am 07.07.2023 14:09
Hallo,
ich habe eben gesehen, dass mir zusätzlich zur Kapitalertragssteuer auch Kirchensteuer auf Aktiengewinne abgezogen wurde, und das seit Jahren. Die Aussage vom Finanzamt war, dass bei mir keine Kirchenzugehörigkeit hinterlegt ist und Sie so einen Fall noch nie hatten. Was mache ich jetzt?
Warum zieht mir Comdirect dann Kirchensteuer ab und wie bekomme ich die Abzüge (über Jahre) zurück?
Danke vorab!
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 07.07.2023 16:00
Hallo @Philip85,
ich würde an deiner Stelle wirklich in die Deroystrasse in München fahren und mir das kostenfrei erklären lassen. Austrittsbescheinigung etc. mitnehmen und ggf. auch den Steuerbescheid 2022 dabei haben.
Dort kann man Dir exakt sagen, wann die Banken die neuen Daten ziehen (Oktober? November?) und bis wann die Daten beim Zentralamt für Steuern korrigiert werden. Und ob es beispielsweise bei Vorlage Deiner Unterlagen alles von sich aus korrigiert.
Vielleicht ist ja Dein Steuerbescheid 2022 noch nicht verfristet. Taktischer Tipp: Möglichst am Vormittag hingehen, nicht unbedingt den einen Nachmittag. Und dort nach einer Korrektur fragen. Immerhin kann wegen dieser Frage keine Verböserung des Bescheids eintreten.
Schau auch mal bei Deinen anderen Banken nachsehen ob die "freiwillige Kirchenabgabe" abgezogen wird.
Liebe Grüße aus dem sonnigen Landkreis
Gluecksdrache
am 07.07.2023 16:10
@Glücksdrache schrieb:wann die Banken die neuen Daten ziehen (Oktober? November?)
1. September bis 31. Oktober wie oben schon genannt 😉
Das ist aber nur die Regelabfrage. Wenn die Korrektur danach erfolgt ist das auch nicht weiter tragisch, dann kann die Bank eine Anlassabfrage veranlassen und dann gilt das genauso für's Folgejahr.
am 07.07.2023 16:13
Dein Wissen ist perfekt und detailliert, das ist super, @Tarulia!
07.07.2023 17:25 - bearbeitet 07.07.2023 18:15
Hallo,
die zu Unrecht einbehaltene Kirchensteuer für die alten Jahre kannst du dir regelmäßig unabhängig von der Rechtskraft der alten Steuerbescheide vom Finanzamt erstatten lassen.
Um diese Frage beurteilen zu können, müsste man aber erst einmal wissen, ob neben der Festsetzung von Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag seitens des Finanzamts auch eine Festsetzung der Kirchensteuer erfolgt ist (steht direkt im Kopf des Steuerbescheides).
Denn AO-rechtlich sind das getrennte Steuerbescheide (die nur auf einem Papier erfolgen).
Auch sind die Anrechnungen von Steuerabzugsbeträgen (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer etc) auf die festgesetzte Steuer eigene Verwaltungsakte, die auch nur zufällig auf dem gleichen Papier wie die Festsetzung der Steuer erfolgen. Dort gelten beispielsweise auch andere Änderungsvorschriften (insbesondere Par 130 und 131 AO).
Lange Rede, kurzer Sinn: Je nachdem, über wie viel Geld wir reden, macht es möglicherweise Sinn, einen Steuerberater zu kontaktieren. Dass die Steuerbescheide rechtskräftig sind, ist regelmäßig kein Problem.
Viel Erfolg
Lukas
am 07.07.2023 18:11
am 07.07.2023 18:14
👆Der ist allerdings wie gesagt nur sinnvoll wenn man wirklich kirchensteuerpflichtig ist. Wenn der Datenbestand beim BZSt einfach falsch ist dann kann man ihn einfach korrigieren lassen. Und aufgrund der Frist wäre der für das nächste Jahr sowieso schon zu spät dran. Ein weiterer Grund warum die Korrektur beim BZSt sinnvoller ist.
am 07.07.2023 18:15
@Philip85 schrieb:Hallo,
ich habe eben gesehen, dass mir zusätzlich zur Kapitalertragssteuer auch Kirchensteuer auf Aktiengewinne abgezogen wurde, und das seit Jahren.
Das merkst du erst nach Jahren?
Das kann ich nun überhaupt nicht nachvollziehen.
Liest du keine Abrechnungen? 😞
am 07.07.2023 19:44
Nach deiner Meinung dazu habe ich nicht gefragt. Nein, ich schaue mir die Abrechnung in der Regel nicht im Detail an, sondern nur in der steuerübersicht.
am 07.07.2023 19:56
Ok danke. Comdirect ist kein langzeit Depot, daher nutze ich es wenig. Habe nur diese Woche eine große Position mit hohem Gewinn verkauft und nachgeschaut, aber das kann ich ja über die Steuer zurück bekommen. Gleiches gilt für Verkäufe 22, da steht meine Steuer ebenfalls noch aus
am 07.07.2023 22:58
In den meisten Fällen werden die Kapitalerträge doch in der Steuererklärung mit der JStB angegeben und Günstigerprüfung beantragt.
Was ist denn seitens des FA in den Steuerbescheiden mit der zuviel/zu unrecht bankseitig abgezogenen Kirchensteuer passiert ?