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KVG-Information wurde nicht weitergeleitet

FD774
Experte ★
170 Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich war einigermassen überrascht, als ich für meinen ISHSII-DLHY CORP BD DLDIS(A1H5UN) am 27.02.2026 eine Ausschüttung erhielt. Der Fonds hat bislang immer nur im Mai und November ausgeschüttet.

 

Daraufhin habe ich bei iShares nachgefragt und die entsprechende Mitteilung an die Anteilsinhaber erhalten (von Anfang November 2025). Damit verbunden war der Hinweis, dass entsprechende Informationen an Depotstellen, Banken und Broker weitergegeben werden, die wiederum verpflichtet sind, diese an die entsprechenden Kunden weiterzuleiten. Das ist hier nicht erfolgt und sollte so nicht sein. Ich habe festgestellt, dass auch ein anderer iShares ETF betroffen ist, zu dem ich ebenfalls keine Mitteilung erhalten habe.

 

Vielleicht könnte @SMTcomdirect da mal nachhaken. Die Mitteilungen von iShares zur Umstellung auf Quartalsausschüttung habe ich angehängt.

 

Viele Grüße

FD774

5 ANTWORTEN

Floppy85
Mentor ★
1.441 Beiträge

Also ich sehe in dem Link "Ausschüttend (zuletzt 19.02.2026, 1,44 USD) 

 

Warum sollte eine gesonderte Info von der comdirect kommen, wenn eine Ausschüttung ansteht ? 

 

 

FD774
Experte ★
170 Beiträge

Lies meinen Beitrag bitte nochmal. Es geht darum, daß der Fonds von halbjährlicher auf vierteljährliche Ausschüttung umgestellt hat und die Mitteilung der KVG an comdirect nicht an mich weitergeleitet wurde.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge
  

 

 Damit verbunden war der Hinweis, dass entsprechende Informationen an Depotstellen, Banken und Broker weitergegeben werden, die wiederum verpflichtet sind, diese an die entsprechenden Kunden weiterzuleiten.


 

Die obige Aussage ist schlicht falsch.

 

Die vermeintlich verpflichtende Weiterleitung von Nachrichten wurde schon öfter thematisiert.
Geregelt wird die „Weitergabe von Nachrichten“ in den Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte.

Bei einer Umstellung der Ausschüttungsfrequenz gibt es seitens des Kunden keinen Handlungsbedarf, eine Weiterleitung dieser Information ist mithin nicht erforderlich.
Davon abgesehen sollte man sich als Anleger regelmässig selbst aktiv um Informationen zu seinen „ Investitionen“ kümmern.

Das ist keine Bringschuld der Bank sondern eine Holschuld des Anlegers.

Werden in den „Wertpapier-Mitteilungen” Informationen veröffentlicht,

die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der Bank solche

Informationen vom Emittenten oder von ihrem ausländischen Verwahrer/

Zwischenverwahrer übermittelt, so wird die Bank dem Kunden diese

Informationen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposi-

tion des Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigung

des Kunden zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. 

FD774
Experte ★
170 Beiträge

@ehemaliger Nutzer 

 

Vielen Dank für die Aufklärung. In diesem Fall bestand also keine Verpflichtung der comdirect die Mitteilung weiterzuleiten und iShares hat Mist erzählt. Alles klar!

CurtisNewton

@ehemaliger Nutzer  schrieb:
  

Bei einer Umstellung der Ausschüttungsfrequenz gibt es seitens des Kunden keinen Handlungsbedarf, eine Weiterleitung dieser Information ist mithin nicht erforderlich.

Dies wird aber von den Banken sehr unterschiedlich gelebt. Ich habe auch schon Mitteilungen weitergeleitet bekommen, bei denen ein ETF umbenannt wurde oder sich die Postanschrift irgendeines UCITS Konstruktes ändert - in beiden Fällen mit dem expliziten Hinweis im Dokument dass für mich kein Handlungsbedarf besteht

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"Video meliora proboque, deteriora sequor"