Junkbonds werden verspätet bedient ... und dann?
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am 06.08.2016 15:04
Hallo SM-Team,
habt Ihr Informationen, wie allgemein folgender Sachverhalt behandelt wird?:
Bei einer Anleihe (z.B. Beate Uhse A12T1W oder KTG-Agrar A1H3VN) müssten Zinsen bezahlt werden. Der Schuldner zahlt aber nicht.
In der Zeit nach dem "überfälligen" Zinstermin wird die Anleihe ge(ver)kauft.
Ein paar Monate später werden die Zinsen verspätet bezahlt. Wem stehen die "verspätet gezahlten Zinsen" zu - den Alt- oder Neubesitzer?
Gruß
kroko
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am 08.08.2016 08:43
Guten Morgen kroko,
ich lasse mir das mal von meinen Kollegen in der Fachabteilung erklären und verrate es dir dann im Anschluss.
Gruß aus Quickborn,
Erik
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am 08.08.2016 11:51
Hallo kroko,
zu diesem Thema können wir dir leider keine Patentantwort geben. Es gestaltet sich so, dass uns bei jeder Ertragszahlung durch den Emittenten vorgegeben wird, an welchem Tag wir die Zinsen zahlen sollen. Das kann der ursprüngliche Kupontermin sein, muss es allerdings nicht.
Aus der Vergangenheit sind uns einige wenige Fälle bekannt, bei denen dieser Tag für die nachträgliche Zinszahlung von dem ursprünglichen Termin abgewichen ist. Dieses kann dazu führen, dass alle Kunden, die am ursprünglichen Kupontermin einen Bestand hatten – unabhängig davon, ob die den Bestand im Anschluss verkauft haben, die rückwirkende Zinszahlung erhalten haben. Aus der Vergangenheit kennen wir aber auch Fälle, in denen die Zinsen auf einen anderen Stichtag gezahlt wurden. Insofern möchten wir hier keine allgemein verbindliche Aussage treffen.
Insbesondere bei den dt. Anleihen wäre die direkte Kommunikation mit dem Emittenten bzw. dem Insolvenzverwalter vielleicht der richtige Weg, um eine passende Antwort zu erhalten.
Gruß aus Quickborn,
Erik

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