am 19.06.2018 17:35
Bin 5 Minuten zu spät dran gewesen mir ist der Knock Out auf Heidelberger Zement DD1MWU verfallen.
Meine Frage bekommt man da ne Steuergutschrift(Gegenrechnung)
Meine zweite Frage ist Wie hoch muss mindestens der Wert sein, da beim Verkauf die Gebühren noch abgehn?
Sonst kommt unter Umständen kein Wert raus,gibts dann ne Steuergutschrift?
Manche Banken setzen die Gebühren dann auf 0 und man bekommt dann die Steuergutschrift.Bei manchen geht das nicht.
Würde mich freuen zu erfahren wies hier gehandhabt wird.
Gruss Bambus
am 19.06.2018 18:32
Hallo @Bambus,
herzlich willkommen in der Community.
Wenn Wertpapiere (z.B. Knock Out Produkte) wertlos verfallen bekommst du keine Steuergutschrift. Die musst die Papiere rechtzeitig verkaufen und zwar so, dass nach Abzug aller Gebühren noch ein positiver Verkaufserlös übrig bleibt (sonst gibt’s keine Steuergutschrift).
Mir ist nichts bekannt, dass comdirect beim Verkauf von Knock Out Produkten keine Orderentgelte verlangt, wenn der Erlös unter einer bestimmten Grenze liegt (so etwas gibt’s meines Wissens nur beim Handel mit Bezugsrechten, wenn der Verkaufserlös unter 25€ liegt).
Gruß paba
am 19.06.2018 19:25
Hallo,
falls es dir hilft. Dies ist ein Zitat von der Website der DZ Bank
"Das Produkt kann während seiner Laufzeit verfallen, sofern ein Knock-out-Ereignis eintritt. Ein Knock-out-Ereignis tritt ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal auf oder unter der Knock-out-Barriere liegt. In diesem Fall beträgt der Auszahlungsbetrag je Produkt 0,001 EUR und wird am Rückzahlungstermin gezahlt, wobei der Auszahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Optionsscheine berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Optionsscheine halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt."
Das heißt, dass du eine Restzahlung bekommst und somit deine Verluste verrechnen kannst.
Gruß
am 19.06.2018 23:06
Vielen Dank,jetzt bin ich mal gespannt.
hab gehört bei einer Bank gabs ne Steuergutschrift bei einem Wert von 0,30-
Da wurde dann keine Bankgebühren verlang.
Dabei handelte es sich um
Optionsscheine die ein Tag vor Fälligkeit verkauft wurden.
Morte schrieb auf meinen Beitrag ja es gibt eine Verrechnung
am 19.06.2018 23:15
Hallo Morte
jetzt bin ich mal gespannt ob ich den Steuerausgleich bekomme.
paba meinte nein.
na ja, selber Schuld hätte mit Stops arbeiten sollen.
Also Danke nochmal
Gruss Bambus
am 19.06.2018 23:44
es ist echt schon einige Zeit her, als ich mal OS gehandelt habe, aber eben mit weniger als minimalsten Einsatz (war in den Genuss gekommen, nur 0,8% Provision zu zahlen, ohne mindest Entgeld). Ich war mir sehr sicher, das obwohl beide verfallen sind, ich eine Gutschrift erhielt, aber ich konnte eben auf die schnelle keine Bestätigung dafür finden. Derzeit ist mein Ansatz halt eher, überzeugt sein, kaufen und halten bis man im Plus ist... 😉 Da passen Optionsscheine derzeit nicht so recht rein.
Aber ich denke mal das es alle Anbieter wohl Wetbewerbstechnisch machen müssen, das sie ein paar Cent für einen verfallenen Optionsschein zahlen.
am 19.06.2018 23:53
Hallo Zargoras
Danke Dir,hab nochmal nachgeschaut,da steht bei dem Schein er verfällt dann wertlos.
Jetzt lass ich mich einfach mal überraschen
Gruss Bambus