am 02.05.2025 08:51
Hallo zusammen,
ich lebe im EU Ausland, somit werden die Steuern auf die Kapitalerträge nicht von comdirect einbehalten. Ich muss die Erträge selbst bei der Steuerklärung angeben. Ich hatte gehofft, dass ich die Erträge anhand der Jahressteuerbescheinigung ermitteln kann. Dort finde ich zwar folgende Zeile: "Im Bescheinigungszeitraum waren Investmentanteile vorhanden oder wurden veräußert."
Aber das ODER irritiert schon sehr, dazu bin ich nicht sicher, ob es sich um den Verkaufserlös oder den Gewinn (Erlös - Kosten) handelt.
Kann ich die benötigten Informationen aus der Steuerbescheinigung bekommen oder braucht es dafür die (kostenpflichtige!) Erträgnisaufstellung?
Vielen Dank!
am 03.05.2025 01:22
@gl287 schrieb:
Bei zwei Papieren sind allerdings keine Anschaffungskosten in der Abrechnung angegeben. Ich vermute, dass es damit zusammenhängt, dass diese Papiere vor ca. zwanzig Jahren gekauft wurden und deshalb der Verkauf in DE steuerfrei ist.
Besteht eine andere Möglichkeit die Anschaffungskosten für diese Wertpapiere rauszufinden?
Klar, per Kaufabrechnung.
am 06.05.2025 18:06
Danke, habe tatsächlich die Kaufabrechnungen gefunden. Nun scheint die Sache doch nicht so einfach zu sein: Ich habe an 3 verschiedenen Zeitpunkten gekauft, außerdem gab es zwei Aktiensplits (es geht um google / alphabet). Verkauft habe ich nur einen Teil meines Bestandes. Wie kann ich hier die Anschaffungskosten für die verkauften Aktien errechnen?
am 06.05.2025 18:20
@gl287 schrieb:Danke, habe tatsächlich die Kaufabrechnungen gefunden. Nun scheint die Sache doch nicht so einfach zu sein: Ich habe an 3 verschiedenen Zeitpunkten gekauft, außerdem gab es zwei Aktiensplits (es geht um google / alphabet). Verkauft habe ich nur einen Teil meines Bestandes. Wie kann ich hier die Anschaffungskosten für die verkauften Aktien errechnen?
Nach den Vorschriften deines Steuer-Wohnsitz-Landes, also musst du so rechnen, wie eine Bank in deinem Land gerechnet hätte, wenn alle Transaktionen dort stattgefunden hätten.
am 06.05.2025 18:22
am 06.05.2025 18:22
Du hast verschiedene Einstandskurse, deren Splitumrechnung kein Problem sein dürfte. Wie es steuerlich zu deklarieren ist, hängt von den Gegebenheiten in Deinem Wohnsitzland ab. In Deutschland gilt z.B. das first-in / first-out Prinzip.