am 04.05.2021 10:34
https://www.basf.com/global/de/investors/share-and-adrs/dividend.html :
"Die Hauptversammlung der BASF SE hat am 29. April 2021 beschlossen eine Dividende von 3,30 € je Aktie für das Geschäftsjahr 2020 an die Aktionäre auszuschütten. Dies entspricht der Dividende je Aktie für das Geschäftsjahr 2019. Am 4. Mai 2021 werden rund 3 Milliarden € an die Aktionärinnen und Aktionäre ausgezahlt."
am 04.05.2021 10:41
@Thorsten_ - Super, dann will ich zu BASF nichts gesagt haben 🤪😊
Aber die beiden ETF's vom 28. schaue ich mir jetzt noch mal genauer an, wann die kommen sollten...
Danke und Gruß,
MT
am 04.05.2021 10:45
@Thorsten_ schrieb:https://www.basf.com/global/de/investors/share-and-adrs/dividend.html :
"Die Hauptversammlung der BASF SE hat am 29. April 2021 beschlossen eine Dividende von 3,30 € je Aktie für das Geschäftsjahr 2020 an die Aktionäre auszuschütten. Dies entspricht der Dividende je Aktie für das Geschäftsjahr 2019. Am 4. Mai 2021 werden rund 3 Milliarden € an die Aktionärinnen und Aktionäre ausgezahlt."
hm...und wieso erhalte ich da nur um die 2 Millchen ?
unverschämtheit so etwas.
04.05.2021 10:47 - bearbeitet 04.05.2021 10:49
04.05.2021 10:47 - bearbeitet 04.05.2021 10:49
@Major Tom: Dritter Tag nach HV, alles OK
https://boersengefluester.de/wp-content/uploads/2013/03/Bildschirmfoto-2017-02-14-um-13.08.09.png
@huhuhu : 3 Milliarden minus Kapitalertragssteuer minus Soli sind rund 2 Milliarden 😉
am 04.05.2021 10:54
04.05.2021 11:06 - bearbeitet 10.05.2021 15:37
04.05.2021 11:06 - bearbeitet 10.05.2021 15:37
Sowohl Münchner Rück gestern als auch BASF heute sind pünktlich auf dem Konto eingetrudelt.
Auch die entsprechende Abrechnung im Postkasten. Nur die Steuerabrechnung fehlt für beide noch.
Also für mich so weit alles halbwegs im Lot!
Ganz unkritisch finde ich Verzögerungen dabei übrigens für die Bank nicht. Immerhin ist es ja sogar gesetzlich geregelt, wann die Dividende da zu sein hat (drei Bankarbeitstage nach der HV). Und auch wenn es für die reine Barsumme kaum noch möglich ist, irgendwo Zinsen zu bekommen: Grundsätzlich könnte man ja auch was anderes mit der Dividende machen wollen, z.B. Wertpapiere kaufen. Da hilft dann auch eine nachträglich korrigierte Valuta ggf. nicht mehr.
edit 10.05.2021: Die Allianz-Dividende heute ist dann auch noch mal anders: Ich habe das Abrechnungs-pdf im Postkasten pünktlich heute, mit dem üblichen Hinweis drauf, dass die steuerliche Seite extra kommt. Die ist aber heute nicht gekommen und es ist auch kein Geld auf dem Konto.
Also so ganz rund wie vorgesehen läuft es doch noch nicht immer....
am 12.05.2021 11:53
Aufrunden, bitte ?!
folgendes passt vll. thematisch hier mit rein:
Da ich meine Abrechnungen parallel mit dem Rechenknecht verwalte, fiel mir heute erstmalig (da Freibetrag jetzt ausgeschöpft) ein Rundungsfehler (?) auf (eine reguläre DAX-Dividendenzahlung ohne Besonderheiten).
KESt sollte eig. mit 24,45% Anteil EUR -51,812 betragen, SolZ damit EUR -2,90.
Hat dies mal jemand bei seinen Abrechnungen nachvollzogen ?
Ja, Cent-Betrag, aber darf eine Steuerschuld aufgerundet werden?
Mir war so, als wäre das an anderer Stelle schonmal beschrieben/erklärt worden (wg. HSBC), aber ich find's nimmer.
Bisher passte es immer.
Steuerbemessungsgrundlage EUR 216,00
Kapitalertragsteuer (2) EUR -52,82
Solidaritätszuschlag EUR -2,91
Kirchensteuer EUR -4,75
abgeführte Steuern EUR -60,48
(2) Durch die Berücksichtigung der Kirchensteuer (8% bzw. 9%) als Sonderausgabe reduziert sich der Kapitalertragsteuersatz auf 24,51% bzw. 24,45%.
am 18.05.2021 12:31
...BMW ist auch eingetroffen 😊
19.05.2021 08:05 - bearbeitet 19.05.2021 08:06
19.05.2021 08:05 - bearbeitet 19.05.2021 08:06
@MikeCharly schrieb:Aufrunden, bitte ?!
folgendes passt vll. thematisch hier mit rein:
Da ich meine Abrechnungen parallel mit dem Rechenknecht verwalte, fiel mir heute erstmalig (da Freibetrag jetzt ausgeschöpft) ein Rundungsfehler (?) auf (eine reguläre DAX-Dividendenzahlung ohne Besonderheiten).
KESt sollte eig. mit 24,45% Anteil EUR -51,812 betragen, SolZ damit EUR -2,90.
Hat dies mal jemand bei seinen Abrechnungen nachvollzogen ?
Ja, Cent-Betrag, aber darf eine Steuerschuld aufgerundet werden?
Mir war so, als wäre das an anderer Stelle schonmal beschrieben/erklärt worden (wg. HSBC), aber ich find's nimmer.
Bisher passte es immer.
Steuerbemessungsgrundlage EUR 216,00
Kapitalertragsteuer (2) EUR -52,82
Solidaritätszuschlag EUR -2,91
Kirchensteuer EUR -4,75
abgeführte Steuern EUR -60,48
(2) Durch die Berücksichtigung der Kirchensteuer (8% bzw. 9%) als Sonderausgabe reduziert sich der Kapitalertragsteuersatz auf 24,51% bzw. 24,45%.
Spontan würd ich sagen, dass man schon aufrunden darf, da in der Steuererklärung in den meisten Feldern auch zugunsten des Bürgers aufgerundet wird (und das nicht kaufmännisch, sondern schon bei 0,30 wird nach oben gerundet). Ich weiss, sehr wackelige Behauptung meinerseits ohne juristischen Nachweis ^^
am 19.05.2021 11:23
Ja, m.W. ist es so, eigene Aufwendungen ab 1 Ct über dem Ganzeuro dürfen auf den nächsten aufgerundet werden und Erstattungen entsprechend abgerundet (bei der Endsumme der thematisch zusammenhängenden Posten), immer zugunsten des Steuerpflichtigen.
Aber bei der ESt gibt man ja keine Beträge mit Minus-Vorzeichen an.
Jetzt, wo bei mir alle Erträge steuerlich relevant werden, fällt mir dies nun umso häufiger auf. Aber nicht jede Abrechnung differiert, es ist (für mich) nicht logisch.
Die Kapitalertragsteuer (§ 43a Abs. 1 Satz 2-3 EStG) soll sich ja im Falle KiSt 9% mit E : (4 + 0,09) errechnen.
Fall A: KESt (24,45%) v. €137,60 wurde im Minus kleiner gerundet zu € -34,65 bei rechn. -34,643, damit mehr Steuern abgeführt.
Fall B: KESt (24,45%) v. €111,60 wurde im Minus größer gerundet zu € -27,28 bei rechn. -27,286, was wäre hier richtig?
Im Ergebnis davon ändern sich dann auch u.U. SolZ und KiSt Beträge.