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Quellensteuer auf US-Aktien nach Umzug ins Ausland (Australien)

agendabender
Autor
4 Beiträge

Seit Anfang des Jahres habe ich meinen Wohnsitz in Australien und habe diesen Wohnsitz und ein aktualisiertes W-8BEN Formular an die Comdirect weitervermittelt.

 

Nun habe ich zum ersten Mal nach Aenderung des Wohnsitzes Dividenden auf US-Aktien erhalten und dabei festgestellt, dass 30% Quellensteuer abgezogen wurden. Meinem Verstaendnis nach besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Australien und USA welches einen reduzierten Quellensteuersatz von 15% vorsieht.

 

Ich verstehe daher nicht ganz wieso die kompletten 30% abgezogen wurden und ob hier nicht moeglicherweise ein Fehler vorliegt? Bei der Kundenhotline wurde mir mitgeteilt, dass dies so alles richtig waere und ich mich an die australische Steuerbehoerde wenden soll.

 

Falls es relevant sein sollte - es handelt sich um Microsoft Aktien (WKN 870747) und in der Vergangenheit (mit deutschem Wohnsitz) wurden lediglich 15% Quellensteuer einbehalten.

7 ANTWORTEN

Necoro
Mentor ★
1.071 Beiträge

Die comdirect bewertet ja nur, was aus deutscher Sicht zu tun ist. Australisches Steuerrecht und australische DBAs¹ sind der Bank insofern egal.

¹ Bis auf das eine mit D Mann (fröhlich)

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@agendabender  schrieb:

 

Ich verstehe daher nicht ganz wieso die kompletten 30% abgezogen wurden und ob hier nicht moeglicherweise ein Fehler vorliegt? Bei der Kundenhotline wurde mir mitgeteilt, dass dies so alles richtig waere und ich mich an die australische Steuerbehoerde wenden soll.

 


Ja, das ist wohl richtig. Sobald du deine Erträge in Australien versteuert hast, kannst du mit einer entsprechenden Bescheinigung die Erstattung der zuviel einbehaltenen US-Steuer beim IRS beantragen - zumindest theoretisch.

 

Pragmatische Lösung: verkaufe die US-Aktien, die bei der comdirect liegen (das ist für Ausländer steuerfrei) und kaufe sie bei einem australischen Broker neu.

 

 

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

agendabender

Vielen Dank fuer die schnelle Antwort - hatte mir schon gedacht, dass die Comdirect nichts von dem australischen DBA weiss, aber dass dies eventuell bei der USA Quellensteuer und auch mit dem W-8BEN anders sein koennte, schade!

 

Die "pragmatische Loesung" mit dem Verkauf und Neukauf der Aktien ist leider nicht ganz unproblematisch da hier die australische Kapitalertragssteuer (CGT) anfallen wuerde und das Timing fuer den Verkauf auch relevant ist - daher hatte ich auf eine "einfache Loesung" gehofft 🙂

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@agendabender  schrieb:

 

Die "pragmatische Loesung" mit dem Verkauf und Neukauf der Aktien ist leider nicht ganz unproblematisch da hier die australische Kapitalertragssteuer (CGT) anfallen wuerde und das Timing fuer den Verkauf auch relevant ist - daher hatte ich auf eine "einfache Loesung" gehofft 🙂


Welchen Bezugspunkt nehmen die Australier für den Kauf an? Das tatsächliche Kaufdatum im Ausland oder das Datum, an dem die australische Steuerpflicht entstand?

 

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

agendabender

@dg2210  schrieb:

@agendabender  schrieb:

 

Die "pragmatische Loesung" mit dem Verkauf und Neukauf der Aktien ist leider nicht ganz unproblematisch da hier die australische Kapitalertragssteuer (CGT) anfallen wuerde und das Timing fuer den Verkauf auch relevant ist - daher hatte ich auf eine "einfache Loesung" gehofft 🙂


Welchen Bezugspunkt nehmen die Australier für den Kauf an? Das tatsächliche Kaufdatum im Ausland oder das Datum, an dem die australische Steuerpflicht entstand?

 


Das wären so grob die australischen Regelungen:

- Marktpreis an dem Datum an dem die australische Steuerpflicht entstand.

 

- Kursgewinne werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert (Höchststeuersatz 45%).

 

- Kursgewinne nach einer Haltedauer von einem Jahr werden nur zur Hälfte versteuert.

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@agendabender  schrieb:

@dg2210  schrieb:

@agendabender  schrieb:

 

Die "pragmatische Loesung" mit dem Verkauf und Neukauf der Aktien ist leider nicht ganz unproblematisch da hier die australische Kapitalertragssteuer (CGT) anfallen wuerde und das Timing fuer den Verkauf auch relevant ist - daher hatte ich auf eine "einfache Loesung" gehofft 🙂


Welchen Bezugspunkt nehmen die Australier für den Kauf an? Das tatsächliche Kaufdatum im Ausland oder das Datum, an dem die australische Steuerpflicht entstand?

 


Das wären so grob die australischen Regelungen:

- Marktpreis an dem Datum an dem die australische Steuerpflicht entstand.

 

- Kursgewinne werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert (Höchststeuersatz 45%).

 

- Kursgewinne nach einer Haltedauer von einem Jahr werden nur zur Hälfte versteuert.


Das sind doch halbwegs vernünftige Regelungen...

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

agendabender

Etwas verwundert bin ich nun über eine Dividendenausschüttung einer weiteren US-Aktie (CITRIX). Diese Dividendenausschüttung habe ich eben mit der reduzierten Quellensteuer i.H.v. 15% erhalten.

 

Von daher erschliesst sich mir nicht ganz die oben genannte Begründung, dass Comdirect "nichts von dem DBA zwischen Australien und USA weiß" wenn ich jetzt bei einer weiteren Ausschüttung nur den reduzierten Satz zahle.

 

Jemand eine Idee?