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am 01.02.2024 21:43
Am 27.11.2023 wurde eine 5,25% Anleihe von FCR Immobilien in eine 7,25% Anleihe von FCR Immobilien
umgetauscht. Bei Onvista war der Anschaffungskurs mit 77% eingestellt worden. Bei der Deutschen Bank
mit 98%ausgewiesen, obwohl der Nennwert gleich geblieben ist. Auch die Anschaffungskurse der alten 5,25% Anleihe lagen bei beiden Banken um die 100%. Frage? Wer kann mir den richtigen Anschaffungskurs
erklären.
MfG Aika
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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Anleihen
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02.02.2024 05:22 - bearbeitet 02.02.2024 05:27
@Aika schrieb:Am 27.11.2023 wurde eine 5,25% Anleihe von FCR Immobilien in eine 7,25% Anleihe von FCR Immobilien
umgetauscht. Bei Onvista war der Anschaffungskurs mit 77% eingestellt worden. Bei der Deutschen Bank
mit 98%ausgewiesen, obwohl der Nennwert gleich geblieben ist. Auch die Anschaffungskurse der alten 5,25% Anleihe lagen bei beiden Banken um die 100%. Frage? Wer kann mir den richtigen Anschaffungskurs
erklären.
MfG Aika
Es gilt § 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen)
Hier greift BMF Rz 66/66a
„Werden im Rahmen von Umschuldungsmaßnahmen auf Veranlassung des Schuldners/Emittenten die ursprünglich ausgegebenen Wertpapiere durch den Schuldner gegen neue Wertpapiere getauscht, ist als Veräußerungserlös der hingegebenen Wertpapiere und als Anschaffungskosten der erhaltenen Wertpapiere der Börsenkurs der erhaltenen Wertpapiere anzusetzen. Ist dieser Börsenkurs nicht zeitnah ermittelbar, wird es nicht beanstandet, wenn stattdessen auf den Börsenkurs der hingegebenen Wertpapiere abgestellt wird.“
Die Vorgabe zur Abwicklung erhalten die Banken von WM- Datenservice.
Theoretisch kann der Kurs bei den beiden Banken aufgrund unterschiedlicher Buchungstage auch deutlich unterschiedlich sein.
Im Ergebnis ist der Kurs aber völlig egal, da alles steuerneutral abgewickelt wird,
Fiktiver Verkaufswert der Altanleihe = Fiktiver Anschaffungswert der Neuanleihe
Beim Tausch hast du aus dem fiktiven Verkauf der Altanleihe schon entsprechend hohe Steuern gezahlt/ erhalten.

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