- « Vorherige
- Nächste »
Gelöst: Schweizer Quellensteuer zurückholen
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 05.01.2017 14:47
Ich habe es geschafft, die zuviel bezahlte Schweizer Quellensteuer (=Verrechnungssteuer) zurückzuholen, und zwar so:
Im August 2016 habe ich mir von der Comdirect "Tax-Vouchers" für meiner schweizer Dividenden für die Jahre 2013-2016 angefordert. Nach wenigen Tagen lagen diese im Briefkasten.
Auf meinem PC habe ich mir einen SnapForm-Reader installiert, mir das "Formular 85" von den Webseiten der Eidgenössischen Steuerverwaltung ( link ) geholt, ausgefüllt und ausgedruckt.
Die ausgedruckten Formulare schicke ich an mein Wohnsitzfinanzamt um meine Steuerlichen daten bestätigen zu lassen, nach einer Woche hatte ich die ausgefüllten Formulare wieder im Briefkasten.
Die vom Finanzamt abgestempelten Dokumente gehen nun zusammen mit den Tax-Vouchers in die Schweiz. Nach knapp 3 Monaten erhielt ich dann mein Geld zurück, sowie ein neues Formular 85 mit vor-ausgefüllten Stammdaten.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 23.06.2020 14:24
Ich werde berichten.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 23.06.2020 15:51
Bei der Consorsbank sind die TaxVoucher bei der Dividenden-Abrechnung mit dabei.
Ab welchem Steuerbetrag lohnt sich der Antrag bei der EStV?
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 23.06.2020 16:25
Hallo @Kial
Wenn Du die Tax-Voucher von Deiner Depotbank gebührenfrei erhälst,
fallen immer noch Papier- und Portokosten (Post zum Deutschen Finanzamt und an die Schweizer Steuerbehörde) und Bankgebühren (BEN-Überweisung des
CHF-Betrags auf Dein Deutsches Girokonto - bankenabhängig) an.
Bei mir waren es heuer ca. 6 EUR Papier- und Portokosten sowie 10 EUR
Bankgebühren (Stadtparkasse München). Rechne mal realistisch mit maximal
ca. 20 EUR pro Antrag. Die musst Du von dem Rückerstattungsbetrag abziehen.
Es lohnt sich, wenn Du den Antrag für bis zu 3 Steuerjahre rückwirkend stellst,
wenn Du in diesen Jahren mindestes einen erstattungsfähigen Dividendenvorfall hast.
Gruß, Pramax
Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.

24.06.2020 17:30 - bearbeitet 24.06.2020 17:42
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
24.06.2020 17:30 - bearbeitet 24.06.2020 17:42
Nach meiner Erfahrung fallen keine BEN-Gebühren seitens der auftraggebenden Schweizerischen Nationalbank an. Lediglich die comdirect stellt EUR 1,50 Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Pro Tax-Voucher berechnet comdirect derzeit EUR 14,90 + MwSt.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 01.07.2020 22:52
@NordlichtSH schrieb:Ich werde berichten.
So:
Ich hatte heute Post aus der Schweiz, meinem Antrag für 2018, 2019 und 2020 in Papierform wurde entsprochen.

02.07.2020 14:49 - bearbeitet 02.07.2020 14:50
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
02.07.2020 14:49 - bearbeitet 02.07.2020 14:50
Das freut mich und zeigt, wie gut die Schweizer Steuerbehörden mit ihren Kunden umgehen. Eine Zurückweisung des Antrags für 2020 wäre ja für alle Seiten mit Mehraufwand verbunden gewesen. Daher wohl diese vernünftige Entscheidung.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 21.10.2020 19:38
Ich habe heute meine Erstattung für 2019 bekommen, bearbeitet wurde der Antrag von "Team 2".
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 14.01.2021 17:23
Die Quellensteuerrückerstattung ab dem Jahr 2020 für die Schweiz funktioniert online. Doch das neue Portal im Internet ist ein Alptraum. Erfahrungsbericht gefällig? Bitte hier klicken.
nmh
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 26.02.2021 14:29
Zur Erstattung Quellensteuer Schweiz habe ich eine Frage.
Das Verfahren an sich ist mir noch aus den 2000er Jahren . bekannt.
Hatte aber irgendwann gelesen, daß man in dem haltenden Depot keinen ZAST Freistellungsbetrag stellen sollte, um die rückholbare ausländische Quellensteuer nicht zu schmälern?

- « Vorherige
- Nächste »
- Probleme mit der Hinterlegung des W-8BEN-Formulars bei der Comdirect in Wertpapiere & Anlage
- Quellensteuer auf Dividende Französischer wertpapiere zurück hollen in Wertpapiere & Anlage
- Wartezeit für Tax-Voucher in Anregungen
- Aktie CNOOC WKN A0B846 in Wertpapiere & Anlage
- Formular 2777 für Quellensteuer-Rückerstattung Frankreich in Wertpapiere & Anlage