04.01.2018 09:09 - bearbeitet 04.01.2018 09:10
Hallo @bäumlein,
leider sind die bisherigen Antworten auf Deine Frage teilweise ungenau.
Es gilt kurz und knapp: Bei allen verbrieften Wertpapieren, also einfach gesagt bei allen Wertpapieren, die eine WKN (ISIN) besitzen, gibt es und gab es definitiv keine Nachschusspflicht. Noch nie!
Turbo-Zertifikate, Knock-Outs, Faktor-Zertifikate, Mini-Futures und dergleichen können also im schlimmsten Fall auf Null fallen, niemals jedoch darunter.
Eine Nachschusspflicht bestand früher beispielsweise im CFD-Bereich. Das sind Finanzinstrumente, die keine WKN haben, also keine Wertpapiere. Der obige Beitrag zum Verbot der Nachschusspflicht bezieht sich also im wesentlichen auf CFDs; Deine ursprüngliche Frage bezieht sich aber auf etwas anderes, nämlich auf Zertifikate.
Viele Grüsse aus München
nmh
am 04.01.2018 09:30
am 04.01.2018 10:19
Sehr guter Punkt von @chi.
Ein Beispiel: Bei der Münchener Rück, WKN 843002, wurden alle Aktionäre am 30.12.1998 aufgefordert, 5 DM pro Aktie auf den Nennwert einzuzahlen.
Allerdings war das keine Nachschusspflicht. Wer der Aufforderung nicht nachkam, dessen Aktien wurden einfach in die WKN 843005 umgetauscht.
nmh
am 27.02.2018 11:34
Nur der Vollständigkeit halber, Futures hätten eine Nachschusspflicht... Allerdings lassen sich diese nicht über comdirect handeln, soweit ich weiß...