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Gegenwertlosen Ausbuchung - Erfahrungen und Hilfe

Pn580
Autor
2 Beiträge

Hallo Zusammen,
ich bin einer der Glücklichen, welcher damals Wirecard gekauft hat.

Nun habe ich einige Fragen zum Thema Gegenwertlose Ausbuchung:

1. Ich habe die Aktien nicht verkauft, da der Rest-Wert geringer war, als die Verkaufsgebühren.

2. Bei einer gegenwertlosen Ausbuchung kann man den Verlustbetrag auch gegen Dividendeneinkünfte rechnen, sodass ich mehr Dividenden steuerfrei erhalte - richtig?

3. Wie lange ist dieser Verlustbetrag verfügbar? Beispiel: Ich buche jetzt die Aktien mit bspw. Wert EUR 5.000,00 aus und erhalte in 2022 Dividenden im Wert von 3.000,00. Damit wäre noch ein Restbetrag offen. Kann ich diesen mit in die nächste Steuererklärung nehmen? 
4. Habt ihr noch Empfehlungen oder Tipps bevor ich die gegenwertlose Ausbuchung vornehmen sollte? 

PS: Ich weiß, dass es nicht automatisch von den Brokern abgezogen wird und ich das Geld nur via Steuererklärung zurückerhalte. 

 

Vielen Dank im Voraus! 

4 ANTWORTEN

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@Pn580 

 

Herzlich willkommen in dieser Community und herzliches Beileid zu den Wirecard-Aktien. Der Kauf war ein Fehler. Das ist aber nicht schlimm. Fehler sind nur schlimm, wenn man nicht daraus lernt. Und Du hast jetzt gelernt, dass man Verluste begrenzen muss. Ich bin mir sicher, künftig sicherst Du alle Deine Aktien mit Stopkursen ab. Wenn Du konsequent Verluste begrenzt und Gewinne laufen lässt, wirst Du den Verlust mit Wirecard locker wieder kompensieren - versprochen!

 

Nun zu Deinen Fragen.

 

Warum willst Du denn die Wirecard-Aktien wertlos ausbuchen lassen? Du wirst vermutlich in einigen Jahren einen Liquidationserlös nach Auflösung der Gesellschaft erhalten, das geht automatisch. Dieser Erlös kann bei Null Euro liegen oder etwas mehr. Darauf würde ich nicht verzichten.

 

Leider kannst Du Verluste aus Aktiengeschäften (z.B. Verlust bei wertloser Ausbuchung) nicht mit Dividenden verrechnen, sondern nur mit Gewinnen beim Verkauf von Aktien (siehe Par. 20 Abs. 6 Satz 4 EStG). Der Verlustvortrag ist nach derzeitiger Rechtslage aber zeitlich unbegrenzt verfügbar (jedenfalls so lange, bis die Politik eine Neuregelung schafft). Wenn der Verlustvortrag bei der Bank liegt, dann wird die Bank ihn automatisch und ohne "Verfallsdatum" mit Aktiengewinnen (aber keine Dividenden!) verrechnen. Wenn der Verlustvortrag beim Finanzamt geführt wird, weil die Bank die wertlose Ausbuchung nicht als Verlust akzeptiert, dann kannst Du die Steuer für Gewinne zeitlich unbegrenzt auf Antrag (Steuererklärung) beim Finanzamt zurückholen.

 

Zu Deinem "PS": Ich habe schon erlebt, dass auch manche Broker diesen Verlust anerkennen. Wann und wie ist mir nicht ganz klar.

 

Fazit: Lieber die Aktien als Mahnmal für einen Fehler, aus dem Du gelernt hast, im Depot lassen. Vielleicht bekommst Du in einigen Jahren noch ein paar Euro dafür.

 

Viele Grüße aus einem regnerischen München

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Pn580
Autor
2 Beiträge

@nmh 

Vielen Dank für das ausführliche Feedback.
Aus diesem Fehler werden bzw. habe ich definitiv gelernt.

Das mit dem Liquidationserlös war mir neu - vielen Dank für die Informationen. 

Zu dem Dividendenthema:
Hier habe ich etwas länger recherchiert und folgende Regelung gefunden:

 

3. Verluste durch Ausbuchung oder Veräußerung wertlos gewordener Aktien (und anderer Wertpapiere) dürfen seit dem 1.1.2020 nur in Höhe bis 20.000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden. Die Beschränkung der Verlustverrechnung auf Aktiengewinne gilt hier nicht. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 20.000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 Satz 6 EStG).

Von einer Veräußerung eines wertlosen Wirtschaftsgutes ist regelmäßig auszugehen, wenn der Veräußerungspreis die tatsächlichen Transaktionskosten nicht übersteigt. Wird die Höhe der in Rechnung gestellten Transaktionskosten nach Vereinbarung mit dem depotführenden Institut dergestalt begrenzt, dass sich die Transaktionskosten aus dem Veräußerungserlös unter Berücksichtigung eines Abzugsbetrages errechnen, ist ebenfalls von der Veräußerung eines wertlosen Wirtschaftsgutes auszugehen (BMF-Schreiben vom 3.6.2021, IV C 1-S 2252/19/10003:002, Rz. 59).

 

Auf dieser Basis bin ich davon ausgegangen, dass ich meine nun wertlose Wirecard-Aktien ausbuchen lassen kann und entsprechend mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen (=Dividenden) verrechnen kann. Habe ich hier einen Denkfehler?

 

Beste Grüße aus Berlin

 

Pn580

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@Pn580 

 

Freut mich, wenn ich helfen kann! Das BMF-Schreiben vom 3. Juni 2021 liegt mir vor. Einen Ausschluss von Par. 20 Abs. 6 Satz 4 (wie Du ihn zitierst: "Die Beschränkung der Verlustverrechnung auf Aktiengewinne gilt hier nicht.") kann ich diesem Schreiben allerdings nicht entnehmen, und ein solcher Ausschluss wäre auch gegen die Intention des Gesetzgebers bei der Beschränkung, nämlich dass Aktienverluste steuerlich nicht andere Gewinne (z.B. Dividenden) reduzieren sollen. Vielmehr liefert der Satz 6 eine zusätzliche Beschränkung, nämlich u.a. auf 20 000 Euro pro Kalenderjahr.

 

Möglicherweise irre ich mich aber auch. Das kann wohl verbindlich nur Dein Steuerberater oder Dein Finanzamt klären. Ich rate Dir aber davon ab, die Aktien jetzt schon aktiv wertlos ausbuchen zu lassen. Das passiert in einigen Jahren automatisch (und natürlich gebührenfrei), und vielleicht bekommst Du dann noch ein paar Euro aus der Liquidation.

 

Eine Möglichkeit wäre übrigens auch, die Aktien gebührenfrei auf das Depot eines Freundes zu übertragen ("Gläubigerwechsel", daher steuerpflichtig, daher entsteht eine steuerlicher Verlust). Dadurch verlierst Du (oder Dein Freund) nicht den Anspruch auf den Liquidationserlös, und gleichzeitig erzeugst Du bereits heute einen steuerlichen Verlust. Immerhin gibt es aktuell noch Börsenkurse für Wirecard - das ist wichtig wegen Par. 43a Abs. 2 Satz 10 EstG. Bitte lies dazu meine Hinweise, die ich hier und hier und hier gepostet habe, sorgfältig durch!

 

Grüße aus München inne Hauptstadt

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

mySenf.cd
Experte ★
162 Beiträge

@Pn580  Bzgl. deiner Verluste: Nimmst du an der Sammelklage gegen E&Y schon teil?

 Details dazu gibt’s hier