am 08.02.2018 17:15
@NordlichtSHschrieb:Mein Finanzamt hat mir die Belege relativ flott abgestempelt zurückgeschickt. Aber ich warte jetzt seit Juli 2017 auf eine Antwort der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Ich warte seite August 2017. Im Netz kursieren Gerüchte, daß die Schweizer ihre EDV umgestellt haben.
am 09.02.2018 10:28
O.k., dass nicht nur ich so lange warte, beruhigt mich ein bisschen.
Ich hatte schon befürchtet, dass mein Antrag womöglich verloren gegangen ist.
am 09.02.2018 10:34
Ich gehöre auch zur Armee der Wartenden - seit Oktober 2017.
Gruß, Pramax
am 09.02.2018 10:34
Ich habe gerade mit meinem FA gesprochen, die meinten ich solle das Formular zur Wohnsitzbestätigung denen zuschicken, die stempeln das dann ab. Ich habe aber nur einen Tax-Voucher ...
am 09.02.2018 10:52
schrieb:Ich habe gerade mit meinem FA gesprochen, die meinten ich solle das Formular zur Wohnsitzbestätigung denen zuschicken, die stempeln das dann ab. Ich habe aber nur einen Tax-Voucher ...
Siehe allererster Beitrag in diesem thread.
09.02.2018 10:58 - bearbeitet 09.02.2018 12:04
09.02.2018 10:58 - bearbeitet 09.02.2018 12:04
Hallo @Duke3D
Überlege Dir, ob es sich bei nur einem Taxvoucher (der ja mittlerweile
bei Comdirect auch mit Kosten verbunden ist) überhaupt lohnt,
den Antrag auf Rückerstattung zu stellen.
Es kommen nämlich auch noch bei der Rückerstattung durch die Eidgenössische
Steuerverwaltung Gebühren auch dich zu, da diese ihre Überweisung an Dich als BEN-Überweisung ausführt, d.h. Du trägst alle Gebühren. Wieviel die Comdirect Dir dafür Gebühren in Rechnung stellt, steht im Preis-Leistungsverzeichnis.
Unter Umständen kann es sich lohnen, zu warten, und die Rückerstattung(en) aus mehreren Steuerjahren zu einer zu kumulieren, d.h. einen Antrag für mehrere Jahre zu stellen.
Gruß, Pramax
am 04.03.2018 07:45
Das beruhigt mich zu hören. Ich warte seit Juli 2017 auf die Quellensteuer und war kurz davor noch einmal zu schreiben.
am 05.03.2018 21:01
Ich habe mittlerweile Post aus der Schweiz: ich hatte vergessen, den Antrag zu unterschreiben...
am 28.07.2018 13:46
Ich habe diese Woche ein dreiviertel Jahr nach Einreichen meines Antrags (10/2017)
bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in CH-Bern mal nachgefragt, wie
es mit der Rückerstattung der Schweizer Verrechnungssteuer auf Aktiendividenden in meinem Falle aussieht und bekam folgende Antwort:
Anträge auf Rückerstattung werden in Reihenfolge ihres Eingangs bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung bearbeitet. In der Regel werden Rückerstattungsanträge innert 4-6 Monate nach Eingang bearbeitet, in Zeiten mit grossem Arbeitsanfall kann dies durchaus mehr Zeit in Anspruch nehmen. Aufgrund eines Wechsels unserer Informatiksysteme Ende letzten Jahres sind wir in der Bearbeitung der Anträge leider etwas in Verzug geraten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Ich hoffe, dass sich innert (= innerhalb) der nächsten Monate was tut.
Gruß, Pramax
28.07.2018 14:50 - bearbeitet 28.07.2018 14:55
Hallo @Pramax:
Typisch Behörden. Kleiner Insider-Gag. Es soll auch Behörden geben, wo in bei Sachstandsanfrage der Antrag vorgezogen wird. Nachfragen (aber bitte freundlich!!!) lohnt sich also immer.*
P.S. Fun fact: Seit einigen Wochen sehen die Tax-Vouchers bei comdirect optisch anders aus. Jetzt werden sie nicht mehr von der Commerzbank ausgestellt, sondern von comdirect selbst.
nmh
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*) Außer wenn ich selbst nachfrage, denn dann wird mein Antrag nach ganz unten im Stapel gelegt.