die Verwirrung die ich gestiftet habe und bedanke mich für Eure Aufklärung. Ich hatte vor ca. 1 Jahr einen ähnlichen Artikel kopiert in dem Stand wörtlich "Befinden sich im Aktiendepot Wertpapiere, die vor 2009 erworben wurden, können diese nach einer Haltedauer von einem Jahr vom Erben steuerfrei verkauft werden" Da wir schon das Jahr 2020 schrieben war es für mich logisch, dass die Haltedauer sich auf den Erben bezieht. - Gut das es Euch gibt - @GetBetter ich werde meiner Frau jetzt erstmal neue Instruktionen geben - DANKE.