am 12.02.2019 11:08
nmh, mein lieber
mit 14 !!
verh. --nein
Erotik --nein ( Mafia i. Rücken )
jeklüngelt --ja
Eis essen --ja
roten ausprobiert --ja
jeraucht --ja
Und DAS andere, entschuldige ...ich vergaß, kommt nicht wieder vor.
Grüße nach München
DER Nachbar wartet, zum Käffchen
un nu wieder sachlich, sonst.............................
hhh
am 12.02.2019 11:14
Danke Pramax,
bezüglich
...wenn ich schon *nicht richtig schreiben kann,
...dann eben Smilies.
Tanti wird bei Insider oft für
lallallalal genannt
liche Grüße zurück.
hhh
* das überlasse ich anderen, die meinen es zu können....Achtung
am 12.02.2019 14:48
@SMT_Philipp schrieb:Gibt es keine Restwertzahlung oder ist der Veräußerungserlös negativ, gibt es keine Verlustverrechnung.
Veräußerungserlös ist der Betrag, der nach dem Verkauf nach Abzug aller Gebühren noch übrigbleibt? Das würde also bedeuten, wenn die Verkaufsgebühren in Summe höher sind als der Restwert der Papiere, wird der Verlust nicht angerechnet?
Viele Grüße
Weinlese
12.02.2019 14:57 - bearbeitet 12.02.2019 14:58
12.02.2019 14:57 - bearbeitet 12.02.2019 14:58
Ja, leider. Nach meinen Informationen ist das die derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung. Und da bei 0,001 EUR Restwert der Erlös regelmässig kleiner ist als die Gebühren, gibt es keine Verlustverrechnung.
Siehe auch BMF-Schreiben IV C 1 - S 2252/08/10004 :017 vom 18. Januar 2016, dort Randziffer 59:
"Eine Veräußerung liegt nicht vor, wenn der Veräußerungspreis die tatsächlichen Transaktionskosten nicht übersteigt. Wird die Höhe der in Rechnung gestellten Transaktionskosten nach Vereinbarung mit dem depotführenden Institut dergestalt begrenzt, dass sich die Transaktionskosten aus dem Veräußerungserlös unter Berücksichtigung eines Abzugsbetrages errechnen, wird zudem ein Veräußerungsverlust nicht berücksichtigt."
Sollte ich etwa doch recht gehabt haben? Unglaublich!
nmh
am 12.02.2019 15:07
Finde ich eine sehr merkwürdige Regelung, aber gut ... Sollte man mal im Hinterkopf behalten. Danke für die Bestätigung!
Viele Grüße
Weinlese
am 12.02.2019 15:11
Wie gesagt nochmal, in meinem Fall war der Verkaufserlös auch negativ - ich hatte keine 9901 Scheine, und der Erlös war dann durch die Gebühren eben negativ.
Trotzdem wurde der Verlust steuerlich angerechnet.
12.02.2019 15:13 - bearbeitet 12.02.2019 15:16
12.02.2019 15:13 - bearbeitet 12.02.2019 15:16
Ich antworte @Weinlese mal im Namen der Finanzverwaltung (das ist nicht meine Meinung😞
Sooooo merkwürdig ist die Regelung gar nicht. Ein Verkauf einer Sache, bei der die Spesen den Verkaufserlös übersteigen, ist wirtschaftlich nicht sinnvoll. Warum sollte ich etwas verkaufen, wenn ich noch dafür bezahlen muss?
Der einzige Grund für den Verkauf ist also die Steuer. Tatbestände, deren einziger Zweck die Steuerreduzierung ist, gelten aber als "Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten" und fallen unter Par. 42 der Abgabenordnung.
Aus diesem Grund ist ein Verkauf aus steuerlicher Sicht nicht anzuerkennen, wenn der Verkauferlös niedriger ist als die Spesen.
nmh
am 12.02.2019 15:29
@baha hat es allen durch faktisches Handeln gezeigt!
@nmh haben wir endlich mal bei einem (winzigen) Fehler erwischt
Ich lasse wohl dennoch die Finger von KO-Zertifikaten...Mein Ziel ist es ja nicht, steuerliche Verluste zu produzieren sondern möglichst hohe Gewinne
Spannende Diskussion jedenfalls!
Gruß,
swolpoll
am 12.02.2019 16:09
Drei Möglichkeiten:
a) Ich habe einen Fehler gemacht. Veraltete Information?
b) Die Bank von @baha hat den Verkauf steuerlich nicht richtig abgerechnet.
c) Beides.
Du solltest nicht grundsätzlich Hebelzertifikate verteufeln. Die können schon sehr praktisch sein, vor allem, wenn Du den Hebel nicht zu hoch wählst und Verluste strikt per Stopkurs begrenzt.
Ich nutze Hebelzertifikate schon seit vielen Jahren, unter anderem um bei US-Aktien die lästige vierteljährliche Dividendenzahlung (macht mir viel Arbeit) zu vermeiden. Die Dividende wird ins Zertifikat re-investiert (je nach Emittent zu 100%). Ausserdem erspare ich mir die Erstattung von Quellensteuer; das übernimmt der Emittent des Zertifikates. Diese Zertifikate haben dann einen Hebel zwischen 1,0 und 1,5.
Und wer auf fallende Kurse setzen möchte, tut sich ebenfalls mit Hebelzertifikaten am leichtesten.
nmh
am 12.02.2019 16:39
@nmh: Ui, das ist mal wieder eine interessante Idee von Dir...Aber:
- Ich persönlich mag gerne möglichst oft Dividenden verbuchen
- Das macht ja so nur bei Endlos-Zertifikaten Sinn und die kosten eine jährliche Gebühr
- Quellensteuer USA wird bei comdirect eh automatisch angerechnet und andere Depots habe ich nicht
- Zum Investieren will ich aus psychologischen Gründen die Aktie und nicht ein Derivat davon...
Gruß,
swolpoll