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Quellensteuer Tschechien

36 ANTWORTEN

Schade
Autor ★★★
38 Beiträge

@opitan: Ich denke es ist es Wert, dass Du versuchst über eine Bescheinigung deiner Bank hier weiterzukommen - ich bin sehr gespannt.

Interessant finde ich auch deine Aussage "Meine Quellensteueransprüche aus der CoDi Zeit sind leider schon verjährt". Kannst Du uns sagen welche Fristen im Falle von Tschechien gelten? Nach swolpolls Erfolgserlebnis ging mir durch den Kopf ob ich eventuell für die Jahre 2015, 2016 und 2017 eine Rückerstattung bezüglich Philip Morris CR auf eigene Faust hinbekommen könnte.

Diese Fristen sind ja von Land zu Land verschieden und liegen typischerweise im Bereich zwischen 2 und 5 Jahren.

In der Zwischenzeit habe ich auf Grund der Quellensteuerproblematik auch ein Depot bei Max Blue. Hier gibt es eine Übersicht in welchem Land welche Fristen gelten für die Rückerstattung der Quellensteuer (siehe die letzten beiden Seiten, 19+20):

https://www.deutsche-bank.de/pfb/data/docs/Steuermerkblatt-Inland.pdf

Wie Du richtigerweise erwähnt hast, bietet die Deutsche Bank keine Quellensteuererstattung in Tschechien an und daher erscheint Tschechien auch leider nicht in der Liste.

 

 

opitan
Autor ★★
13 Beiträge

@SchadeDie Verjährung in Tschechien betrug bislang immer 3 Jahre nach dem Jahr der Zahlung, d.h. für eine Dividendenzahlung am 30.05.2017 wäre Deadline der 31.12.2020.

Somit kannst Du meiner Meinung nach noch alles einreichen, was 2016 an Dividende gezahlt worden ist.

Mittlerweile scheint es hier aber eine Änderung gegeben zu haben:

Laut Clearstream müssen die Belege für eine Dividendenzahlung nach dem 01.07.2017 innerhalb von 2 Jahren nach Zahlungsdatum vorliegen. Für mich heißt das, Zahlung z.B. am 10.07.2017 = Deadline am 10.07.2019.

Wie lest Ihr die Clearstreamanweisung ? siehe hier

 

Interessant fande ich in obigem Dokument auch die Aussage, daß Clearstream auch den Antrag des Beneficial Owners bearbeitet, d.h. man kann auch direkt an Clearstream herantreten. Leider wollen sie aber einen Formbrief "Letter of Request for Reclaim", der von Clearstreams Kunden unterzeichnet ist. Und an dieser Stelle ist man wieder auf die Kooperation der Depotbank angewiesen.

 

Einen schönen Sonntag wünscht Euch

 

Opitan

Schade
Autor ★★★
38 Beiträge

@opitanIch verstehe es grundsätzlich auch so, dass die Belege für eine Dividendenzahlung ab dem 01.07.2017 eigentlich innerhalb von 24 Monaten nach Zahldatum vorliegen müssen. Seltsamerweise gibt es noch den Hinweis, dass die Dokumente wiederum 2 Monate vor der Deadline eintreffen müssen: "The deadline by which we must receive the documentation for a standard refund application is at the latest two months before the statutory deadline".

Habe ich es richtig verstanden, dass man nicht nur beim "Letter of Request for Reclaim" auf die Kooperation mit der Depotbankk angewiesen ist sondern auch bei dem "Credit Advice"?

Bin ich Verschwörungstheoretikerr wenn ich behaupte, die Behörden bauen soviele Formulare und Hürden auf, dass am Ende kaum jemand von den Finanzämtern die zuviel gezahlte Quellensteuer zurückbekommt?

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

@Schade  schrieb:

Bin ich Verschwörungstheoretikerr wenn ich behaupte, die Behörden bauen soviele Formulare und Hürden auf, dass am Ende kaum jemand von den Finanzämtern die zuviel gezahlte Quellensteuer zurückbekommt?


Ich glaube schon, denn die Quellensteuer von ausländischen Direktanlegern dürfte nur Peanuts darstellen. Der Hauptteil entfällt auf institutionelle Anleger, die so oder so die Mittel haben, ihre Rückforderung voranzutreiben.

Schade
Autor ★★★
38 Beiträge

@chiMit der Behauptung die Quellensteuer von ausländischen Direktanlegern dürften, relativ gesehen, nur Peanuts darstellen, hast Du leider recht.  Wenn überhaupt stecken insbesondere die Deutschen ihr Geldvermögen über Kapitallebensversicherungen, Pensionsversicherungen oder Fonds nur indirekt in Anleihen oder Aktien.

 

Um eines vorwegzunehmen: Ich habe keine Ahnung von Fonds, da ich nicht daran glaube, dass irgendjemand langfristig den Markt schlägt und somit habe ich nie einen Fond in meinem Portfolio gehalten und bin ausschließlich direkt in Aktien und Anleihen investiert.

 

Dennoch würde es mich sehr interessieren wie das mit der Quellensteuer bei einem Fond gehandhabt wird. Nehmen wir mal an ich hätte einen Aktienfond der Commerzbank in meinem comdirect-Depot und innerhalb dieses Aktienfonds befänden sich Aktien tschechischer Aktiengesellschaften. Benötigt dann nicht auch die comdirect/Commerzbank eine Ansässigkeitsbescheinigung von meinem Finanzamt, das Beneficial Owner-Formular, die Benificial Owner List etc etc? Ist es für einen Fondbesitzer überhaupt ersichtlich ob der Herausgeber des Fonds sich um die Erstattung/Vorabreduzierung der Quellensteuer kümmert? Je mer ich darüber nachdenke, desto mehr Zweifel kommen mir da.

ellipirelli
Einsteiger
1 Beiträge

Hallo ,

 

bin durch Zufall auf Deine Erfahrungen gestoßen. Wenn Du hier von einem Formular schreibst, welches meinst Du denn dann?

swolpoll
Experte ★★★
727 Beiträge

@ellipirelli : Gerne. Das erwähnte Formular zur Erstattung der Quellensteuer hatte mir der Energieversorger CEZ zugeschickt. Gruß, swolpoll