am 07.07.2023 14:09
Hallo,
ich habe eben gesehen, dass mir zusätzlich zur Kapitalertragssteuer auch Kirchensteuer auf Aktiengewinne abgezogen wurde, und das seit Jahren. Die Aussage vom Finanzamt war, dass bei mir keine Kirchenzugehörigkeit hinterlegt ist und Sie so einen Fall noch nie hatten. Was mache ich jetzt?
Warum zieht mir Comdirect dann Kirchensteuer ab und wie bekomme ich die Abzüge (über Jahre) zurück?
Danke vorab!
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 07.07.2023 14:35
@Philip85 schrieb:Warum zieht mir Comdirect dann Kirchensteuer ab und wie bekomme ich die Abzüge (über Jahre) zurück?
Weil comdirect offensichtlich das Kirchensteuermerkmal geliefert bekommt und daher zum Abzug verpflichtet ist. Ob die Lieferung korrekt ist kann und darf die Bank nicht beurteilen und kann ihr an sich auch egal sein.
s. dazu § 51a Abs 2c Satz 1 Nr. 3
Die Bank fragt das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAm) beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Was immer da zurückkommt ist für die Bank bindend.
@Philip85 schrieb:Die Aussage vom Finanzamt war, dass bei mir keine Kirchenzugehörigkeit hinterlegt ist und Sie so einen Fall noch nie hatten. Was mache ich jetzt?
Dass das Finanzamt so einen Fall angeblich noch nie hatte würde ich mal sehr stark anzweifeln. Das Finanzamt kann aber die Daten nochmal beim BZSt einmelden, oder du kannst dich selbst dorthin wenden.
Mit der nächsten Regelabfrage (im September oder Oktober) würde dann die KiSt für das Folgejahr entfallen.
Ansonsten kannst du dir die KiSt ja beim FA zurückholen. Dass die das nicht wissen würde mir aber auch zu denken geben...
am 07.07.2023 14:42
Hallo und herzlich willkommen!
Das hat mit dem Datenschutz zu tun... wenn du bei der entsprechenden Gelegenheit das betreffende Häkchen (nicht) gesetzt hast musst Du Deine Bank selber über Dein entsprechendes Steuermerkmal zur Religion informieren.
(falls ich mich richtig erinnere)
Gruß Crazyalex
07.07.2023 15:00 - bearbeitet 07.07.2023 15:01
Hallo @Philip85, hallo @Tarulia,
hallo Community,
die Antwort von @Tarulia sieht für mich perfekt aus. Der Finanzamts-Mitarbeiter hat Dir eine sehr saloppe Auskunft gegeben.
Das Feld "Religionszugehörigkeit" kann gar nicht leer sein. Es steht entweder eine der vielen Religionsgemeinschaften drin, die zum Kirchensteuer Abzug berechtigt ist, oder im Feld steht "Keine". Das Kirchensteuer Feld kann also niemals "leer" sein, das würde bedeuten, dass es gar keinen Feldinhalt hätte - EDV technisch gar nicht möglich.
Aus dem Feldinhalt ergibt sich ja dann die Multiplikation mit 8 oder 9 % (je nach Bundesland) des Steuerbetrages oder eben 0 Prozent.
Auf alle Fälle lohnt es sich, beim Finanzamt noch mal nachzufragen. Gehe doch mal mit Steuernummer etc. zum "Servicecenter" Deines Finanzamtes und lass es Dir erklären.
Die Bank selber darf das Merkmal, welches sie regelmäßig aus den Daten des Bundeszentralamtes für Steuern zieht, nicht ändern.
Ich wünsche viel Erfolg und habe großen Respekt für Deine damalige Entscheidung.
Liebe Grüße
Gluecksdrache
am 07.07.2023 15:10
@Crazyalex schrieb:Du Deine Bank selber über Dein entsprechendes Steuermerkmal zur Religion informieren.
Die Bank darf das Merkmal nur vom BZSt entgegennehmen. Die Bank kann mit einem Nachweis des Kunden (Austrittsbescheinigung) nur eine Anlassabfrage beim BZSt stellen um das Merkmal neu abzurufen, der Nachweis allein ist aber für die Bank nicht ausschlaggebend für den Steuerabzug.
Was du eventuell meinst ist das Gegenteil. Man kann beim BZSt der Mitteilung der Kirchenzugehörigkeit an die Banken widersprechen, sodass das Merkmal grundsätzlich nicht gemeldet wird. Befreit aber natürlich auch nicht vom Kirchensteuerabzug wenn er korrekt wäre und müsste dann beim FA nachversteuert werden.
am 07.07.2023 15:10
@Tarulia schrieb:
@Philip85 schrieb:Warum zieht mir Comdirect dann Kirchensteuer ab und wie bekomme ich die Abzüge (über Jahre) zurück?
Weil comdirect offensichtlich das Kirchensteuermerkmal geliefert bekommt und daher zum Abzug verpflichtet ist. Ob die Lieferung korrekt ist kann und darf die Bank nicht beurteilen und kann ihr an sich auch egal sein.
s. dazu § 51a Abs 2c Satz 1 Nr. 3
Kleine Ergänzung: Der Abruf erfolgt nur, wenn du dies erlaubt hast. Du kannst dem Datenabruf jederzeit widersprechen, dann bekommt die Bank diese Daten nicht geliefert und zieht auch keine Kirchensteuer ab.
am 07.07.2023 15:13
@dg2210 schrieb:Kleine Ergänzung: Der Abruf erfolgt nur, wenn du dies erlaubt hast. Du kannst dem Datenabruf jederzeit widersprechen, dann bekommt die Bank diese Daten nicht geliefert und zieht auch keine Kirchensteuer ab.
Richtig, auf den Sonderfall war ich ursprünglich nicht eingegangen weil eine Übermittlung ja offenbar stattfindet (sonst gäb es keinen Abzug). Aber ja, erwähnt habe ich ihn in meiner zweiten Antwort zeitgleich mit deiner 🙂
am 07.07.2023 15:46
Danke für die zahlreichen Antworten. D.h. Ich sollte mich ans Zentralamt für steuern wenden, ich habe jetzt bei meinem Finanzamt nachgefragt?
Wie kann ich mir die Steuer zurück holen, meine Steuererklärungen sind ja alle abgegeben (bis auf 2022)?
Und wo kann ich dem datenabruf wiedersprechen, so dass comdirect keine KiSt mehr abzieht ?
Vielen Dank
am 07.07.2023 15:48
Hier war die assuage vom Finanzamt München, dass ich keiner Religion angehöre, also eigentlich alles richtig.
am 07.07.2023 15:53
@Philip85 schrieb:Danke für die zahlreichen Antworten. D.h. Ich sollte mich ans Zentralamt für steuern wenden, ich habe jetzt bei meinem Finanzamt nachgefragt?
Normalerweise sollte dein Finanzamt eine Möglichkeit haben die Daten beim BZSt nachzumelden bzw. zu korrigieren. Wenn sie das nicht können oder wollen dann müsstest du dich wohl selbst dahin wenden, ja.
@Philip85 schrieb:Wie kann ich mir die Steuer zurück holen, meine Steuererklärungen sind ja alle abgegeben (bis auf 2022)?
Dem Bescheid kann man ja grundsätzlich widersprechen wobei die Fristen dafür wahrscheinlich abgelaufen sind. Ob und wie das dann bei einer offensichtlich falschen Datenlage noch nachträglich geht weiß ich nicht. Da wärst du bei einem Steuerberater wahrscheinlich besser aufgehoben.
@Philip85 schrieb:Und wo kann ich dem datenabruf wiedersprechen, so dass comdirect keine KiSt mehr abzieht ?
Ebenfalls beim BZSt, aber das macht natürlich nur Sinn wenn du tatsächlich kirchensteuerpflichtig bist, was ja nach deiner Aussage nicht korrekt ist. Wenn die Angabe dort korrigiert wird ist der Widerspruch ja auch sinnlos.
Für die Einreichung des Widerspruchs ist es aber dieses Jahr eh schon zu spät.