Quellensteuer
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am 06.04.2021 11:12
Hallo
zu der Quellensteuer anderer Länder wie funktioniert der Ablauf den genau?
Also die USA betrachte ich da erstmal nicht den diese wird ja über die Bank und den USA/Deutschland abkommen erledigt.
Es geht mir primär um die Schweiz, Dänemark, Schweden und Frankreich.
Also generell steht ich kurz vor der Steuererklärung diese Melde ich an das Finanzamt. Die Quellensteuer von Schweiz, Dänemark, Schweden und Frankreich muss dann erst beantragen bei den jeweiligen Steuerbehörden das Formular ausfindig machen und dann per Englisch oder Deutsch das eintragen?
Danach, wenn die Quellensteuer teils zurückgezahlt wird mit meiner Ursprunglichen Steuererklärung vom Jahr 2020 gegenrechnen oder einen Nachtrag beim Finanzamt stellen?
Da sind ein paar Aktien die ich gerne hätte aber mich schreckt derzeit das ganze Steuerliche-Quellensteuer System ab.
Setze derzeit auf USA und Deutsche Aktien.
Ich bin noch newbie deswegen verstehe ich die Rückholung der Quellensteuer der genannten Länder und der Verechnung mit der Deutschen bereits abgegebenen Steuererklörung nicht so ganz.
Könnte mir da einer bitte einen rat dazu geben?
Dankeschön
Andreas
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Aktien
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06.04.2021 12:19 - bearbeitet 06.04.2021 15:06
Siehe hier: Quellensteuer zurückholen (Übersichtsartikel)
Nun auch mit funktionierendem Link; Danke @GetBetter
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am 06.04.2021 15:02
Die länderspezifische Vorgehensweise für die Rückholung der Quellensteuer findest Du auf der von @dg2210 genannten Seite, allerdings führt der Link ins Nichts.
Bis auf weiteres kannst Du ersatzweise diesen hier nehmen 😉
@jadencorr schrieb:Danach, wenn die Quellensteuer teils zurückgezahlt wird mit meiner Ursprunglichen Steuererklärung vom Jahr 2020 gegenrechnen oder einen Nachtrag beim Finanzamt stellen?
Nichts dergleichen.
Sobald Du die Quellensteuer zurückhast freust Du Dich – das war's.
Eine in 2021 erhaltene Lohnsteuererstattung für 2020 ist ja auch kein zusätzliches Einkommen was bei der Steuererklärung für 2021 erneut angegeben werden müsste.
Es ist einfach nur eine Korrektur vorher zuviel gezahlter Steuer.
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am 08.07.2024 14:58
Hi Community,
das ist mein erster Beitrag hier aber ich dachte ich poste ihn einfach Mal:
Ich möchte mir zwei schwedische Aktien kaufen. Ich habe dazu aber noch keine Ahnung wie das mit der DBA Vollmacht läuft. Im Gegensatz zu Frankreich würde ich noch nicht schlau daraus, ob Comdirect über die Vollmacht doppelt gezahlte Steuern, für mich, zurückfordert oder wie das abläuft. Hat jemand schon Erfahrungen mit dem Land gesammelt?
Schließlich besteht ja ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Schweden.
Der Kundenservice bei Comdirect könnte mir dazu nichts genaues und verständliches sagen.
Kursgewinne müssen nur in Deutschland besteuert werden. Das habe ich schon Mal verstanden. Aber zuviel gezahlte Dividenden, werden die von Comdirect automatisch zurückgefordert für mich. Oder müsste ich hierfür doch zum Steuerberater?
Es geht hier um sehr große Beträge, für genaue und verständliche Erfahrungen wie ich vorgehen kann und wie viel Steuern ich effektiv zahlen muss wäre ich sehr dankbar.
Müsste ich eventuell sogar neben der DBA Vollmacht noch ein weiteres Formular ausfüllen?
LG Bastian
08.07.2024 15:39 - bearbeitet 08.07.2024 15:57
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08.07.2024 15:39 - bearbeitet 08.07.2024 15:57
.
Seit 1.4.2023 bietet Comdirect für Schweden nur noch das Tax Reclaim Verfahren an .
https://kunde.comdirect.de/faq/dba-vollmacht
Steuerberater ist nicht erforderlich
Notwendige Formulare bekommst du jährlich zugeschickt.
Da jede Dividendenzahlung EINZELN gewertet wird und gebührenpflichtig ist, müssen die darauf entfallenden rückforderbaren Quellensteuern JEWEILS mindestens ca 50 Euro betragen.
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am 08.07.2024 20:06
Hallo @BastianRiede
wie immer halte ich mich kurz, was dieses Thema betrifft!
Möchte hier den gebotenen Informationsaustausch, welchen die Comdirect mit Ihrer Platform zur Verfügung stellt, nicht überstrapazieren!
Dennoch sei angemerkt, dass schwedische Aktien vielleicht aufgrund der Kostenstruktur bei einem Marktbegleiter (türkisfarbend) vielleicht besser aufgehoben sein könnten!?
Für Schweden wird hier nämlich eine Vorabbefreiungen angeboten. Wenn die schwedischen Aktien mindestens drei Wochen vor dem Ex-Tag der Dividende sich in deinem Depot befindet, erhältst Du ein Formular. Dieses dann einfach ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden und Du bezahlst automatisch den reduzierten Quellensteuersatz. Der Erstattungsantrag im Ausland entfällt also somit.
Diese Vorabbefreigung, wird zudem aktuell auch noch kostenlos angeboten!
Gruss @ehemaliger Nutzer

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