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Geld vom Ehepartner anlegen

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo,

 

darf man sich vom Ehepartner Geld überweisen lassen um damit im eigenen

- nicht gemeinschaftlichen - Depot Aktien zu kaufen? Die Frage bezieht sich sowohl auf das Gesetz, aber azch auf die AGB.

 

6 ANTWORTEN

paej
Mentor ★★★
3.160 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Hallo,

 

darf man sich vom Ehepartner Geld überweisen lassen um damit im eigenen

- nicht gemeinschaftlichen - Depot Aktien zu kaufen? Die Frage bezieht sich sowohl auf das Gesetz, aber azch auf die AGB.

 


Dürfen darf man schon, man muss nur wissen was man will und was man tatsächlich macht….

 

Welchen „ Hintergrund“ hat die Überweisung ?

 Handelt es sich um eine Schenkung?

Ist der Betrag grösser 10.000 Euro, möglicherweise wesentlich grösser ?

Einmalzahlung, mehrmals, regelmässig ?

 

 

Antonia
Mentor ★★★
3.068 Beiträge

Ja klar. Nennt sich Schenkung. Sollte sinnvollerweise dann auch so bezeichnet werden.

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

paej
Mentor ★★★
3.160 Beiträge

@Antonia  schrieb:

Ja klar. Nennt sich Schenkung. Sollte sinnvollerweise dann auch so bezeichnet werden.


sorry wenn da „ reingrätsche“…😉

 

Bei einer grösseren Einmalzahlung wird es sehr wahrscheinlich darauf hinaus laufen.

 

Man könnte so etwas evtl. aber auch definitiv legal anders konstruieren/ gestalten.

Die obigen Fragen wurden nicht ohne Grund gestellt.

 

 

 

 

 

CurtisNewton
Legende
3.871 Beiträge

Man kann sich wohl zwei Fälle vorstellen

 

a.) Dein Ehepartner*in leiht dir das Geld damit du es für sie/ihn anlegst. In dem Fall kann man wohl einen Verstoß gegen die AGB unterstellen da du nicht auf eigene Rechnung handelst. Da größere Beträge vermutlich auffallen kann das durchaus Konsequenzen haben.

 

b.) Dein Ehepartner*in schenkt dir das Geld. In dem Fall musst Du das an das Finanzamt melden und es wird nach Abzug des (bei Eheleuten recht hohen) Freibetrags Schenkungssteuer fällig. Danach kannst Du natürlich mit dem Geld machen was Du willst, aber es haben sich natürlich die Eigentumsverhältnisse geändert. Auch hier wird die Bank bei größeren Beträgen eventuell nachfragen und einen Nachweis sehen wollen (Schenkungsvertrag etc.) 

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"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Ok, es war so gedacht, dass das Geld für den Partner arbeitet und incl. Gewinn/Verlust zurück fließt. Im Prinzip gibt es eine gemeinsame Steuererklärung, aber wir haben nur für die laufenden Lebenskosten ein gemeinsames Konto, sonst trennen wir unser Vermögen.

 

Aber ich habe schon rausgelesen, dass sie ein eigenes Depot haben sollte.

paej
Mentor ★★★
3.160 Beiträge

@CurtisNewton  schrieb:

Man kann sich wohl zwei Fälle vorstellen

 

a.) Dein Ehepartner*in leiht dir das Geld damit du es für sie/ihn anlegst. 

 

b.) Dein Ehepartner*in schenkt dir das Geld. 


a) kann besser über eine Vollmacht auf das Depot des Ehepartners realisiert werden. Dann findet kein Eigentumsübertrag statt

 

b) im Innenverhältnis zum Ehepartner ist das immer eine Schenkung. 

 

In der Aussenwirkung gibt es legale Gestaltungsoptionen.

Wem die Aussenwirkung egal ist schreibt einfach „Schenkung“ auf die Überweisung.

 

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