Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Hinweis zu aktuellem BUG in der comdirect App / Postbox

Jonasonfire
Autor ★★
16 Beiträge

Hallo,

dies ist mein erster Beitrag. Ich hoffe, dass es zu dieser Thematik noch keinen Beitrag gibt. Mir wurde soeben von comdirect ein Bug bestätigt auf den ich hingewiesen hatte. In der Comdirect-App (IOS App-Version 1.29.1) werden nicht alle Nachrichten der Postbox angezeigt. In meinem Fall hat dies dazu geführt, dass mir eine Mitteilung "Angebotsanpassung" für meinen ETF nicht angezeigt wurde. In der Mitteilung wurde darauf hingewiesen, dass mein ETF nicht mehr kostenlos besparbar ist. Aufgrund der fehlenden Mitteilung war es mir nicht möglich zu einen anderen (kostenlosen) ETF zu wechseln. Mir wurde nun bestätigt, dass ich die Orderprovision erstattet bekommen, aufgeund der fehlenden Anzeige der Mitteilung in der App. Da es sich um einen Bug der App handelt gehe ich davon aus, dass auch andere betroffen sein könnten. Daher war es mir ein Anliegen hier darauf hinzuweisen. Wenn andere ebenfalls betroffen sind, können Sie die Order-Provision mit Hinweis auf den Bug erfolgreich zurückverlangen. 

25 ANTWORTEN

Jonasonfire
Autor ★★
16 Beiträge

Update: Ich habe nun die Provision zurückerhalten.

 

Ich würde einmal darum bitten, dass ein Admin oder jmd von comdirect den von mir gemeldeten Bug an dieser Stelle bestätigt. Auch wenn ich eine schriftliche Bestätigung habe, ist mein Beitrag hier doch erst einmal nur eine Behautung. Daher die Bitte dies hier zu bestätigen.

 

Da es sich um einen Software-Bug handelt sind hier sicherlich eine Vielzahl an weiteren Personen betroffen. Ich glaube man kann sich einfach ausrechen, dass hier eine größere Summe relevant sein könnte. Mir ist es ein Anliegen, dass diese Personen ebenfalls die Provision zurückerhalten. Du kannst helfen die notwendige Aufmerksamkeit zu erzeugen indem du diesen Beitrag einen "Daumen hoch" gibst. 

 

Ich bin ebenfalls an persönlichen Nachrichten interessiert, wenn hier jmd ebenfalls unterstützen möchte, dass die Betroffenen die Provision zurückerhalten.

 

Kleine Randnotiz: Verseteh ich die Rückmeldung richtig, dass mir steurlich ein kleiner Nachteil bleibt? 

 

"[...] vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05.01.2021, in der Sie die Nichtanzeige der Angebotsanpassung für Ihren Wertpapiersparplan reklamieren.

Wir haben den Sachverhalt geprüft. Dabei ist uns aufgefallen, dass vereinzelte Dokumente in der PostBox über unsere comdirect App bedauerlicherweise nicht angezeigt werden. Wir bedanken uns daher für Ihren Hinweis und haben den Fehler zwischenzeitlich zur Bereinigung gemeldet.

Vor diesem Hintergrund erstatten wir Ihnen selbstverständlich die angefallenen Orderentgelte. Bei dieser Buchung handelt es sich um einen steuerpflichtigen Vorgang. Gerne erläutern wir Ihnen, weshalb dieser steuerpflichtig ist.

Orderprovisionen gelten als Anschaffungs- bzw. Veräußerungsnebenkosten und werden bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage einbezogen. Beim Kauf erhöhen die Orderprovisionen die Anschaffungskosten, beim Verkauf reduzieren sie das Veräußerungsergebnis. Bei einer Provisionserstattung werden diese Kosten nicht korrigiert.

Ein Beispiel: Sie kaufen ein Wertpapier für insgesamt 1.000 Euro und verkaufen es für 1.200 Euro. Der zu versteuernde Gewinn beträgt 200 Euro. Fallen beim Kauf und Verkauf jeweils 10 Euro Provision an, ist die Rechnung wie folgt: Anschaffungskosten 1.010 Euro, Veräußerungserlös 1.190 Euro. Der zu versteuernde Gewinn beträgt 180 Euro. Wenn wir Ihnen die Provision steuerfrei erstatten, würden Sie demnach auf den zusätzlichen Gewinn von 20 Euro keine Steuern zahlen. [...]" (Mail vom 15.01.2021 13Uhr von reklamation@comdirect).

Ihr Nickname
Experte ★★★
636 Beiträge

@Jonasonfire  wrote:

Kleine Randnotiz: Verseteh ich die Rückmeldung richtig, dass mir steurlich ein kleiner Nachteil bleibt?


Nein, ein Nachteil ist das nicht. Du bekommst 1,5% Deiner Investition zurück, musst dafür aber die auf diese 1,5% des Depotwertes entfallenden Gewinne versteuern, wenn Du verkaufst.

Du musst "mehr" Steuern zahlen, hast aber auch mehr Gewinn. Die Steuern sind weniger als 100%, also hast Du in jedem Fall jetzt am Ende mehr Geld als vorher.

Der Staat hat auch mehr (Steuern), nur die Bank hat weniger (Gebühren).

 

Ihr Nickname
Experte ★★★
636 Beiträge

Es gab meiner Meinung nach schon einen Beitrag zu dem Thema, dort hatte jemand von @SMTcomdirect auch bereits bestätigt, dass es wegen eines Bugs bestimmte Nachrichten nur in der Postbox des normalen Browser-Bankings gibt.

Ich finde den leider nicht mehr, aber spätestens Montag wird mir sicherlich jemand aushelfen 🙂

Jonasonfire
Autor ★★
16 Beiträge

Mein Referenzpunkt war hier das besparen eines kostenlosen ETFs. Im Vergleich dazu stehe ich nun trotz Rückzahlung der Provision unterm Strich etwas schlechter da. Da stimmst du mir zu, oder? Möglicherweise verstehe ich das auch nicht richtig. Nicht das es gravierend wäre. Allerdings wurde die Angebotsanpassung nicht korrekt übermittelt. Daher empfinde ich es eigt als "falsch", wenn ich im Vergleich zum kostenlos besparbaren ETF nun etwas schlechter dastehe.

Jonasonfire
Autor ★★
16 Beiträge

Wenn der BUG bereits gemeldet und bekannt ist, dann würde ich mich wundern, dass die Betroffenen nicht entsprechend ihre zuviel bezahlten Ordergebühren "automatisch" zurückerhalten. Im übrigen gibt es aus meiner Sicht bei einer Angebotsanpassung nicht ein bisschen richtig. Wenn diese nicht korrekt übermittelt wird, dann kann man (wenn der Fehler eindeutig bei der comdirect-App liegt) nicht darauf warten, dass die Kunden dies reklamieren. Das finde ich sehr, sehr unglücklich.

Ihr Nickname
Experte ★★★
636 Beiträge

@Jonasonfire  wrote:

Mein Referenzpunkt war hier das besparen eines kostenlosen ETFs. Im Vergleich dazu stehe ich nun trotz Rückzahlung der Provision unterm Strich etwas schlechter da. Da stimmst du mir zu, oder?


Nein, es ist die steuerlich exakt identische Situation wie zuvor, als der Sparplan regulär kostenlos war.

Die ausführliche Erklärung in der Antwort der comdirect war vielleicht etwas zu beunruhigend, sie beschreibt aber wirklich nur den ganz normalen Sachverhalt, dass Transaktionskosten zuerst mit den Erträgen verrechnet werden.

Wichtig ist: Deine Rendite wird immer die Steuerlast übersteigen, es kann nicht passieren, dass Du "draufzahlst". Daher ist es kein Nachteil.

 

Jonasonfire
Autor ★★
16 Beiträge

Es mag Konstellationen geben in denen es steuerlich keinen Unterschied macht. Der Anspruch muss hier natürlich sein, dass mir überhaupt kein Nachteil in jeder Konstellation entstehen kann (da der Fehler offensichtlich bei comdirect liegt). Unabhängig der Konstellationen, die ich z.B. unten beschreibe, sehe ich auch die Problematik, dass ich im Sparplan Betrag X investieren wollte und das nun nicht umgesetzt worden ist. Ich mag hier Provisionen zurückerhalten, aber eigt stehen mir Aktienanteile in der Höhe der Provision zu. Daher hinkt der ganze steueliche Vergleich (aus meiner Sicht) bereits an dieser Stelle. 

Aber kommen wir zurück zu den Konstellationen. Mit Erstattung der Provision habe ich nun eine reale steuerliche Belastung für dieses Jahr auf meinem Konto, ohne dass das meine Entscheidung war. (Wichtiger Nachteil!) Es macht ja schon einen Unterschied, wann Steuern bezahlt werden.

 

1. Fall: Ich verkaufe nie. Dann ist das selbstverständlich steuelich nachteilig im Vergleich zur Referenz, sofern der Steuerfreibetrag diese Jahr überschritten wird, oder nicht? Ich zahle diese Jahr Steuern für diese Provision. Das kann ich nicht verhindern. Würde ich nie verkaufen, so würde ich auch keine Steuern bezahlen. Das ist ein faktischer Nachteil, oder nicht?

 

2. Fall: Ich verkaufe nächstes Jahr (Verlust oder Gewinn egal), überschreite dieses Jahr den Freibetrag und anschließend bleibe ich immer drunter. Dann ist das nachteilig im Vergleich zur Referenz, oder nicht?

 

Ihr Nickname
Experte ★★★
636 Beiträge

OK, Du willst offensichtlich auf Deiner Sichtweise beharren.

Meinetwegen, aber das hier ist dann mein letzter Beitrag zum Thema.

 


 wrote:

Es mag Konstellationen geben in denen es steuerlich keinen Unterschied macht.


Es "mag Konstellationen geben" ist eine tolle Formulierung, wenn Du sagen willst, dass Dir meine Erläuterungen einfach egal sind und Du den einen Sonderfall heraussuchen willst, bei dem Du tatsächlich einen Nachteil haben könntest.

Statt theoretischen Betrachtungen wäre vielleicht ein Rechenbeispiel gut. Das kann dann aber jemand anders prüfen.

 


@Jonasonfire  wrote:

Der Anspruch muss hier natürlich sein, dass mir überhaupt kein Nachteil in jeder Konstellation entstehen kann (da der Fehler offensichtlich bei comdirect liegt).


Das kann man auch anders sehen, übrigens. Wir sind vermutlich beide keine Juristen, aber a) die Bedingungen für Aktions-ETF waren Dir bei Einrichtung des Sparplans bekannt – insb., dass diese aus der Aktion entfernt werden können und b) es könnte sein, dass die App nicht als offizielle Möglichkeit zählt, die Postbox abzurufen.

Es ist also durchaus denkbar, dass Du nur aus Kulanz die Gebühren erstattet bekommst. In jedem Fall würde ich persönlich Dir vorwerfen, dass Du Dich zuwenig um die konkreten Bedingungen des Rabatts im Sparplan gekümmert hast und dann im Zweifelsfall eben Pech hast.

Also nehmen wir es vielleicht einfach wie es jetzt ist und überlegen uns nicht irgendwelche überzogenen Forderungen, bloß weil es nicht von vorneherein so gelaufen ist, wie Du es gerne gehabt hättest.

 


@Jonasonfire  wrote:

1. Fall: Ich verkaufe nie. Dann ist das selbstverständlich steuelich nachteilig im Vergleich zur Referenz, sofern der Steuerfreibetrag diese Jahr überschritten wird, oder nicht? Ich zahle diese Jahr Steuern für diese Provision. Das kann ich nicht verhindern. Würde ich nie verkaufen, so würde ich auch keine Steuern bezahlen. Das ist ein faktischer Nachteil, oder nicht?

2. Fall: Ich verkaufe nächstes Jahr (Verlust oder Gewinn egal), überschreite dieses Jahr den Freibetrag und anschließend bleibe ich immer drunter. Dann ist das nachteilig im Vergleich zur Referenz, oder nicht?


Wenn Du nie verkaufst zahlst Du natürlich keine Steuern (außer auf Ausschüttungen oder die Vorabpauschale, je nach dem). Aber für die Rückerstattung der Gebühren auch nicht. Wie kommst Du nur auf so eine Idee?

Wenn Du nächstes Jahr verkaufst und Deine Erträge vollständig vom Freibetrag gedeckt sind, zahlst Du keine Steuer. Das hat nichts damit zu tun, was Du dieses Jahr machst...

 

 

Ich bin wie angekündigt raus.

 

Jonasonfire
Autor ★★
16 Beiträge

Danke für deine Rückmeldungen. Deine Erläuterungen waren mir nicht egal, sondern hilfreich. Der Antrieb dieses Posts war es ebenfalls Betroffene zu informieren, sodass hier eine Vielzahl an Leuten (zu Unrecht erhobene Provisionen) zurückerhält. Hier kann es sich theoretisch um eine hohe Summe handeln. Ich sage nichts gegen ein Geschäftsmodell, dass darauf ruhr Kunden mit kostenlosen angeboten anzulocken und anschließend das Angebot anzupassen. Allerdings liegt es hier in der Sache der Natur dies sauber zu kommunizieren. Das ist in diesem Fall nicht passiert. Dadurch ist mir und anderen ein Schaden entstanden. Dafür muss eine Unternehmung Verantwortung übernehmen bzw. ist es mein gutes Recht dafür einzustehen (im übrigen auch für andere Leute). 

Ich zahle für die zurückerhaltenen Gebühren Steuern. Darauf komme ich, weil ich eine entsprechende Steuermitteilung (von Comdirect) bereits erhalten habe. 

Möglicherweide war meine Erklärung missverständlich. Ich werde außerhalb des Forum der Sache weitergehen und entsprechende Stellen informieren. Mir scheint das Forum nicht der richtige Ort zu sein um diese Anlegerinteressen durchzusetzen.