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am 08.04.2024 20:11
@Silver_Wolf Der größte Teil der Fondsanteile hätte ohne Frist zurückgegeben werden können, da vor Einführung der Fristenregelung erworben.
Eine vernünftige Vorgehensweise einer Bank - auch einer Online-Bank - wäre es gewesen, diese auch sofort zurückzugeben. Stattdessen wurden offenbar alle Anteile mit einer Frist belegt, obwohl für den Großteil diese gar nicht gilt. Das ist nicht sehr kundenfreundlich.
@Jan77 : Versuche es beim Ombudsmann (so schon @dg2210 ). Zu verlieren hast Du nichts dabei, sondern nur zu gewinnen (oder es kommt eben nichts heraus). Jahre braucht der Ombudsmann sicher nicht.
Eine Rückübertragung - wie von @ehemaliger Nutzer vorgeschlagen - wird vermutlich nicht gehen. Könntest Du aber probieren.
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am 08.04.2024 20:40
Bei Anteilen, die vor 2013 gekauft worden, gibt es keine Kündigungsfrist.
Wenn ich eine Rückgabe der Anteile beauftrage (also die Anteile kündige), sollte ich davon ausgehen können, dass die Bank das berücksichtigt.
Es geht auch nicht um eine Beratung, sondern einfach nur um eine korrekt Ausführung des Auftrages, was die Bank nicht geschafft hat und sich nun weigert den Fehler zu korrigieren.
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am 08.04.2024 20:43
Danke für den Tipp.
Ist das der Ombudsmann für comdirect?:
Ombudsmann der privaten Banken
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Telefon: 030 - 16 63 31 66
Telefax: 030 - 16 63 31 69
E-Mail: schlichtung@bdb.de
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am 08.04.2024 22:12
@Jan77 schrieb:
Ist das der Ombudsmann für comdirect?:
Ja.
Was leider nicht so gut klingt: (Zitat)
Aufgrund hoher Eingangszahlen kann es bis auf Weiteres zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. Bitte sehen Sie freundlicherweise von Nachfragen zum Verfahrensstand ab.

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