Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Pauschale Besteuerung ETF DBX1DS

AS68
Autor
2 Beiträge

Hallo Allerseits

 

Als Möglichkeit auf fallende Dax Kurse zu setzen habe ich gelegendlich DBX1DS gekauft. Bisher hat das wie geplant funktioniert. Jetzt habe ich mir damit aber ein Problem eingehandelt. Ich habe einige Anteile im Dezember gekauft und am 2 Januar wieder verkauft. Der kurzfristige Gewinn lag bei cirka 2%. Womit ich nicht gerechnet habe war folgende Aussage auf der Abrechnung :

 

Das Veräußerungsergebnis wurde pauschal ermittelt, da zur fiktiven Veräußerung zum 31.12.2017 i.S.d. § 56 Abs. 2 und 3 InvStG kein Bewertungskurs vorliegt. Eine abschließende Besteuerung ist im Rahmen der persönlichen Veranlagung zu klären.

 

Inder Konsequenz wurde 30% des gesamte Verkauserlös als Gewinn angenommen und besteuert. Also wurden knapp 10% an das Finanzamt abgeführt. Smiley (traurig)

 

Gibt es dafür irgendwann eine Nachberechnung, wenn ein Bewertungskurs vorliegt?

Oder muss ich mich selbt drum kümmern?

15 ANTWORTEN

eckhardschnell
Experte ★★★
663 Beiträge

Hallo @SMT_Philipp,

 

Danke für die detaillierte Auskunft. Insbesondere für die gute Nachricht 

"Fakt ist, dass wir bei Lieferung des Umtauschdatensatzes für die Übergangsregelung einen vorher erfolgten pauschalbesteuerten Verkauf mit den neuen gelieferten Daten neu steuerlich betrachten.  Ihr als Kunden müsst nichts veranlassen. "

 

Damit kann ich leben. 

Grüße Eckhard

chairman_1
Experte ★★
335 Beiträge

...damit müssen wir alle leben. 

Ich würde mich aber ärgern, falls  die mich interesserienden Fonds-Gesellschaften sich tatsächlich bis zur Höchstfrist Zeit lassen würden. Das würde nämlich auch bei überschaubarer Handelstätigkeit bedeuten, dass der Freistellungsauftrag sehr schnell aufgebraucht ist und man "lustig" nicht geschuldete Steuern zahlt.

Kann sich comdirect nicht selbst um die Daten kümmern?...im Interesse der Kunden...

SMT_Philipp
ehemaliger Mitarbeiter
1.562 Beiträge

chairman_1 schrieb:

...damit müssen wir alle leben. 

Ich würde mich aber ärgern, falls  die mich interesserienden Fonds-Gesellschaften sich tatsächlich bis zur Höchstfrist Zeit lassen würden. Das würde nämlich auch bei überschaubarer Handelstätigkeit bedeuten, dass der Freistellungsauftrag sehr schnell aufgebraucht ist und man "lustig" nicht geschuldete Steuern zahlt.

Kann sich comdirect nicht selbst um die Daten kümmern?...im Interesse der Kunden...


Hallo @chairman_1,

 

hier noch ein kleines Update zu deiner Beruhigung. 🙂 

Die Frist bis zum 31.12. gilt hauptsächlich für Fonds, die nicht gehandelt werden bzw. für die es keine Kursinformationen gibt. Das wäre also eher die Ausnahme als die Regel. Die allermeisten Fondsgesellschaften werden die Daten deutlich früher liefern.

 

Viele Grüße

Philipp

 

 


In der Kürze liegt die Wü

chairman_1
Experte ★★
335 Beiträge

...danke für die Beruhigungspillen.

Kann ich eigentlich bereits vor dem Verkauf feststellen, ob der Fonds die Daten bereits geliefert hat.

SMT_Philipp
ehemaliger Mitarbeiter
1.562 Beiträge

Hallo @chairman_1,  

 

aktuell liegen die Daten für WKN DBX1DS noch immer nicht vor. Im Zweifel am besten vor dem Verkauf in der Kundenbetreuung anrufen. 🙂  

 

Beste Grüße

Philipp


In der Kürze liegt die Wü

AS68
Autor
2 Beiträge

Hallo

 

Vielen Dank für die Beruhigung.

 

Bei mir ist jetzt Alles nachberechnet worden.

 

Alle Abzüge sind exakt wieder ausgeglichen.  Smiley (fröhlich)

 

Mit freundlichen Grüßen